50 Prozent Erwerbsminderung

Guten Tag,

mit 50 Prozent Erwerbsminderung, wann hat man hier die Möglichkeit in einen verfrühten Ruhestand zu gehen und mit welchen Abschlägen?

Danke!

Hallo,

dazu solltest Du mal genauer definieren, was denn jetzt genau vorliegt, denn „50 Prozent Erwerbsminderung“ gibt es so nicht.
Handelt es sich also um:

  • Teilerwerbsminderung mit entsprechender Rente ?
  • einen MdE von 50, bescheinigt von der BG ?
  • oder aber einen GdB von 50, bescheinigt vom Versorgungsamt ?

oder noch etwas ganz Anderes ?

&Tschüß
Wolfgang

Oh…

Berechtigen alle diese Faktoren einen frühzeitigen Renteneintritt?
Viele Grüße

Viele Grüße

vielleicht mal da lesen, wo sie Bescheid wissen, alles schon aufgeschrieben haben, und Du Deinen eigenen Fall (den wir nicht kennen) wiedererkennen koenntest: deutsche-rentenversicherung.de/
Gruss Helmut

Nein,

eben nicht.
Deswegen ist es ja wichtig, worüber wir eigentlich reden.

&Tschüß
Wolfgang

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