520 €-Tätigkeit und dann noch eine weitere - welcher Mehraufwand?

Hallo,

im kommenden Winter hat Herr XYZ einen Job, mit dem er ab Oktober die 520€ voll ausschöpft (bisher hatte er dort weniger Stunden).
Welchen Mehraufwand bzw. wie viel Lohnreduktion durch Besteuerung würde es bedeuten, einen weiteren Job fortzusetzen, bei dem im Monat nur wenige Stunden anfallen, mit etwa 50 - 100 € Verdienst (der aber aufgrund der Tätigkeit reizend ist)? Wie würde sich das auf die Netto-Gehaltsauszahlung beider Tätigkeiten auswirken?
In diesen September überschreitet Herr XYZ die noch geltenden 450 € ohnehin aufgrund der Energiepreispaschale. Wäre da nicht ohnehin eine Steuererklärung für 2022 nötig?

Beste Grüße
Forumsnutzer

Hallo,
aus Sicht der Krankenkasse dazu folgende Anmerkung - wenn durch zwei geringfügige Beschäftigungen die 450,00 € (520,00€) überschritten werden, dann werden diese zusammengerechnet und ergeben dann jede für sich gesehen eine krankenversicherungspflichtige Beschäftigung, also kein Minijob, sondern ein, bzw. zwei Midijobs.
Die Einmalzahlung im September beeinflusst den Status Minijob dagegen nicht, da es sich um eine einmalige Überschreitung der Grenze handelt.
Gruss
Czauderna

2 Like

Nachtrag: Herr XYZ ist Student, falls sich das irgendwie auf die Frage auswirkt.

Servus,

sie wird ohnehin nötig sein, weil einer der beiden Jobs mit Lohnsteuerabzugsmerkmalen Klasse VI abgerechnet wird. Die einbehaltene Steuer wird dann mit der Veranlagung zur ESt wieder erstattet - falls nicht irgendwo anders noch Einkünfte da sind.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Danke für die Antwort! :slight_smile:
Du meinst, wenn er forgesetzt werden würde? Das ist ja Stand jetzt noch nicht ganz klar.
Was genau sind Lohnsteuerabzugsmerkmalen Klasse VI?

Nach meiner Recherche würden nur Rentenversicherungsbeiträge anfallen, und das wären 9,3 Prozent Eigenanteil auf beide Jobs…
Das würde dann die Frage aufwerden, ob sich der zweite Job dann überhaupt noch lohnt.

Er lohnt sich in jedem Fall, wenn nicht noch bedeutende andere Einkünfte (Vermietung, Land- und Forstwirtschaft, Rente … irgendwas halt) anfallen. Dann wird nämlich überhaupt keine Einkommensteuer fällig, und die nach Klasse VI einbehaltene Lohnsteuer wird bei der Veranlagung vollständig erstattet.

Lohnsteuerabzugsmerkmale sind das, was früher die Lohnsteuerkarte war. Man kann nur eine Tätigkeit nach Lohnsteuerklasse I abrechnen lassen, alle weiteren werden nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet - d.h. es gibt Lohnsteuerabzüge, die man erst wieder zurück bekommt, wenn man die ESt-Erklärung übermittelt hat.

Schöne Grüße

MM

ESt mag er zurückbekommen, aber es gehen doch 9,3 Prozent ab in die Rentenversicherungskasse.
Ich frage mich halt auch, wie das berechnet wird. Der 520-Job würde dann wohl auf jeden Fall 9,3 Prozent einbehalten. Und der zweite wahrscheinlich abhängig von der Anzahl der Stunden.
Macht bei sagen wir… 520 € + ~80 € = 600 € Verdienst einen Abzug von 56 €, bleiben also 544. Wären also 24 € mehr auf die Kralle für einige Stunden mehr Arbeit zuzüglich Aufwand für Steuererklärung, mit dem vagen Trostpflaster eingezahlter Rentenbeiträge, dank derer Herr XYZ das Geld dann erhält wenn er irgendwann mal Rentner ist, mit entsprechender Abwertung dank Inflation etc.

Oder irre ich irgendwo in diesem Gedankengang?

Hallo,
es könnte etwas kompliziert werden, deshalb bitte noch einmal von vorne.
Der Betreffende ist Student und übt demnächst (derzeit) einen 450,00 € Job aus. Wie ist er denn krankenversichert derzeit.
Freiwillig, als Student pflichtversichert oder in der Familienversicherung ?.
Gruß
Czauderna

Ich gebe zu bedenken, dass die meisten Arbeitnehmer ungefähr zwanzig Prozent ihres Lohns als Arbeitnehmeranteile an die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung zahlen. Wenn man jetzt noch Einkommensteuer berücksichtigt, landet man ziemlich schnell bei Abzügen von 40 Prozent. Dafür arbeiten zu gehen, lohnt sich nicht nur deswegen, weil 60 Prozent von 100 € allemal noch 60 € sind, die man hat oder auch nicht. Die Option „oder auch nicht“ ist vielen Leuten ziemlich unbehaglich.

Es lohnt sich aber auch, weil das Geld nicht verloren ist, sondern man dafür eine soziale Absicherung bekommt, die zwar nicht die beste der Welt ist, aber auch nicht so sehr weit weg von dieser.

Und unabhängig von der sozialen Absicherung solche Dinge wie kostenloses Uni-Studium, eine verlässlich und ohne Schmiergelder funktionierende Verwaltung, eine vergleichsweise hohe persönliche Sicherheit (nicht viele Leute werden hierzulande erschossen, wenn sie auf ihrem Balkon stehen, und man kann vom Hauptbahnhof bis zur Taunusanlage die Kaiserstraße oder die Taunusstraße zu Fuß mit einem Laptop offen unterm Arm entlanggehen, ohne dass man an der Taunusanlage nichts mehr unterm Arm hat). Wasser kommt für ein paar Cent aus der Leitung, Nahverkehrsmittel fahren für ein paar Euro durch die Gegend, wenn man morgens zur Zulassungsstelle geht, weiß man, dass man mittags ein nagelneues Kennzeichen mit Stempel und allem am Auto haben wird; Lebensmittel enthalten recht wenig schädliche Stoffe, auf den Straßen sterben nicht allzu viele Leute, es gibt zum Bergwandern sehr gute Geobasisdaten usw.

Und nein, ich gehe nicht besonders gerne arbeiten. Aber lohnen tut es sich, das schon.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Hallo,

gern:

Derzeit:
Zwei Minijobs parallel

  • #1: 290 €,
  • #2: 50 - 100 € (je nach Stunden)

Ab Oktober:
Ein Minijob (oder zwei Minijobs parallel?)

  • #1: 520 €
  • ??? #2: 50 - 100 € ??

XYZ ist gesetzlich krankenversichert.

Beste Grüße
Forumsnutzer

Hallo,
ja, danke, aber wie ist er versichert, als Student pflichtversichert oder familienversichert oder freiwillig in der GKV versichert
Gruss
Czauderna

Ach so, Sorry, als Student freiwillig versichert

Hallo,
danke - also dann wollen wir mal.
Er ist als Student pflichtversichert - wenn er neben seinem Studium eine Beschäftigung aufnimmt, was an sich der Krankenversicherungspflicht unterliegt (das können auch zwei sein), dann prüft die Krankenkasse, ob in diesem Fall, das „Erscheinungsbild“ Student im Vordergrund steht oder das des Arbeitnehmers. Als Student gilt man immer dann, wenn sich die Beschäftigung z.B. dem Studium zeitlich unterordnet - siehe auch dazu diese Erläuterung - https://www.arbeitsrechte.de/sozialversicherungspflicht-student/#Sozialversicherungspflicht_als_Student_und_die_20-Stunden-Grenze
In diesem, geschilderten Fall, würden die beiden „geringfügigen“ Beschäftigungen zusammengezählt und beide wären dem Grunde nach, wegen dauerhaftem Überschreiten der Einkommensgrenze krankenversicherungspflichtig. Die entsprechenden Beiträge muessten anteilmässig von den jeweiligen Arbeitgebern berechnet und anbgeführt werden im rahmen der Gleitzonenregelung - hier der entsprechende Rechner -https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/beitraege-faq/minijobs-und-midijobs/beitragspflichtiges-entgelt-fuer-uebergangsbereich-berechnen-2037942?tkmcg=40266940297_193313559491&tkkwg=b_40266940297_%2Bgleitzonenrechner&wt_cc1=k[%2Bgleitzonenrechner]m[b]n[g]c[193313559491]p[]d[c]a[40266940297]t[kwd-296731567109]&gclid=Cj0KCQjw39uYBhCLARIsAD_SzMTSwQUY6fmbG-otjsSMyTQncIjFkgQc1OplcBIQaXU2nFm2R_sxw_YaAr9rEALw_wcB
Wie die Verteilung erfolgt, das teilt die Krankenkasse dem jeweiligen Arbeitgeber mit.
Was jetzt in diesem Fall genau zutrifft, das entscheidet die Krankenkasse.
Bleibt es bei Student, dann tritt keine Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer ein, sondern die studentische Pflichtversicherung bleibt erhalten.
Wird krankenversicherungstechnisch aus dem Studenten ein Arbeitnehmer, dann ist die Pflichtversicherung als Arbeitnehmer das Ergebnis. Diese Entscheidung hätte auch Vorteile für den Versicherten - Krankenversicherungspflicht bedeutet auch Anspruch auf Krankengeld und durch die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung auch ggf. Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Mein Rat - auf jeden Fall, wenn es dazu kommt, vorher die Krankenkasse kontaktieren und die Sache verbindlich klären und entscheiden lassen. Was die Steuer angeht, da habe ich keine Ahnung.
Gruss
Czauderna

2 Like