Eine Frau, die ich kenne, ist behindert und sie ist bereits Rentnerin mit 100 Prozent. Sie ist eine europäische Ausländerin, die in Deutschland lebt. Sie ist 50 Jahre alt. Sie hat einen Unfall und kann nicht richtig laufen und weil sie noch nicht im Rentenalter ist und in Deutschland nicht lange gearbeitet hat, wird ihre Rente alle zwei Jahre erneuert.
Kürzlich hat ihr reicher Onkel, der in ihrem ursprünglichen Land lebt, versprochen, sie über die Universität zu sponsern, um dort Jura zu studieren, wo sie die Sprache gut beherrscht. Die Idee ist, ihr zu helfen, in Zukunft von zu Hause aus arbeiten zu können. Das bedeutet, dass sie außerhalb Deutschlands studieren wird. Sie nahm dieses Angebot mit einem aber an.
Sie möchte ihre kleine Wohnung und ihren Status als Rentnerin in Deutschland nicht verlieren.
Ihre Angst ist, dass sie, wenn sie Vollzeit in einem fremden Land studiert, nicht in der Lage sein wird, ihre Wohnung in Deutschland zu behalten, und möglicherweise ihre Rente verlieren wird.
Kann sie das irgendwie mit dem Arbeitsamt aushandeln, in einem fremden Land zur Schule gehen und gleichzeitig ihre Erwerbsunfähigkeitsrente in Deutschland bekommen?
Sie würde sich freuen, Ihre Meinung zu hören. Vielen Dank.
Ich weiß nicht, ob es andere Kriterien gelten, wenn man nicht in Deutschland studiert. Im Moment habe ich keine Idee dazu, wieso das der Fall sein könnte, das heißt aber natürlich nicht zwingend, dass es so ist.
Dass man sich in Deutschland aufhalten muss, um seinen Rentenanspruch nicht zu verlieren, wäre mir völlig neu. Und man kann auch seine Wohnung behalten, solange man Miete zahlt und seinen sonstigen Verpflichtungen als Mieter nachkommt.
Aber am besten und am sichersten wäre es doch, den Rentenversicherungsträger zu fragen.
Danke für die Antworten soweit. Die Rente ist gerade mal unter 100Euro. Damit ist der Jobcenter zustãndig das ihre Miete und weitere Lebensunterhalt gedeckt wird. (2) Heimarbeit in Deutschland kann die Frau teiweise aufnehmen, sie sieht aber logischerweise in das Stipendium ähnliche Stadiumangebot ihre Zukunft.
Die Rente selbst sowie der Status als Erwerbsminderungsrentnerin wird aber von dem Auslandsaufenthalt nicht berührt, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.