500er nicht angenommen!

Hallo liebe Rechtskundige,
folgender Vorgang:
An einer freien Tankstelle will jemand seine Rechnung über 50,00€ mit einem 500 € Schein bezahlen. Dieser wird an der Kasse zurückgewiesen: „500er nehmen wir nicht“!
Da der Kunde in klein nur 30€ zusammenkratzen konnte, wurde er aufgefordert den Schein irgendwo wechseln zu lassen, und inzwischen eine Art Schuldschein (unter Angabe der pers Daten) auszufüllen.
Nach der Wechsel-Aktion auf seiner Hausbank (gottseidank im Ort)musste er erneut zur Tankstelle fahren und bezahlen.
Ich finde, das ist eigentlich ein unglaublicher Vorgang, ein offizielles Zahlungsmittel der BRD abzulehnen, und den Kunden zur Abgabe seiner Daten und zum Wechseln zu zwingen.
Wie hätte man sich wehren können? Darf man die Tankstelle verlassen und Rechnungstellung verlangen?
Was meint ihr dazu?

Beste Grüße
Günther

Hallo!

Ich denke, dass diese Nichtannahme des 500ers dann o.k. geht, wenn das gut sichtbar ausgeschildert ist.
Ansonsten hätte ich meine Adresse hinterlassen und um Zusendung einer Rechnung gebeten…
Ein Pfandrecht auf das Auto dürfte nicht bestehen, aber das weiss vielleicht jemand anders hier noch genauer.

Grüße,

Mathias

Meines Wissens nach ist es jedem freigestellt welchen Zahlungsrahmen er akzeptiert. Warum auch nicht? Schließlich kann auch jeder Verkäufer/Dienstleistungsanbieter (mit Ausnahme einiger besonderer Branchen) Kunden einfach ablehnen wenn er dazu Lust (oder vermeintliche Gründe) hat.
Ich sehe da auch keinen ernsthaften Regelungsbedarf. Wenn dich das stört geh zur Konkurrenz, machen das mehr Leute regelt sich das schnell von selbst.

mfg
Simon

Diese Diskussion gab´s hier

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

schon mal. Lektüre empfohlen :wink:

Ciao, Wotan

Hallo,

ich sehe hier durchaus eine Rechtfertigung für das Vorgehen an der Tankstelle. Ob man beim Bäcker zwei Brezel mit einem 100 oder gar 200 EUR-Schein zahlen will oder an der Tankstelle mit 500 €-Schein ist ein Vorgang, den man niemand zumuten kann. An jedem Bankautomaten - ich nehme an, dass nicht nur meine Bank größere Abhebungen im Automaten stückelt - wenn man dies wählt - kann man sich das Geld so auszahlen lassen, dass die Geldnoten angenommen werden. Beachte bitte auch, dass es gerade bei solcen Scheinen oft auch zu Falschgeldaktionen -neben den 50-EUR-Scheinen kommt.

Grüsse Günter

folgender Vorgang:
An einer freien Tankstelle will jemand seine Rechnung über
50,00€ mit einem 500 € Schein bezahlen. Dieser wird an der
Kasse zurückgewiesen: „500er nehmen wir nicht“!
Da der Kunde in klein nur 30€ zusammenkratzen konnte, wurde er
aufgefordert den Schein irgendwo wechseln zu lassen, und
inzwischen eine Art Schuldschein (unter Angabe der pers Daten)
auszufüllen.
Nach der Wechsel-Aktion auf seiner Hausbank (gottseidank im
Ort)musste er erneut zur Tankstelle fahren und bezahlen.
Ich finde, das ist eigentlich ein unglaublicher Vorgang, ein
offizielles Zahlungsmittel der BRD abzulehnen, und den Kunden
zur Abgabe seiner Daten und zum Wechseln zu zwingen.
Wie hätte man sich wehren können? Darf man die Tankstelle
verlassen und Rechnungstellung verlangen?
Was meint ihr dazu?

Beste Grüße
Günther

gesetzliche Zahlungsmittel als solche
Hallo,

ich sehe hier durchaus eine Rechtfertigung für das Vorgehen an
der Tankstelle.

auf die Annahmeverweigerung ist aber vor Vertragsschluß hinzuweisen. Im von Wotan verlinkten Artikelbaum steht das auch noch mal explizit so drin. Wenn der Kunde den Sprit in seinen Tank laufen läßt, ist der Vertrag zustandegekommen. Da der Euro in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel ist, hat der Gläubiger diesen auch zur Begleichung von Verbindlichkeiten zu akzeptieren. Wenn er die Annahme verweigert, ist das sein Problem und nicht das des Tankers. Es kann auf keinen Fall so sein, daß der Tankfritze den Kunden losschickt, um den Schein zu wechseln.

Mit anderen Worten: Wenn der Tankmann sich weigert, den Schein anzunehmen, bietet man dem Kollegen das Zahlen gegen Rechnung an, hinterläßt Name und Anschrift, überreicht den Personalausweis zwecks Überprüfung der gemachten Angaben und geht seines Weges.

Gruß,
Christian

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Hallo Christian,

an vielen Tankstellen hängt ein Hinweis bereits an der Zapfsäule, das 500er Scheine nicht angenommen werden, dann geht das in Ordnung. Ohne entsprechenden Hinweis ist klar, dann kann er sich eigentlich nicht weigern oder muss Rechnung schicken.

Verständnis habe ich schon, da doch meist bargeldlos mit Karte bezahlt wird wäre das annehmen und dadurch wechseln von so großen Scheinen eine unzumutbare Belastung für den Tankstellenpächter, er müsste auch Nachts einen sehr großen Bargeldbestand haben, und Tankstellen werden relativ oft beraubt. Der Verlust bei Falschgeld wäre auch enorm, nachts sitzen oft Aushilskräfte an der Tankstelle die einen falschen 500er kaum identifizieren können. Zumal sie den größten Teil des Geldes ohnehin nicht für sich, sondern fürs Finanzamt annehmen :smile: Bei dem Steueranteil am Benzin müssten an der Kasse eigentlich Finanzbeamte sitzen…
Gruß elmore

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auf die Annahmeverweigerung ist aber vor Vertragsschluß
hinzuweisen.

Genau. Denn die Zahlungspflicht ist ja Vertragsbestandteil, und niemand kann im Nachhinein (ohne weiteres) einen Vertrag einseitig ändern. Der Aspekte fehlte in der Diskussion bisher.

Darum noch der Hinweis: Auf die Nichtannahme von so großen Scheinen wird auch regelmäßig an der Zapfsäule schon hingewiesen.

Levay