Hallo,
was wäre mit einem normalen Vertrag
was ist mit normalem Vertrag gemeint?
Die Beschäftigung läuft weiter. Muss man selber tätig werden?
Dann würde ich meinen ist daraus ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geworden.
http://www.jurablogs.com/de/arbeitsrecht-weiterbesch…
Befristete Arbeitsverhältnisse erfordern von jedem Arbeitgeber eine erhöhte Sorgfalt. Nicht nur, dass die Unterschrift des Mitarbeiters unter dem befristeten Arbeitsvertrag regelmäßig schon vor Arbeitsantritt geleistet sein und jedwede Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses vor dem Ende der vereinbarten Zeit unterzeichnet werden muss, hat der Arbeitgeber auch darauf zu achten, seinen Mitarbeiter nach dem Befristungsende nicht wieder an den Arbeitsplatz zurückzulassen. Der Einwand, der Angestellte wolle sich seine unbefristete Anstellung „nur erschleichen" hilft regelmäßig nicht! Das Bundesarbeitsgericht hat diese letzte Kontrolle jetzt jedoch erleichtert. Es erlaubt, dem Widerspruch gegen die Fortführung des Arbeitsverhältnisses bereits vor dem Befristungsende zu erklären.
Es steht auch nicht drin, dass es sich um einen Minijob
handelt.
Das nennt sich befristetes Arbeitsverhältnis.
Wie das der Arbeitgeber sozialversicherungsrechtlich abgerechnet hat ergibt sich daraus noch nicht.
Die 50 Tage Regelung bezieht sich auf kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse. Siehe Link in anderer Antwort.