50er Moped ohne Vers.-Schild abschleppen?

Hallo wwwler!

Angenommen ein 50er Moped (braucht als Nummernschild ja nur so ein kleines von der Versicherung/Sparkasse) steht ohne aktuelles Nummernschild am Gehweg/Straßenrand.

  1. Darf dieses nach Vorwarnung von der Polizei abgeschleppt werden?

  2. Wird das Moped dann anschließend aufbewahrt oder gleich verschrottet? Im letzten Fall würde es ja keinen Sinn machen, dass sich der Halter bei der Polizei meldet, weil er dann höchstens noch die Verschrottungskosten zaheln müsste, oder?

Grüße
KarlaK.

Hi!

  1. Wird das Moped dann anschließend aufbewahrt oder gleich
    verschrottet? Im letzten Fall würde es ja keinen Sinn machen,
    dass sich der Halter bei der Polizei meldet, weil er dann
    höchstens noch die Verschrottungskosten zaheln müsste, oder?

Ja herrgottsakrament, wer soll die Verschrottungskosten denn sonst zahlen? Der Steuerzahler? Manchmal frag ich mich wirklich, warum dieses Land noch funktioniert …

Gruß S

Hallo,

Ein unversichertes ( Kraft)Fahrzeug mit allgemeiner Versicherungspflicht kann von öffentlichen Verkehrsflächen kostenpflichtig entfernt werden.

Es wird nicht verschrottet, sondern zunächst einer Sammelstelle zugeführt.
Der Besitzer wird neben einer Rechnung vom Abschlepper ( sofern einer nötig war ) auch noch ggf. Ein Knöllchen bekommen und auch die " Aufbewahrung " je nach Dauer bezahlen müssen.

Es empfiehlt sich also in jedem Fall, die örtliche Polizeidienststelle aufzusuchen und das FZG auszulösen.

Nur ein rücksichtsloser Mensch wird darauf hoffen, dass benanntes FZG keine Rückschlüsse auf den Besitzer zuläßt.
Dann latzt die Allgemeinheit, wenn es sich nicht zumindest auf einer öffentlichen Auktion noch verwerten ließe.

mfg

ennlo

Hallo!

Es könnte auch versteigert werden?

Grüße