§ 52b UrhG-E

Hallo an alle,

Bibliotheken, Museen und Archive sollen nach dem Willen der Bundesregierung ihren Nutzern Bücher, Presseerzeugnisse, CDs, Filme und andere urheberrechtlich geschützte Werke zugänglich machen können, ohne sie kaufen zu müssen.

Das ist schon arg. Aus unternehmerischer Sicht können die Verlage dann gleich für umme drucken und die Sachen unters Volk schmeissen.
Der Markt ist auch im Verlagswesen hart und nur weil die öffentliche Hand kein Geld für Bildung ausgeben will, werden die Verlage über die Pflichtexemplare hinaus gezwungen auch hinzunehmen das die Einrichtungen ohne Einholung von Genehmigungen in die Terminals stellen können was sie wollen egal ob sie es besitzen geschweige denn bezahlen.

Ich glaube gerade auch für die Fachliteratur ist solch ein Verfahren der Bundesregierung äußerst kontra-produktiv, da den Verlagen die Umsätze zwangsläufig wegbrechen werden. Da heißt es dann Autorenhonorare weiter senken, Literaturangebot weiter eingrenzen, kleinere Verlage werden extrem damit benachteiligt, etc.

Schreibt mal Eure Meinung dazu.

Gruß Mirko

Bibliotheken, Museen und Archive sollen nach dem Willen der
Bundesregierung ihren Nutzern Bücher, Presseerzeugnisse, CDs,
Filme und andere urheberrechtlich geschützte Werke zugänglich
machen können, ohne sie kaufen zu müssen.

Tach Mirko,

tut mir leid, aber ich verstehe nicht, was sich gegenüber der vergangenheit ändern soll: auch seither verleihen Bibliotheken; Museen, Archive etc. Bücher und all die Dinge, die Du aufgezählt hast. Das ist doch der Sinn: die Nutzer müssen sie nicht kaufen.

Oder sollen die Museen, Bibliotheken etc. die Werke nicht mehr kaufen müssen?
Dann stimmt der grammatische Bezug in Deiner Anfrage nicht.

Gruß - Rolf

Hallo Mirko,

Bibliotheken, Museen und Archive sollen nach dem Willen der
Bundesregierung ihren Nutzern Bücher, Presseerzeugnisse, CDs,
Filme und andere urheberrechtlich geschützte Werke zugänglich
machen können, ohne sie kaufen zu müssen.

es wäre mir neu, daß Bibliotheken die Medien kostenfrei zur Verfügung gestellt kriegen.
Die werden brav bezahlt, bei einigen Zeitschriften gibt es sogar spezielle, höhere Bezugspreise verglichen mit Privatabnehmer.

Gandalf

Hallo Mirko

Dazu habe ich nur das Folgende gefunden:
http://www.urheberrecht.org/topic/Info-RiLi/zum/vonR…

Da steht aber ausdrücklich, dass sogar die Nutzung der Werke vergütet
werden soll.

Ich weiss nicht, woher Du Deine Information her hast und kann mir nicht
vorstellen, dass der Staat Verleger dazu zwingen kann/will, eine
grössere Anzahl von Bibliotheken umsonst zu beliefern. Das wäre
unweigerlich das Aus für Kleinverlage und Autoren, die im Selbstverlag
publizieren.

Gruss
Heinz

Hallo an alle,

Hier könnt ihr euch mal informieren

http://www.boersenverein.de/de/137391?skip_val=12&li…

Hintergrund meiner Frage ist:

Der ursprüngliche Regelungsvorschlag des Bundesjustizministeriums hatte lediglich vorgesehen, dass Bibliotheken Bücher und Medien aus ihren Beständen auch an speziellen Terminals zugänglich machen können, ohne dafür eine Genehmigung einholen zu müssen. Diese Einschränkung ist ebenso wie der komplette zweite Satz („Es dürfen nicht mehr Exemplare eines Werkes an den eingerichteten elektronischen Leseplätzen gleichzeitig zugänglich gemacht werden, als der Bestand der Bibliothek umfasst.“) aus dem Entwurf gestrichen worden. Zudem soll der Zugriff auf gesetzliche Pflichtexemplare gestattet werden. Das sind Medien, die von Verlagen oder Tonträger-herstellern aus Dokumentations- und Archivierungsgründen kostenlos in bestimmten Bibliotheken abgeliefert werden müssen.

Gruß Mirko

Tach Mirko,

tut mir leid, aber ich verstehe nicht, was sich gegenüber der
vergangenheit ändern soll: auch seither verleihen
Bibliotheken; Museen, Archive etc. Bücher und all die Dinge,
die Du aufgezählt hast. Das ist doch der Sinn: die Nutzer
müssen sie nicht kaufen.

Oder sollen die Museen, Bibliotheken etc. die Werke nicht mehr
kaufen müssen?
Dann stimmt der grammatische Bezug in Deiner Anfrage nicht.

Gruß - Rolf

Hallo Rolf,

die Bundesregierung plant eine Novellierung des UrhGE dazu gibt es schon einen Referentenentwurf. Dazu gab es schon im letzten Jahr diverse Diskussionen.

http://www.boersenverein.de/de/64600

die Frage ist wie die Novellierung aussieht, wenn das umgesetzt wird, was vom BMJ geplant ist, dann heißt es gute Nacht. Es geht dabei vor allem einen sinnvollen Konsens zu finden, informationen zugänglich zu machen ohne dabei den Markt zu gefährden.

Nehmen wir mal folgendes Szenario:

Ein Werk kommt heraus, ein Pflichtexemplar bekommt z.B. eine Landesbibliothek, diese stellt es digital in ihren Terminal ein und macht es online allen verfügbar. Dann kannst du dir ausrechnen, daß der Absatz im Verkauf dieses Werkes runtergehen wird.

  1. Szenario: Google und Microsoft sind derzeit dabei zu „Archivzwecken“ die Bibliotheken der Welt abzuklappern und die dortigen Bestände zu digitalisieren. D.h. in der Praxis: Google kommt mit einem Team an + gerätschaften. scannt die Werke im schnellverfahren, bibliothek bekommt umsonst die digitalen kopien und google rauscht ab und hat im koffer die bibliotheksbestände in elektronischer Form, die sie interessieren.
    wenn du mal im neuen Google Book suchst siehst du schon die Ergebnisse. Wenn Urheberrechtsschranken in der Form fallen, wie sie geplant sind, sind der veröffentlichung für alle, ohne das Autoren, Verlage daran verdienen, wenig schranken mehr gesetzt.

Gruß Mirko

Hallo Mirko

es handelt sich offensichtlich um Publikationen in digitaler Form:
Zitat:
Danach sollen die bislang geplanten Urheberrechtsschranken
modifiziert und teilweise in Verpflichtungen der Verlage umgeformt
werden, den Bibliotheken digitale Inhalte zu angemessenen Bedingungen
zu lizenzieren.

Zitatende
Ich kann nicht erkennen, dass damit Verlage geschädigt würden.

Gruss
Heinz

Hallo Heinz,

das stimmt, wenn das gemeinsame Papier bzw. Stellungsnahme in dieser Form auch berücksichtigt wird. Es handelt sich hierbei aber um einen Vorschlag der beiden Verbände an die Bundesregierung. Dabei ging es um die Einigung der Interessen von Bibliotheken und Verlagen.

Was das Gesetz angeht so steht es noch im Referentenentwurf und falls es so verabschiedet wird hat es die oben genannten Auswirkungen.

Gruß Mirko

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Plichtabgabe
Hallo Mirko,

die pflichtabgabe, betrifft doch nur ganz wenige bibliotheken, nämlich unsere nationalbibliothek und die jeweilige landesbibliothek. Verlage müssen jeweils zwei ex. an die nationalbibliothek und eins an die Landesbibliothek schicken in deren bundesland sie publizieren. davon gehen unsere armen verleger bestimmt nicht bankrott.

außerdem bezahlen die bibliotheken an autoren und verleger so etwas wie bibliothekstantiemen. die bekommen schon ihr geld, keine sorge deswegen.

gruß
Nadine

Hallo Nadine,

dann wollen wir das beste hoffen :smile:

Der Landesbibliothek und der Nationalbibliothek wollen wir natürlich weiterhin Pflicht-Exemplare geben und auch von Herzen.

Gruß Mirko