50-Tages-Regelung Kurzfr. Minijobs überschritten

Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin Student und erhalte Bafög (nur nebenbei erwähnt).

Ich arbeite bei einem Arbeitgeber (über eine studentische Arbeitsvermittlung) als kurzfristiger Minijober mit der 50-Tages-Regelung.

Gleichzeitig habe ich auch als Komparse ca. 20 Tage innerhalb der 50-Tages-Regelung gearbeitet, ohne dass ein Arbeitgeber über den anderen „bescheidwusste“. Ich habe also (insgesamt) 60 Tage mit der 50 Tages Regel gearbeitet und ich frage mich jetzt, was mit den 10 Tagen passiert, die ich „darüber“ bin - wie (und welches Amt) erfährt, dass ich darüber liege? --> Wenn ich bei meinem Arbeitgeber 50 Tage überschritten habe, zahle ich ja einen Rentenversicherungsbeitrag, soviel ist mir klar. Aber woher erfahren unterschiedlich Arbeitgeber voneinander und was ist die Konsequenz für alle Beteiligten?

Kenne mich leider nicht so gut aus, freue mich auf eine Antwort.

Lg,
Thule

keine Ahnung

Hallo,
ich habe die Frage hier bereits mehrfach beantwortet.

Die Konsequenzen können sein, daß die Arbeitgeber Sozialleistungen abführen müssen und diese von Ihnen zurückfordern können. Das Finanzamt kann Steuern nachfordern, die Sie nachträglich zahlen müssen, eventuell mit einem Bußgeld wegen Steuerhinterziehung.

Die Arbeitgeber erfahren darüber über die Zentrale Meldestelle für Einkünfte, wohin alle Einnahmen gemeldet werden.

Grüße… siebengebirgler

Hallo,

Leider kenne ich mich in diesem Bereich nicht aus.

Gruß
monika61

da kann ich leider nicht weiterhelfen

Hallo Thule,

leider kenne ich mich in diesem Bereich nicht so richtig aus kann daher keine Ratschläge geben.

Nur einen Hinweis:

Da heute fast alles elektronisch erfaßt wird, Vorsicht bei der Überlegung, wer weiss was ???

Im Zweifel läuft beim FA oder Versicherungsgesellschaften für Kranken- Renten- Arbeitslosenversicherung - wie auch immer - die Information zusammen.

Gehe zum FA und sei einfach ehrlich.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

da bin ich überfragt (bin leider kein Lohnsteuer-Experte)