Ich habe gehört das es möglich sei, selbstbewohntes Wohneigentum das mit dem Partner bewohnt wird, zu 50% zu vermieten und damit steuerlich geltend zu machen.
- Stimmt die Information?
- Macht es sinn und wie sähe ein Mietvertrag mit einer 50% Vermietung aus?
Danke für evtl. Antworten
Vermietung Partner nichtehelicheLebensgemeinschaft
Hi,
Ich habe gehört das es möglich sei, selbstbewohntes
Wohneigentum das mit dem Partner bewohnt wird, zu 50% zu
vermieten
zivilrechtlich: vielleicht
steuerrechtlich: nein
und damit steuerlich geltend zu machen.
- Stimmt die Information?
nein
Nach dem BFH Urteil vom 30.01.1996 - IX R 100/93, BStBl II 1996, 359, kann der mitwohnende Eigentümer nicht seine Wohnung steuerrechtlich wirksam zur Hälfte dem anderen vermieten.
Zum gleichen Ergebnis kamen BFH-Beschluss vom 16. Januar 2003 IX B 172/02, BStBl II 2003, 301 und BFH Beschluss vom 10.05.2005 - IX B 5/05 (NV), BFH/NV 2005, 1551.
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1996/XX960359.HTM
Schöne Grüße
C.