Verwandt sind Personen, die von derselben Person (auch einer dritten) abstammen. Daraus folgt:
ich hab zwei Halbbrüder, einmal mütterlicherseits und einmal
väterlicherseits; sind die rechtlich miteinander verwandt?
Du meinst, weil du eine Art Bindeglied bist? Das ändert ja nix daran, dass keiner von beiden von nur einer Person abstammt.
sind Eltern eines gemeinsamen Kindes rechtlich miteinander
verwandt, auch wenn sie nicht verheiratet oder verlobt sind
oder waren?
Eltern sind niemals miteinander verwandt, auch nicht, wenn sie heiraten. (Na gut, wenn der Vater mit der Tochter ein Kind zeugt, dann… aber das meinst du wohl nicht.)
Du meinst, weil du eine Art Bindeglied bist? Das ändert ja nix
daran, dass keiner von beiden von nur einer Person abstammt.
*grien* es gibt überhaupt nur wenig Leute, die nur von einer Person abstammen…
Aber ich hab Dich trotzdem richtig verstanden, daß „eine gemeinsame Schwester haben“ nicht zu einer Aussageverweigerungsgenehmigung führt…
…oder?
Eltern sind niemals miteinander verwandt, auch nicht, wenn sie
heiraten. (Na gut, wenn der Vater mit der Tochter ein Kind
zeugt, dann… aber das meinst du wohl nicht.)
Eheleute sollten wohl generell nicht miteinander verwandt sein, auch, wenn sie kein gemeinsames Kind haben, trotzdem dürfen sie ja die Aussage verweigern - es hätte ja sein können, daß ein gemeinsames Kind ähnlich gewertet wird.
*grien* es gibt überhaupt nur wenig Leute, die nur von einer
Person abstammen…
Darum geht es ja nicht. Es geht darum, ob sie von (jedenfalls) einer gemeinsamen Person abstammen.
Aber ich hab Dich trotzdem richtig verstanden, daß „eine
gemeinsame Schwester haben“ nicht zu einer
Aussageverweigerungsgenehmigung führt…
…oder?
Also, ich will mich da nicht ganz festlegen, aber eigentlich denke ich: richtig. Wobei natürlich die Konstellation, wie du sie beschreibst, eh eher eine Ausnahme sein dürfte.
Eheleute sollten wohl generell nicht miteinander verwandt
sein, auch, wenn sie kein gemeinsames Kind haben, trotzdem
dürfen sie ja die Aussage verweigern - es hätte ja sein
können, daß ein gemeinsames Kind ähnlich gewertet wird.
Mir wäre das neu. Gleichwohl: Verwandt sind Eheleute miteinander sowieso in der Regel nicht. Wobei mir einfällt, dass ich ja meine Cousine heiraten dürfte…
ich finde die Frage gar nicht so ungewöhnlich und selten. Schließlich wären die 2 Brüder ja Stiefgeschwister. Nun stellen sich folgende Fragen.
Hat ein Stiefkind das Recht die Aussage gegen ein Stiefelternteil zu verweigern?
Hat ein Stiefelternteil das Recht die Aussage gegen ein Stiefkind zu verweigern?
Hat ein Jemand das Recht die Aussage gegen seinen Stiefbruder (oder seine Stiefschwester) zu verweigern?
In §52 wird zwar aufgelistet wer zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt ist, aber ich bin mir nicht ganz sicher ob diese genannten Konstellationen eventuell unter folgenden Punkt fallen
wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.
ich finde die Frage gar nicht so ungewöhnlich und selten.
Schließlich wären die 2 Brüder ja Stiefgeschwister.
Woraus schließt du das?
Hat ein Stiefkind das Recht die Aussage gegen ein
Stiefelternteil zu verweigern?
Nein, denn Stiefelternschaft ist kein rechtlicher Begriff und hängt gerade nicht von dem rechtlichen Status ab. Im Fall einer Adoption allerdings besteht dieses Aussageverweigunsrecht (Meyer-Goßner, StPO, § 52, Rn. 8).
Hat ein Stiefelternteil das Recht die Aussage gegen ein
Stiefkind zu verweigern?
Davon gehe ich ganz fest aus, ich finde es gerade aber nicht ausdrücklich bestätigt. Jedenfalls in diesem Fall sollte es doch sein:
(Ich müsste mich einlesen, um das wirklich sicher sagen zu können.)
Hat ein Jemand das Recht die Aussage gegen seinen Stiefbruder
(oder seine Stiefschwester) zu verweigern?
Vermutlich auch. Aber eben nur, wenn durch die Adoption das Verwandtschaftsverhältnis hergestellt wird; auch hier lasse ich mich gern eines Besseren belehren, ich bewege mich etwas im Nebel
Hat ein Stiefkind das Recht die Aussage gegen ein
Stiefelternteil zu verweigern?
Nein, denn Stiefelternschaft ist kein rechtlicher Begriff und
hängt gerade nicht von dem rechtlichen Status ab.
Hat ein Stiefelternteil das Recht die Aussage gegen ein
Stiefkind zu verweigern?
Davon gehe ich ganz fest aus, ich finde es gerade aber nicht
ausdrücklich bestätigt. Jedenfalls in diesem Fall sollte es
doch sein:
Widersprechen sich diese Aussagen nicht?
Laut der ersten Antwort ist Stiefelternschaft kein rechtlicher Begriff, aber in der zweiten Antwort gehst du davon aus dass ein Stiefelternteil das Recht hat die Aussage gegen ein Stiefkind zu verweigern.
Was dein Bezug auf eine Adoption betrifft:
Hat ein Jemand das Recht die Aussage gegen seinen Stiefbruder
(oder seine Stiefschwester) zu verweigern?
Vermutlich auch. Aber eben nur, wenn durch die Adoption das
Verwandtschaftsverhältnis hergestellt wird
Dann wären es aber keine Stiefgeschwister, sondern Adoptivgeschwister.
Schließlich wären die 2 Brüder ja Stiefgeschwister.
Woraus schließt du das?
Aus der ersten Anfrage von Sibylle
bedingt Stiefgeschwister nicht, daß sie zumindest irgendwann mal im gleichen Haushalt gelebt haben? Die zwei kennen sich überhaupt nicht und ich nur einen…
…wohl doch nicht so leicht zu beantworten.
Dann wären es aber keine Stiefgeschwister, sondern
Adoptivgeschwister.