Hallo !
Jetzt stellt euch mal vor, der Klaus arbeitet auf einer erhöhten Ebene, die ist etwa 50 cm höher als der „Hallenboden“. Nun wird ihm gesagt, das er dort unten seine fertigen Kisten abzustapeln hat.
Klaus weigert sich dazu aber, weil er nicht gewillt ist, mit den Schweren Kisten ständig diese 50 cm „Stufe“ herunterzuspringen und wieder hinauf zu klettern.
Kann der Arbeitgeber ihn dazu zwingen ? Prinzipiell ist sein Arbeitsplatz nur auf dem Podest und war auch so. Früher kam dann mal einer und hat die Kisten (von unten aus) abgestapelt. Aber ihr wisst ja wie das mit Kürzungen so ist.
Weiß da jemand, ob es irgendwelche Richtlinien gibt ?
Klaus hat übrigens auch leicht kaputte Knie, die aber noch nicht attestiert sind.
Danke für die Antworten.
Gruß
Andreas
Hallo
Früher kam dann mal einer und hat die Kisten (von unten aus)
abgestapelt.
Also ich kenn jetzt weder die Kisten oder die Gegebenheiten vor Ort.
Ich würde einfach einige Kisten oben bei der Stufe abstellen - dann einmal(!) runtersteigen und diese dann von unten aus weiter tragen.
Dann muss man nicht leufend hoch und runter. Mit einer schweren Kiste würde ich grundsätzlich nicht springen.
Wie hat den der Abstapler das früher gemacht?
Zugegeben - meine Antwort hat mit der rechtlichen Situation weniger zu tun. Ggf. Betriebsrat oder Gewerkschaft fragen.
Grüße
Michael
Hallo !
Klaus weigert sich dazu aber, weil er nicht gewillt ist, mit
den Schweren Kisten ständig diese 50 cm „Stufe“
herunterzuspringen
Springen muss er ja nicht. Früher hat das ja einer von unten gemacht,
dann muss Klaud nun der von unten sein.
Kann der Arbeitgeber ihn dazu zwingen ?
Nein.
Prinzipiell ist sein Arbeitsplatz nur auf dem Podest
Das kann ich mit arbeitsvertragsrechtlich nicht vorstellen.
und war auch so.
Das verstehe ich nicht.
Früher kam dann mal einer und hat die Kisten (von unten aus)
abgestapelt.
Diese Arbeit soll nun, wenn ich es richtig verstehe, der Klaus
übernehmen. Klar, dass er dafür auch Zeit braucht. Aber macher muss
er sie wohl schon.
Aber ihr wisst ja wie das mit Kürzungen so ist.
Nein, leider nicht.
Grüßerle
Richard
Hi !
Ist ja auch nur eine rein fiktive Frage.
Oben auf dem Podest ist eine Bandanlage. Dort kommen die Kisten normal an. Wenn es aber zu viele Kisten werden, soll er diese nun unten Abstapeln - Während die Bandanlage natürlich weiter läuft. Da die Kisten nicht alle auf dem selben Haufen sollen, kann es natürlich sein, das manche Kisten erst später kommen und dann muß er eben mehrmals herunter „springen“.
Doe Problematik ist eben, das er das nicht mit „einmal runtersteigen“ bewältigen kann und somit mehrmals hoch und runter muß.
Betriebsrat ist nicht so gerne gesehen. Die Leute können sich entscheiden, ob sie lieber einen Betriebsrat wollen, oder jedes Jahr Gehaltserhöhung und Urlaubs- und Weihnachtsgeld…
Springen muss er ja nicht. Früher hat das ja einer von unten
gemacht,
dann muss Klaud nun der von unten sein.
Ja, aber um darunter zu kommen, muß er ja nun leider die 50cm Erhöhung runter. Schweben kann er ja nicht 
und war auch so.
Das verstehe ich nicht.
Sorry. Sollte heißten „War auch IMMER so“
Früher kam dann mal einer und hat die Kisten (von unten aus)
abgestapelt.Diese Arbeit soll nun, wenn ich es richtig verstehe, der Klaus
übernehmen. Klar, dass er dafür auch Zeit braucht. Aber macher
muss
er sie wohl schon.
Naja… Fließbandarbeit. Das Band läuft mit der selben Geschwindigkeit, der Arbeitsfluss der selbe nur die Abstapelarbeit muß er nun noch zusätzlich machen.
Aber ihr wisst ja wie das mit Kürzungen so ist.
Nein, leider nicht.
Kürzungen von Arbeitskräften ? Noch nicht gehabt ? Hört man doch immer wieder. Diese Stelle kann man einsparen, jene dort auch. Wenn dieser dort etwas schneller arbeitet die andere auch noch. Und schon macht das Unternehmen 4Mrd. Mehr Umsatz im Jahr. 
Danke für deine Auskunft.
Gruß
Andreas
hallo,
Ja, aber um darunter zu kommen, muß er ja nun leider die 50cm
Erhöhung runter. Schweben kann er ja nicht
Nee, schweben kann er nicht. Dachte, dass es irgendwie mit einem
Umweg eine Treppe gibt, weil Vorgänger da ja auch irgendwie
runtergekommen ist. Vorschlag: selbst Stufe (natürlich stabil und
sicher) einbauen.
Sorry. Sollte heißten „War auch IMMER so“
ok, verstanden.
Naja… Fließbandarbeit. Das Band läuft mit der selben
Geschwindigkeit, der Arbeitsfluss der selbe nur die
Abstapelarbeit muß er nun noch zusätzlich machen.
Gut, das geht nicht. Ist eigentlich klar. Wenn jemand von Band
wegmuss, dann kann er nicht am Band stehen. Sollte eigentlich jedem
einleuchten, sogar dem Meister. Ein Einzelner kann nicht eine ganze
Arbeitskarft voll ersetzen, sonst hätte die ja bisher nix
gemacht. 
Grüßerle
Richard
Hi !
Wollte gar nicht so weit ausholen, aber man wird hier ja färmlich zu gezwungen 
Der Klaus hat da schon immer gearbeitet. Früher war es dann so, das wenn mehr Kisten kam, er sie entweder oben auf dem Podest abstapeln konnte, was nun verboten wurde, und sonst kam ein anderer Kollege und half dabei die Kisten abzustapeln.
Dank Personalkürzung sind nun aber zum Abstapeln keine Leute mehr da und deswegen ist Klaus der Blöde.
Wie gesagt, zeitlich ist das mit unter nicht das Problem, nur seine Knie machen das nicht mehr so mit, bzw. will er nicht zumuten.
Eine Treppe wäre toll und wurde auch schon oftmals erwähnt. Aber nie bekommen, weil dafür auch „kein Platz“ da ist, weil vor dem Podest mit Paletten Rangiert werden muß und ohnehin schon viel zu wenig Platz ist.
Die Tatsache, das man zu einer solchen „Personenhandhabung“ nicht gezwungen werden kann, hilft mir aber schon weiter. 
Gruß
Andreas
Hallo, Andreas
Weiß da jemand, ob es irgendwelche Richtlinien gibt ?
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung - LasthandhabV)
http://www.buzer.de/gesetz/1384/index.htm
"Anhang
Merkmale, aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, der Beschäftigten ergeben kann:
(1) Im Hinblick auf die zu handhabende Last insbesondere
- ihr Gewicht, ihre Form und Größe,
- die Lage der Zugriffsstellen,
- die Schwerpunktlage und
- die Möglichkeit einer unvorhergesehenen Bewegung.
(2) Im Hinblick auf die von den Beschäftigten zu erfüllende Arbeitsaufgabe insbesondere
- die erforderliche Körperhaltung oder Körperbewegung, insbesondere Drehbewegung,
- die Entfernung der Last vom Körper,
- die durch das Heben, Senken oder Tragen der Last zu überbrückende Entfernung,
- das Ausmaß, die Häufigkeit und die Dauer des erforderlichen Kraftaufwandes,
- die erforderliche persönliche Schutzausrüstung,
- das Arbeitstempo infolge eines nicht durch die Beschäftigten zu ändernden Arbeitsablaufs und
- die zur Verfügung stehende Erholungs- oder Ruhezeit.
(3) Im Hinblick auf die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung insbesondere
- der in vertikaler Richtung zur Verfügung stehende Platz und Raum,
- der Höhenunterschied über verschiedene Ebenen,
- die Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftgeschwindigkeit,
- die Beleuchtung,
- die Ebenheit, Rutschfestigkeit oder Stabilität der Standfläche und
- die Bekleidung, insbesondere das Schuhwerk.
Evtl.:
http://www.hvbg.de/d/pages/praev/fachinfo/srs/untern…
BGI 561 „Treppen“
->
http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/zh/z113/6.htm#4
"6.4 Treppen mit geringem Steigungsverhältnis (Stufenrampen)
Treppen mit geringem Steigungsverhältnis sind überwiegend im Freien anzutreffen. Bei dieser Treppenform wird der für sonstige Treppen zulässige höchste Auftritt von 32 cm in der Regel überschritten. Die Trittflächen sollen ein Gefälle von 2 % (1 : 50) zur Trittkante hin aufweisen. Die Stufen und Absätze werden nach der Schrittmaßformel bemessen. Innerhalb eines Laufes müssen die Stufen gleiche Abmessungen aufweisen."
Vielleicht sollte man sich mit diesem Problem an die zuständige Berufsgenossenschaft wenden und um eine Überprüfung des Arbeitsplatzes bitten.
Gruß
karin
(Laie)
Hallo, Richard
(…) Vorschlag: selbst Stufe (natürlich stabil
und sicher) einbauen.
Das würde ich nicht empfehlen.
Wie sieht es mit dem betrieblichen Unfallschutz aus, wenn der Treppenbauer mit seiner „privat gebauten Provisoriumstreppe“ verunfallt?
Gruß
karin
So wie ich das verstehe hat Klaus das Podest früher wärend der Schicht nicht verlassen. Jetz ist sein Tätigkeitsprofil erweitert worden um Kisten abzustapeln. Da wo die Kisten abgestapelt werden sollen besteht keine Möglichkeit die Bühne ohne einen Sprung zu verlassen. Allerding stellt sich hier die Frage wie kommt Klaus zu Arbeitsbeginn auf das Podest wenn keine Treppe vorhanden ist? Hochspringen? Der Arbeitsplatz ist doch bestimmt von der BG abgenommen oder etwa nicht. Sollte dies nicht der Fall sein so muß die BG umgehend informiert werden, denn dann ist dieser Arbeitsplatz nicht zulässig. Jetzt kommt es darauf an wie diese Bühne beschaffen ist, hat sie ein Geländer oder ist sie eine Übergangslösung die zur Dauerlösung wurde. Es steht auf jeden Fall fest, das springen von 50 cm Höhe nicht zulässig ist egal ob eimalig oder mehrmalig pro Schicht. Unfallverhütung, der AN kann beim Sprung umknicken oder stürzen. Ich glaube nicht so wie dies hier geschildert wird, das die BG ihren Segen dazu gegeben hat oder geben wird. Wenn gar nicht anders möglich, muss die Bühne auf dem Weg verlassen werden auf dem man sie zu Arbeitsbeginn betritt und das wird ein grosser Umweg sein, welcher Zeit kostet. Den Umweg will Klaus vielleicht auch nicht machen um die Kisten nicht abstapeln zu müssen, weil er dabei Zeit verliert und seine Norm nicht wie gewohnt schafft sondern nur mit zusätzlicher zumutbarer Anstrengung. Diese zusätzliche Anstrengung will Kaus nicht und kann sich damit nicht anfreunden. Ich will Klaus nichts unterstellen aber diesen Fall müßte man vor Ort sehen um ihn zu beurteilen.
Gruß Andy
Hi,
Andys Vorschlag mit der Berufsgenossenschaft ist natürlich auch eine Idee.
Wenn es intern keine einfache Schlichtergruppe gibt, würde ich mal den Chef ansprechen - in freundlichen Ton, wenn er nicht gerade auf dem Sprung ist - am besten mit Termin.
Manche Chefs haben noch nie „richtig“ gearbeitet und verstehen gar nicht, was sie mit ihren Entscheidungen anrichten. Manchmal fehlt auch nur die Zeit.
Ich würde die Sichtweise des Chefs einnehmen. Der will i.d.R. dass der Laden läuft und niemand krank wird (gut es gibt noch andere Typen, aber lassen wir das mal).
So wie ich es verstanden habe, will sich niemand vor Arbeit drücken, sondern nur einen guten Job machen - das geht halt nur, wenn die Knie mitmachen (gibt ja auch noch Sturzgefahr etc.).
Und das Risiko, dass die Ware beschädigt wird…
Man die Argumentation ja noch mit Fakten unterstützen (siehe andere Beiträge)
Eigentlich haben ja alle das gleiche Interesse.
Ich finde es auch nur fair, wenn man so miteinander umgeht.
Wenn der Chef sich dann stur stellt, bleibt immer noch der Rechtsweg bis zum Arbeitsgericht.
Grüße
Michael
Hallo Andy!
Ja, das ist richtig erkannt worden. Das „Podest“ wurde früher nicht verlassen, bzw nicht so häufig.
Es ist so, das dieses Podest, auf dem das Band ist keinerlei „Aufstieg“ hat. Jeder der dort arbeitet (im Moment 9 Mitarbeiter) muß zu Anfang „heraufklettern“. Ein Geländer o.ä. gibt es nicht. Das mit dem „Hochklettern“ ist ja auch für einen normalen Menschen kein Problem.
Im Moment sieht das aber noch so aus, das sich bei Klaus auf seiner Arbeitsfläche von einem Meter am Ende des Bandes einmal eine Euro-Palette befindet auf der er kaputte Kisten abstapeln muß und auf der anderen Seite ein Rollcontainer in den andere Kisten abgestapelt werden sollen.
Alles etwas eng für Klaus sein Geschmack.
Ob das ganze von der BG abgenommen ist ist erstmal fraglich. Wobei wenn es nach der Schicht abgenommen wird ist es nicht schlimm, weil keine Kisten da stehen. Erst wenn sich dort die Kisten stapeln sieht man den Wahnsinn der dort vorherrscht. Das dort noch nichts passiert ist, ist echt ein Wunder… Naja… Fast nichts. Ein Kollege ist mal vor ein paar Jahren von der Bandanlage gestürzt und ein anderer hat sich - aufgrund von Eigenverschulden - den Arm in der Bandanlage abgerissen…
Nicht sehr schön. Aber seitdem lassen wir diese gefährlichen Arbeiten unseren Vorgesetzten erledigen 
Gruß
Andreas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Es ist so, das dieses Podest, auf dem das Band ist keinerlei
„Aufstieg“ hat. Jeder der dort arbeitet (im Moment 9
Mitarbeiter) muß zu Anfang „heraufklettern“. Ein Geländer o.ä.
gibt es nicht. Das mit dem „Hochklettern“ ist ja auch für
einen normalen Menschen kein Problem.
Hallo Andreas,
wenn das so ist, dann ist dieser Arbeitsplatz absolut nicht zulässig. Selbst wenn die BG ihn ohne Kisten abgenommen hat, hat sie und das mit Sicherheit einen Aufstieg gefordert. (Selbst wenn es nur einer Stufe benötigt) Wenn dieser nicht vorhanden ist, so ist das ein Verstoß gegen bestehende Unfallverhütungsvorschriften der BG. Die kannst Klaus einsehen, die müßten im Betrieb zugänglich sein oder sogar aushängen. Auserdem müßte Klaus über sie belehrt worden sein, ein Mal im Jahr.
Also kann ich mir nicht vorstellen das die BG von diesem Arbeitsplatz jemals etwas erfahren hat. Die würden am Rad drehen wenn es so wären und sie wüßten davon. So gut kenne ich sie, das ich das behaupten kann. Wenn der Chef von Klaus nix unternimmt hilft nur noch ein anonymer Hinweis an die BG. Oder macht ei Foto und schickt es an die Zeitung Arbeitssicherheit, dann tut sich was. Ganz sicher.
Da braucht dann Klaus nur noch sagen das er defekte Knie hat und schon ist die Kacke am dampfen. Der Chef muß Strafe zahlen, dafür sorgt die BG und Klaus fliegt raus, dafür sorgt der Chef.
Gruß Andy
Spaß bei Seite der Fall ist mit richtig viel Fingerspitzengefühl anzufassen. Allerdings hätte ich für meinen Teil bereits die BG eingeschaltet.
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, das dieser Betrieb mit 150 Mitarbeitern einfach so an dem BG „vorbeigeschmuggelt“ wurde.
Es ist aber möglich - was ich vorher nicht bedacht habe - das an diesem Podest Fahrzeuge stehen (in denen ebenfalls Kisten kommen). Hier kann man - jedenfalls zum Anfang - vorne einsteigen und durch den Laderaum auf das Podest gelangen. Das würde vielleicht erklären, warum der BG sein OK dazu gegeben hat - wenn überhaupt.
Bevor hier aber jemand auf den Gedanken kommt, das Klaus… Keine Chance. Dann müßte er ja jedes mal richtig Meter machen um „herunter“ zu kommen und dann sind die Fahrzeuge nach einigen Stunden im Mittelgang ebenfalls verstellt.
Prinzipiell ist das sowieso eine heisse Geschichte bei Klaus.
Klar könnte er Fotos machen und den BG benachrichtigen. Aber was soll das. Klaus ist seinen Job los und die Mehrarbeit liegt dann wieder auf Lasten der Mitarbeiter. Die Vorgesetzten sagen dann nur: Geht durch die Fahrzeuge hinunter und hinauf und das müssten die Leute dann unterschreiben und wenn sie es nicht machen sind sie selber schuld. Das sie dafür keine Zeit haben, steht ja leider nicht im Vertrag.
Diese Arbeitsschutzgeschichte mußten früher öfters unterschrieben werden. Dort steht allerhand „Unsinn“ drin, der in der Praxis nicht unbedingt umzusetzen ist. Man kennt ja z.B. den berühmten Satz „Kisten am Boden nicht aus dem Kreuz, sondern aus den Knien heraus anheben“. Wenn man aber gar nicht so gut in die Knie kommt ist das Blödsinn.
Naja.
Der Klaus weiß jetzt erstmal bescheid und weiß was im Notfall zu tun ist.
Gruß
Andreas
Tja, das mit dem „vernünftig Reden“ ist (für Klaus *g*) so eine Sache.
Das Problem ist nämlich, das ein Chef in solchem nicht anwesend ist. Und wenn, dann bekommt man nur zu hören wie „Muß gehen“ „Machen“ und so weiter.
Ich denke, das das Problem ist, das sie meinen, das alles OK ist, solange nichts passiert. Wenn dann jemand sich den Hals bricht oder Arm abreisst (beides leider passiert), dann wird etwas geändert. Nur möchte „Klaus“ nicht unbedingt jener welcher sein 
Das jeder einen guten Job machen will ist richtig. Doch durch „Optimierungsmöglichkeiten“ wird derzeit alles herumgeschmissen und herumgetauscht, das einem völlig schwindelig wird. Heute wird alles so geladen, am nächsten Tag versuchen wir es anders und wenn es nicht geht, geht es erstmal zurück und dann wieder woanders hin. Völlig Banane… Das kann man in Worte nicht mehr fassen.
Gruß
Andreas
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, das dieser Betrieb
mit 150 Mitarbeitern einfach so an dem BG „vorbeigeschmuggelt“
wurde.
Es ist aber möglich - was ich vorher nicht bedacht habe - das
an diesem Podest Fahrzeuge stehen (in denen ebenfalls Kisten
kommen). Hier kann man - jedenfalls zum Anfang - vorne
einsteigen und durch den Laderaum auf das Podest gelangen. Das
würde vielleicht erklären, warum der BG sein OK dazu gegeben
hat - wenn überhaupt.
Dies kann ich leider nicht unterschreiben, das die BG erlaubt eine Bühne durch Fahrzeuge zu begehen ist unmöglich. Sowas erlaubt die BG nie und nimmer. Eine Bühne oder Podest muß einen Aufstieg haben, wenn sich da oben Personen bewegen sollen. Es sei denn es ist nur als Abstellpodest genehmigt worden. Dafür wäre es aber zu breit wenn Mitarbeiter trotz Kisten rumlaufen können. Also die BG geht keinerlei Kompromisse ein in der Beziehung. Sie fordert und die Forderung muß umgesetzt werde. Es darf nicht mal mit einer Leiter aus dem Bauhaus auf die Bühne gestiegen werden, es muß wenn überhaupt eine geprüfte Leiter sein die jährlich der UVV Prüfung unterliegt. Also ein anonymer Hinweis an die BG und es ändert sich was. Garantiert. Da kenn ich die BG die können sehr unangemehm werden. Mit Verstössen gegen Unvallverhütungsvorschriften ist nicht zu spassen. Auch die Unterschrift der Mitarbeiter das sie diese Situation akzeptiern entbindet den AG nicht von dieser Pflicht. Und in den Belehrungsunterlagen steht kein Unsinn, sonder wie ein Mitarbeiter sich zu verhalten hat um Unfälle zu vermeiden. Das unterschreibt der Mitarbeiter und hat sich daran zu halten. Wenn der Chef keinen Termin frei hat so muß halt die Eingabe schriftlich gemacht werden. Bei 150 Mitarbeitern muß es einen Mitarbeiter für Arbeitsicherheit geben oder mindestens einen Sicherheitbeauftragten der ist der verlängerte Arm der BG im Unternehmen. Tretet ihn mal auf die Füsse. Ausserdem gibt es bestimmt einen Abteilungsmeister oder Abteilungsleiter. Dann muß der sein Gesäß hat mal bewegen. Gibts das alles nicht, so kann es sich nur um eine illegale Firma handeln.
Gruß Andy
Hallo !
Neues von Klaus. Heute hat er erfahren, das es schon seit „geraumer Zeit“ in Planung ist, das an dem Podest eine weitere Stufe eingebaut wird.
Diese Information ist heute - durch Klaus - auch an den Betriebs-Mechaniker weitergeleitet worden, der davon bisher noch nichts gehört hat.
Nun ist Klaus erstmal gespannt, wie diese „ausfahrbare Stufe“ realisiert wird und hofft, das diese nicht wackeliger wird, als der Rollwagen, der sonst als Treppe genutzt wurde O_O
Ein annonymer Anruf/Nachricht an den BG wäre schon ganz nett, aber dennoch befürchtet der Klaus, das dann die Arbeitsbedingungen noch schlechter werden, weil in der selben Zeit neben der Arbeit auch noch auf die Sicherheit geachtet werden muß. Wie gesagt, die Vorgesetzten sagen wie du dich zu verhalten hast, lassen dich unterschreiben, geben dir aber im Prinzip keine Chance dich entsprechend zu verhalten und wenn dir etwas passiert zucken sie mit den Schultern und sagen „Der hat dafür unterschrieben und hat sich nicht dran gehalten“.
Was solls…
Gruß
Andreas
Hallo, Andreas
Ein annonymer Anruf/Nachricht an den BG wäre schon ganz nett,
aber dennoch befürchtet der Klaus, das dann die
Arbeitsbedingungen noch schlechter werden,
wenn ich mich richtig erinnere, fürchtete Klaus, unter den derzeitigen Arbeitsbedingungen, massiv um seine Gesundheit.
weil in der selben
Zeit neben der Arbeit auch noch auf die Sicherheit geachtet
werden muß.
Darauf bin ich bei meinem ersten Posting schon eingegangen:
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung - LasthandhabV)
-> Merkmale, aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, der Beschäftigten ergeben kann:
->
(2) Im Hinblick auf die von den Beschäftigten zu erfüllende Arbeitsaufgabe insbesondere
(…)
6. das Arbeitstempo infolge eines nicht durch die Beschäftigten zu ändernden Arbeitsablaufs
Wie gesagt, die Vorgesetzten sagen wie du dich zu
verhalten hast, lassen dich unterschreiben, geben dir aber im
Prinzip keine Chance dich entsprechend zu verhalten und wenn
dir etwas passiert zucken sie mit den Schultern und sagen „Der
hat dafür unterschrieben und hat sich nicht dran gehalten“.
Wenn aber die BG feststellt, dass die gesetzlichen Vorgaben - die der AN nicht beeinflussen kann - nicht eingehalten werden, dann kann sich kein AG auf Papiere, die der AN unterschrieben hat, stützen.
Man beachte, in Klausens Fall geht es nicht um persönliche Schutzausrüstungen, wie: Schutzkleidung, Arbeitsbrillen, Gehörschutz, Atemschutz etc., deren „Nichtanwendung“ zum Teil dem AN angelastet werden kann!
Was solls…
Das ist die falsche Einstellung, es geht um Klausens Gesundheit!
Ich bezweifle, dass die BG im Falle einer arbeitsbedingten Berufsunfähigkeit, genauso schnell handeln würde, wie bei vorsorgendem Unfallschutz.
Gruß
karin
Hallo, Andreas
Ein annonymer Anruf/Nachricht an den BG wäre schon ganz nett,
aber dennoch befürchtet der Klaus, das dann die
Arbeitsbedingungen noch schlechter werden,
Die Arbeitsbedingungen werden durch das einhalten der Sicherheit auf keinen Fall schlechter. Im Gegenteil. Ich glaube das Klaus und seine Kollegen das gewohnte zwar bemängeln aber in ihrer eingespielten Letargie nicht gestört werden möchten. „Was wir haben wissen wir, was kommt weiss keiner.“
wenn ich mich richtig erinnere, fürchtete Klaus, unter den
derzeitigen Arbeitsbedingungen, massiv um seine Gesundheit.weil in der selben
Zeit neben der Arbeit auch noch auf die Sicherheit geachtet
werden muß.
Gerade aus diesem Grund muß die Sicherheit verbessert werden und auf den gesetzlichen Stand gebracht werden. Wenn sollch ein Fall bekannt ist, so ist jeder egal in welcher Position im Unternehmen, verpflichtet dies dem zuständigen Mitarbeite/Vorgesetzten zu melden. Das bedeudet den Leuten auf die Ketten gehen bis sie es nicht mehr hören können.
Wie ich erfahren habe bewegt sich ja jetzt was. Der Betriebsmechaniker ist ja bereits am tüfteln.
Was solls…
Das ist die falsche Einstellung, es geht um Klausens
Gesundheit!
Ich bezweifle, dass die BG im Falle einer arbeitsbedingten
Berufsunfähigkeit, genauso schnell handeln würde, wie bei
vorsorgendem Unfallschutz.
in diesem Fall muß ich Karin recht geben. Meckern aber die Gegebenheiten weiterhin akzeptieren, auch wenn sie falsch sind, ist die total falsche Einstellung. Die BG würde in diesem Einzelfall so wie er beschrieben ist und so wie ich sie kenne ganz genau und sorgfältig den Sachverhalt prüfen. Wie konnte es dazu kommen und wer ist schuld, war es vielleicht Eigenverschulden, wie ist der Arbeitsplatz beschaffen,oder…oder…oder. Das braucht Zeit und der betroffene bekommt nix bis zur Klärung. Das ist die andere Seite der BG. Dem vorzubeugen wäre es angebracht die BG auf Mißstände aufmerksam zu machten damit einer berufsbedingten, vom Arbeitsplatz abhängigen Berufsunfähigkeit oder sogar Erwerbsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.
Gruß Andy