50er Roller entdrosseln,hab Autoführersch. Strafe?

Hallo,

ich habe einen Autoführerschein und bald auch neben meinen Auto einen 50er Roller Aprilia Habana. Möchte ihn gerne entdrosseln, dass er so 70 geht. (Nur diesen Ring ausm Auspuff rausnehmen)

Was hat mich hier zu erwarten, sollte ich in eine Kontrolle hineingeraten?

Viele Grüße
Andreas

Rechts- oder Unrechts-Brett

ich habe einen Autoführerschein und bald auch neben meinen
Auto einen 50er Roller Aprilia Habana. Möchte ihn gerne
entdrosseln, dass er so 70 geht. (Nur diesen Ring ausm Auspuff
rausnehmen)

Was hat mich hier zu erwarten, sollte ich in eine Kontrolle
hineingeraten?

Viele Grüße
Andreas

Hallo,
das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis, welches nach § 21StVG eine Straftat ist…
Die Folgen wirst du dir, denke ich, selber unter dem Paragraphen durchlesen können…

LG Tinschen

Hallo,

wenn Du einen A1-Führerschein hast und ein kleines Motorradkennzeichen wie die 125er an den Roller pappen lässt, dann wäre führerschein- und versicherungsmäßig alles gut. Ne Einzelabnahme beim TÜV müsste noch folgen, ob z.B. die Bremsen dem auch standhalten. Dann sollte das gehen. Einzelheiten vorher mal mit dem TÜV besprechen.

PS: Du meinst sicher den Distanzring in der Automatik und nicht im Auspuff?

Gruß
schubtil

Hallo,

Damit käme noch der erloschene Versicherungsschutz zum tragen.

Straftat im Führungszeugnis wurde ja schon erwähnt. ( PUNKT )

Leider habbi dei Namen nich parat, aber watt machste mitte fette
Vorstrafe im PFZ …willze ne Ausbildung???

Mfg

nutzlos

P.S.: dafür gibt es im WWW spezialisierte Foren…( türlick auch ohne
Rechtsberatung…gell…)
Anwalt darf, aber der kostet auch…

Damit käme noch der erloschene Versicherungsschutz zum tragen.

Hi,

könntest Du mir Unwissenden bitte erklären warum der Versicherungsschutz erlöscht?

Q-Gruß

OT: Anonymität
Hallo Stallonie,

falls du das bist auf der Website in deiner Vika, dann können deine Freunde und Helfer anhand von Geburtsdatum und Wohnort ja demnächst mal nen Besuch bei dir abstatten.

Zu den rechtlichen Aspekten wurde ja schon was gesagt. Was ich aber nicht verstehe, ist wie man solche Anfragen unter einem Namen bzw. mit einem Profil in der Vika machen kann, das die Nachverfolgung einer möglicherweise demnächst anstehenden Straftat / Ordnungswidrigkeit so wunderbar einfach macht (denic.de lässt grüßen).

Kauf dir doch lieber ein Gefährt, das auch legal so schnell fährt, wie du es haben willst (entsprechende Fahrerlaubnis vorausgesetzt).

Viele Grüße
Eva

Damit käme noch der erloschene Versicherungsschutz zum tragen.

könntest Du mir Unwissenden bitte erklären warum der
Versicherungsschutz erlöscht?

de jure erlischt er natürlich nicht, aber de facto schon, weil der Versicherungsnehmer regresspflichtig gegenüber dem Versicherer wird.

Gruß,

Malte

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de jure erlischt er natürlich nicht,

Hi,

das ist richtig.

Eigentlich wollte ich eine Begründung von dem wo die Behauptung aufgestellt hat.

Fahren ohne Versicherungsschutz wäre nämlich ein Verstoß gegen das Pflichtversichungsgesetz. Um man sollte wenn man schon antwortet nicht noch falsche Behauptungen bringen.

aber de
facto
schon, weil der Versicherungsnehmer regresspflichtig
gegenüber dem Versicherer wird.

Das ist ein rein zivilrechtlicher Anspruch, den der Versicherer, falls es zu einem Unfall kommt, u.U bis max. 5000€ geltend machen kann. Der Fremdschaden ist erstmal durch die Haftplicht gedeckt.

Aber das war ja nicht die Frage. Die Frage war, was passiert wenn er erwischt wird.

Q-Gruß

Hallo Q_treibär,

BEVOR ich mal tiiiiiief Luft hole, Pfffffffft…

LIES DIR MAL DIE GESETZESTEXTE ZUR FE - VERORDNUNG DURCH !
DANACH MAL " MANIPULATIONEN AM FZG " im Bezug auf Versicherungsschutz
und GESETZGEBUNG…

Damit biste ersma ausgelastet.!!!

MFG

NUTZLOS