55,6% Rücklastschriftgebühr

hallo
ich habe per lastschrift einen einzug von 10 euro gehabt, durch einen unglücklichen umstand war das konto zu diesem zeitpunkt nicht gedeckt. es kam zu einer rücklastschrift auf mein konto. ich erhalte dann sofort eine nachricht meiner bank und somit konnte ich das geld wieder sofort (per manueller überweisung) wieder dem empfänger gutschreiben. das konto hat auch genügend deckung.
jetzt habe ich eine „mahnung“ erhalten und soll nun 15,56Eur überweisen.
abgesehn davon das ich schon längst die 10 euro überwiesen habe, finde ich die gebühr verhätnismäßig hoch, entpricht ja über 50%!!!
muss ich nun wirklich in den sauren apfel beißen?

mfg rené

Hallo,

ich habe per lastschrift einen einzug von 10 euro gehabt,
durch einen unglücklichen umstand war das konto zu diesem
zeitpunkt nicht gedeckt. es kam zu einer rücklastschrift auf
mein konto. ich erhalte dann sofort eine nachricht meiner bank
und somit konnte ich das geld wieder sofort (per manueller
überweisung) wieder dem empfänger gutschreiben. das konto hat
auch genügend deckung.
jetzt habe ich eine „mahnung“

von wem? Auf Zahlungsempfänger? Wenn ja und wenn das so vereinbart war, dann ist das auch so in Ordnung.

erhalten und soll nun 15,56Eur
überweisen.
abgesehn davon das ich schon längst die 10 euro überwiesen
habe, finde ich die gebühr verhätnismäßig hoch, entpricht ja
über 50%!!!

Meinst Du, Bankgebühren und Stundenlohn der beteiligten Mitarbeiter richten sich nach der Größenordnung der Lastschrift?

Gruß
Christian

von wem? Auf Zahlungsempfänger? Wenn ja und wenn das so
vereinbart war, dann ist das auch so in Ordnung.

hallo
ja ich muss die gebühr an den empfänger bezahlen.
ich hab aber nochmal in den AGB’s nachgeguckt, da steht leider drin das bei einer rückbuchung pauschal 6,40€ berechnet werden.

Meinst Du, Bankgebühren und Stundenlohn der beteiligten
Mitarbeiter richten sich nach der Größenordnung der
Lastschrift?

es handelt sich um eine Rücklastschrift Bearbeitungsgebühr.
ich denke aber das ich die bezahlen muss, da ich dies ja in den AGB zugestimmt habe…
Oder?

Meinst Du, Bankgebühren und Stundenlohn der beteiligten
Mitarbeiter richten sich nach der Größenordnung der
Lastschrift?

es handelt sich um eine Rücklastschrift Bearbeitungsgebühr.
ich denke aber das ich die bezahlen muss, da ich dies ja in
den AGB zugestimmt habe…
Oder?

Ja. Kontodeckung ist immer vorausgesetzt. Das ist aber überall so.

Die Frage meines Vorredners bezog sich darauf, dass Du fälschlicherweise (auch schon im Titel) davon ausgehst, die Gebühr für die Rücklastschrift richte sich nach dem Betrag. Tatsächlich ist aber der Arbeitsaufwand für die RL gleich hoch, egal ob 3 EUR oder 3 Mio. EUR abgebucht werden sollten. Und deswegen erscheint die Gebühr bei niedrigen Beträgen unverhältnismäßig hoch.

Gruß,
-Efchen

Tatsächlich ist aber der Arbeitsaufwand für die RL gleich
hoch, egal ob 3 EUR oder 3 Mio. EUR abgebucht werden sollten.
Und deswegen erscheint die Gebühr bei niedrigen Beträgen
unverhältnismäßig hoch.

hallo
ja leider, deswegen werd ich das geld auch überweisen müssen.
trotzdem danke…

lg rené

Also 5,56 Euro als Gebühr für Rücklastschrift? Das würde bei Kleinbetrieben z.B. nichtmal 30% der tatächlichen Kosten decken. Viele Banken ziehen kleinen Lastschrift-Einreichtern oft schon fast das doppelte ab, und der hat auch noch Aufwand für Zusätzliche Prüfungen, Buchungen und evtl. Kommunikation mit dem SChuldner.

Also für alles bis zu 20 Euro für eine Rücklastschrift habe ich von Seiten des Einreichers vollstes Verständnis - je nach Größe (und damit deren Konditionen bei Banken und internem Automatisierungsgrad) des einziehenden Unternehmens.

Alles Gute wünscht
… Michael

Hallo,

Meinst Du, Bankgebühren und Stundenlohn der beteiligten
Mitarbeiter richten sich nach der Größenordnung der
Lastschrift?

es handelt sich um eine Rücklastschrift Bearbeitungsgebühr.

…die sich aber wiederum aus den Gebühren ergibt, die die Bank dem Zahlungsempfänger in Rechnung stellt sowie dem Bearbeitungsaufwand, den seine Buchhaltung mit der Sache hat.

ich denke aber das ich die bezahlen muss, da ich dies ja in
den AGB zugestimmt habe…
Oder?

Das denke ich auch.

Gruß
Christian

Hallo René,

um die Zahlung kommst du nicht rum! Das ist eine betraglich feste - unabhängig vom Einzugsbetrag - Gebühr, die du auch in den AGBs /Preisaushang findest; mit Kontoeröffnung hast du diese anerkannt.
Also rechtlich keine Chance

grüße

um die Zahlung kommst du nicht rum! Das ist eine betraglich
feste - unabhängig vom Einzugsbetrag - Gebühr, die du auch in
den AGBs /Preisaushang findest; mit Kontoeröffnung hast du
diese anerkannt.

Nein, Gebühren der eigenen Bank für nichteingelöste Lastschriften sind laut BGH unzulässig. Hier handelt es sich um die Gebühren, die der einziehenden Bank von der Hausbank des Kunden in Rechnung gestellt wurden. Zwischen Banken dürfen diese Gebühren anfallen. Der Einzieher (das Unternehmer, das Geld vom Kunden wollte) macht nun diese Kosten als Schadenersatz geltend. Das ist korrekt.

Fazit: Deine Schlußfolgerung ist richtig. Er muß zahlen. Allerdings nur, weil er gegenüber einem anderen Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Der eigenen kontoführenden Bank braucht man niemals Gebühren für nicht eingelöste oder zurückgegebene Lastschriften zahlen.

Benni