ich habe einen Autoführerschein und bald auch neben meinen Auto einen 50er Roller Aprilia Habana. Möchte ihn gerne entdrosseln, dass er so 70 geht. (Nur diesen Ring ausm Auspuff rausnehmen)
Was hat mich hier zu erwarten, sollte ich in eine Kontrolle hineingeraten?
ich habe einen Autoführerschein und bald auch neben meinen
Auto einen 50er Roller Aprilia Habana. Möchte ihn gerne
entdrosseln, dass er so 70 geht. (Nur diesen Ring ausm Auspuff
rausnehmen)
Was hat mich hier zu erwarten, sollte ich in eine Kontrolle
hineingeraten?
Viele Grüße
Andreas
Hallo,
das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis, welches nach § 21StVG eine Straftat ist…
Die Folgen wirst du dir, denke ich, selber unter dem Paragraphen durchlesen können…
wenn Du einen A1-Führerschein hast und ein kleines Motorradkennzeichen wie die 125er an den Roller pappen lässt, dann wäre führerschein- und versicherungsmäßig alles gut. Ne Einzelabnahme beim TÜV müsste noch folgen, ob z.B. die Bremsen dem auch standhalten. Dann sollte das gehen. Einzelheiten vorher mal mit dem TÜV besprechen.
PS: Du meinst sicher den Distanzring in der Automatik und nicht im Auspuff?
falls du das bist auf der Website in deiner Vika, dann können deine Freunde und Helfer anhand von Geburtsdatum und Wohnort ja demnächst mal nen Besuch bei dir abstatten.
Zu den rechtlichen Aspekten wurde ja schon was gesagt. Was ich aber nicht verstehe, ist wie man solche Anfragen unter einem Namen bzw. mit einem Profil in der Vika machen kann, das die Nachverfolgung einer möglicherweise demnächst anstehenden Straftat / Ordnungswidrigkeit so wunderbar einfach macht (denic.de lässt grüßen).
Kauf dir doch lieber ein Gefährt, das auch legal so schnell fährt, wie du es haben willst (entsprechende Fahrerlaubnis vorausgesetzt).
Eigentlich wollte ich eine Begründung von dem wo die Behauptung aufgestellt hat.
Fahren ohne Versicherungsschutz wäre nämlich ein Verstoß gegen das Pflichtversichungsgesetz. Um man sollte wenn man schon antwortet nicht noch falsche Behauptungen bringen.
aber de
facto schon, weil der Versicherungsnehmer regresspflichtig
gegenüber dem Versicherer wird.
Das ist ein rein zivilrechtlicher Anspruch, den der Versicherer, falls es zu einem Unfall kommt, u.U bis max. 5000€ geltend machen kann. Der Fremdschaden ist erstmal durch die Haftplicht gedeckt.
Aber das war ja nicht die Frage. Die Frage war, was passiert wenn er erwischt wird.