50ger Roller zugelassen für zwei Personen?

Hallo zusammen!

Vor 2 Wochen habe ich mir einen 50ger Roller gekauft und beim Händler 2 Helme erstanden und auch deutlich zu verstehen gegeben, dass dieser Roller häufiger zu zweit gefahren werden wird.
Gerade wurden wir zu zweit von der Polizei angehalten und gefragt, was für ein Roller das sei und ob es ein 30ger wäre.

Auf meine Antwort, das dies ein 50ger Roller sei fragte mich der Polizist, ob er für 2 Personen zugelassen sei.
Darauf wusste ich keine Antwort, meinte jedoch er sei uns so verkauft worden.

Meine Frage wäre, ob es a) überhaupt 30ger Roller gibt und b) ob nicht alle Roller automatisch für zwei Personen zugelassen sind und wenn nicht welche und warum.
Daraus schließt sich die letzte Frage: Wollte der Polizist mich auf die Schippe nehmen?

Vielen Dank für eure Antworten!
raana

Jein ^^
Moin!

30er/50er Roller? Erstmal gibts kaum kleinere Motoren als 50 cm³, da die einfach nich das nötige Drehmoment bringen würden. Also reden wir hier von der Geschwindigkeit. Normale aktuelle Plasteroller haben also 50 cm³ Hubraum u ne Höchtgeschwindigkeit von ~45 km/h (früher war das anders, aber darum gehts hier ja nich). Sofern sie Soziusfußrasten u nen Soziussitz haben und NICHT als MoFa (Höchstgeschwindigkeit 25 km/h, steht in der Betriebserlaubnis, genauso wie die Gesamtanzahl an Sitzplätzen) gelten, sind sie auch für den Soziusbetrieb zulässig. Der Cop wollte vermutlich nur wissen, ob du in der Fahrschule (dort lernt man sowas im Normalfall) aufgepasst oder geschlafen hast :smiley:

Gruss

Mutschy

Sowohl die Art des Fahrzeugs (Mofa/Kleinkraftrad),die Geschwindigkeit 25/45) und die Sitzplatzzahl(1/2) stehen in der Betriebserlaubnis,die du mitführen musst.Da könnte man ja auch beim Kauf mal reinsehen um zu erfahren was man da gekauft hat?

Grüße

Guten Tag,

interessant wäre zu wissen um welchen Roller (Marke) es sich handelt und welche höchstgeschwindigkeit eingetragen ist. Ausserdem sollte die Anzahl der zugelassenen Personen auch in den Papieren stehen. Soweit ich weiss gibt es Roller mit Mofa Zulassung, die nur 25 km/h fahren dürfen und die sind nicht für 2 Personen zugelassen. Sollte es allerdings ein Roller sein, der zugelassene 50km/h schnell ist dann ist er für 2 Personen zugelassen. Ausnahmen bestätigen die Regel. Ist wohl auch Herstellerabhängig…

Hi

Wenn das Mofa für 2 Personen gebaut ist(Sitz, Fußrasten usw.) heißt es noch nicht das man zu Zweit auch damit fahren darf. In der Regel wir so ein Roller aber gleich für 2 Personen angemeldet.

Du kannst ihn aber auch nur für eine Person anmelden das spart Versicherungskosten. Nicht ganz die Hälfe.

Aber wie oben schon gesagt steht das im Zulassungsschein.

Zumindest ist das bei uns in Österreich so, wird aber in Deutschland nicht anderst sein :wink:

mfg

In Deutschland hat ein Mofa immer nur einen Sitz.Das ist ein „Baumerkmal“.

Grüße

Alles klar, vielen Dank!
Die Fahrschule ist schon etwas länger her und damals dachte ich nicht, dass ich jemals nen Roller fahren würde.
Dann bin ich beruhigt, habe in den Papieren nachgeschaut, der Roller ist für 2 zugelassen, Fussrasten hat es zwar nicht, aber eine feste Trittfläche.
Danke nochmal für die schnelle Antwort!
Mfg raana

Danke für die Antwort!
Ja, da war ich wirklich sehr vertrauensseelig. Habe den Händler zwar gesagt, dass der Roller als Abholmittel von der Bahn dienen wird, es dann aber später nicht mehr in den Papieren nachgeschaut.
Steht ja aber zum Glück drin, *puh*
mfg Raana

Hallo,

bei gedrosselten Rollern - also den 25km/h Modellen darf die Sitzbank nicht länger als 450mm sein - denn ein Mofa ist ein Einsitzer.
Deshalb haben manche Rollerfahrer diese neckischen Täschchen auf dem Soziusplatz.

Den Rex Rexy zB gab es auch als Rex Rexy 50 mit der Langen und als
Rex Rexy 25 mit der kurzen (Einer)Sitzbank. Es gibt also auch reine Mofa-Roller, die nur für eine Person zugelasen sind.

Ebenso gibt es die Simson S53M (M für Mofa), die ausschaut wie eine kleine MZ und eine Kunststoffverkleidung besitzt, mit der der Soziusplatz abgedeckt sein muss/müßte.

Viele Grüße