50mal durch Kreisverkehr/Verwarnung - Warum?

Hallo!

In Braunschschweig hat eine Dame einen Kreisverkehr etwa 50 mal umrundet.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,612250,00…

Nachdem ein Alkoholtest negativ ausfiel, wurde sie verwarnt und nach Hause geschickt.
Auf welcher Rechtsgrundlage könnte diese Verwarnung beruhen?
Ich finde das ziemlich unverschämt und anmassend, da sie weder etwas verbotenes noch etwas gefährdendes getan hat.

Wo ist die maximale Benutzungsdauer für Kreisverkehre festgeschrieben?

Danke und viele Grüsse!

Denis (der sich ziemlich über Behördenwillkür aufregen kann)

Gibt´s da nicht so eine „Umwelt“-Regel in der StVO, welche besagt, dass man keine unnützen Fahrten machen darf, die Umwelt nicht unnötig belasten darf, etc…

Wenn du an einer Ampel mit dem Gaspedal „spielst“, kann´s auf Grund dieser Regel - den genauen Paragrafen wird gleich sicher jemand nennen - auch Ärger geben.

§30 StVO
In Absatz 1 ist dies geregelt.

Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

3 „Gefällt mir“

Hallo,

Auf welcher Rechtsgrundlage könnte diese Verwarnung beruhen?
Ich finde das ziemlich unverschämt und anmassend, da sie weder
etwas verbotenes noch etwas gefährdendes getan hat.

ich schätze, man könnte es als Behinderung des Straßenverkehrs bezeichnen (kenne den genauen rechtlichen Ausdruck nicht). Auf Grund ihres Verhaltens müssen immer wieder Kfz anhalten und warten, die sonst zügig in den Kreisverkehr hätten einfahren können. Man darf z.B. auf der Straße auch rückwärts fahren. Wenn jemand allerdings 50x einige zig Meter vorwärts und wieder rückwärts fährt, dürfte die Polizei auch etwas dagegen haben.

Wo ist die maximale Benutzungsdauer für Kreisverkehre
festgeschrieben?

Nicht alles muss gesetzlich festgeschrieben werden. Es wird hier auf eine „übliche Benutzungsdauer“ hinauslaufen, die wohl bei ein paar Umrundungen zur Orientierung liegt. Nach eigenen Angaben wollte sie damit aber ihr neues Auto „einfahren“. Wenn noch 2 oder 3 Leute das gleiche Ansinnen haben, ist der Kreisverkehr dicht!

Ich habe durchaus Verständnis für die Maßnahmen.

Denis (der sich ziemlich über Behördenwillkür aufregen kann)

Gruß, Niels (der das nicht für Willkür hält)

Auf welcher Rechtsgrundlage könnte diese Verwarnung beruhen?

Verzählt! Vor dem Kreisverkehr steht ein Schild mit einer 30 drauf.

Huhu!

Nicht alles muss gesetzlich festgeschrieben werden.

Hoppla, in welchem Land lebst Du? In Deutschland (Rechtsstaat) jedenfalls kann die Polizei nur Verwarnungen aussprechen, wenn sie dazu eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage vorweisen kann. Das ist eine Paragraphenkette, deren Einzelheiten ich jetzt nicht raussuche, aber der bereits erwähnte § 30 StVO ist in jedem Fall dabei.

Es wird
hier auf eine „übliche Benutzungsdauer“ hinauslaufen

Nun stell Dir mal vor, die Polizei würde Dich mit einem roten Auto anhalten und sagen: „Der Anteil an roten Autos in dieser Straße liegt momentan über 80 Prozent. Üblich ist ein Anteil von bis zu 20 Prozent. Bitte kommen Sie später wieder.“

Hallo,

Nicht alles muss gesetzlich festgeschrieben werden.

Hoppla, in welchem Land lebst Du? In Deutschland (Rechtsstaat)
jedenfalls kann die Polizei nur Verwarnungen aussprechen, wenn
sie dazu eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage vorweisen
kann. Das ist eine Paragraphenkette, deren Einzelheiten ich
jetzt nicht raussuche, aber der bereits erwähnte § 30 StVO ist
in jedem Fall dabei.

Du erinnerst Dich aber an die Frage im Ursprungsposting, auf die sich diese Antwort eindeutig bezog?
Mir ging es bei meinem Satz nicht darum, dass die Polizei keine gesetzliche Grundlage benötigt, sondern dass nicht alles in exakten Zahlen festgehalten sein muss (ein Autofahrer darf max. 49 ununterbrochen den Kreisverkehr umrunden), dieses als Antwort auf die Frage, wo die maximale Benutzungsdauer festgelegt wurde. Deshalb nochmal zum merken: Nicht alles muss gesetzlich festgeschrieben sein.

Es wird
hier auf eine „übliche Benutzungsdauer“ hinauslaufen

Nun stell Dir mal vor, die Polizei würde Dich mit einem roten
Auto anhalten und sagen: „Der Anteil an roten Autos in dieser
Straße liegt momentan über 80 Prozent. Üblich ist ein Anteil
von bis zu 20 Prozent. Bitte kommen Sie später wieder.“

Wieso löst du einzelne Aussagen aus dem Gesamtzusammenhang? Ich schrieb von einer unnötigen Behinderung des fließenden Verkehrs im Zusammenhang mit unüblicher permanentem Benutzen des Kreisverkehrs zum Zweck des Einfahrens eines Pkw. Hier geht es um eine&gt:stuck_out_tongue_winking_eye:erson , die eine reale, unnötige Behinderung verursacht.
Du schreibst von mehreren Fahrzeugen, die zufällig aufeinandertreffen und dabei keinerlei erkennbare unnötige Behinderung verursachen.
Schreib also bitte keinen Stuss! Wenn Du einen gesteigerten Mitteilungsdrang hast, geh’ damit doch bitte ins Plauderbrett.

Gruß, Niels