§55 StPO - Verwandschaftsverhältnisse

und nochmal:
Hai, Auskenner,

in den Gerichtsshows wird’s ja öfter erwähnt, so von wegen Aussageverweigerungserlaubnis bei Verheirateten, Verlobten, Geschwistern, blahfasel.

Nun hab ich zwei Varianten, bei denen mich die Neugier umtreibt:

  • ich hab zwei Halbbrüder, einmal mütterlicherseits und einmal väterlicherseits; sind die rechtlich miteinander verwandt?

  • sind Eltern eines gemeinsamen Kindes rechtlich miteinander verwandt, auch wenn sie nicht verheiratet oder verlobt sind oder waren?

Gruß
Sibylle

Verwandt sind Personen, die von derselben Person (auch einer dritten) abstammen. Daraus folgt:

  • ich hab zwei Halbbrüder, einmal mütterlicherseits und einmal
    väterlicherseits; sind die rechtlich miteinander verwandt?

Du meinst, weil du eine Art Bindeglied bist? Das ändert ja nix daran, dass keiner von beiden von nur einer Person abstammt.

  • sind Eltern eines gemeinsamen Kindes rechtlich miteinander
    verwandt, auch wenn sie nicht verheiratet oder verlobt sind
    oder waren?

Eltern sind niemals miteinander verwandt, auch nicht, wenn sie heiraten. (Na gut, wenn der Vater mit der Tochter ein Kind zeugt, dann… aber das meinst du wohl nicht.)

Levay

Hai, Levay,

Du meinst, weil du eine Art Bindeglied bist? Das ändert ja nix
daran, dass keiner von beiden von nur einer Person abstammt.

*grien* es gibt überhaupt nur wenig Leute, die nur von einer Person abstammen…
Aber ich hab Dich trotzdem richtig verstanden, daß „eine gemeinsame Schwester haben“ nicht zu einer Aussageverweigerungsgenehmigung führt…
…oder?

Eltern sind niemals miteinander verwandt, auch nicht, wenn sie
heiraten. (Na gut, wenn der Vater mit der Tochter ein Kind
zeugt, dann… aber das meinst du wohl nicht.)

Eheleute sollten wohl generell nicht miteinander verwandt sein, auch, wenn sie kein gemeinsames Kind haben, trotzdem dürfen sie ja die Aussage verweigern - es hätte ja sein können, daß ein gemeinsames Kind ähnlich gewertet wird.

Ich dank Dir

Gruß
Sibylle

*grien* es gibt überhaupt nur wenig Leute, die nur von einer
Person abstammen…

Darum geht es ja nicht. Es geht darum, ob sie von (jedenfalls) einer gemeinsamen Person abstammen.

Aber ich hab Dich trotzdem richtig verstanden, daß „eine
gemeinsame Schwester haben“ nicht zu einer
Aussageverweigerungsgenehmigung führt…
…oder?

Also, ich will mich da nicht ganz festlegen, aber eigentlich denke ich: richtig. Wobei natürlich die Konstellation, wie du sie beschreibst, eh eher eine Ausnahme sein dürfte.

Eheleute sollten wohl generell nicht miteinander verwandt
sein, auch, wenn sie kein gemeinsames Kind haben, trotzdem
dürfen sie ja die Aussage verweigern - es hätte ja sein
können, daß ein gemeinsames Kind ähnlich gewertet wird.

Mir wäre das neu. Gleichwohl: Verwandt sind Eheleute miteinander sowieso in der Regel nicht. Wobei mir einfällt, dass ich ja meine Cousine heiraten dürfte…

Levay
(der seine Cousine nicht heiraten wird)

Hallo Levay,

ich finde die Frage gar nicht so ungewöhnlich und selten. Schließlich wären die 2 Brüder ja Stiefgeschwister. Nun stellen sich folgende Fragen.

Hat ein Stiefkind das Recht die Aussage gegen ein Stiefelternteil zu verweigern?

Hat ein Stiefelternteil das Recht die Aussage gegen ein Stiefkind zu verweigern?

Hat ein Jemand das Recht die Aussage gegen seinen Stiefbruder (oder seine Stiefschwester) zu verweigern?

In §52 wird zwar aufgelistet wer zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt ist, aber ich bin mir nicht ganz sicher ob diese genannten Konstellationen eventuell unter folgenden Punkt fallen

  1. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

Gruß Horst

ich finde die Frage gar nicht so ungewöhnlich und selten.
Schließlich wären die 2 Brüder ja Stiefgeschwister.

Woraus schließt du das?

Hat ein Stiefkind das Recht die Aussage gegen ein
Stiefelternteil zu verweigern?

Nein, denn Stiefelternschaft ist kein rechtlicher Begriff und hängt gerade nicht von dem rechtlichen Status ab. Im Fall einer Adoption allerdings besteht dieses Aussageverweigunsrecht (Meyer-Goßner, StPO, § 52, Rn. 8).

Hat ein Stiefelternteil das Recht die Aussage gegen ein
Stiefkind zu verweigern?

Davon gehe ich ganz fest aus, ich finde es gerade aber nicht ausdrücklich bestätigt. Jedenfalls in diesem Fall sollte es doch sein:

http://de.wikipedia.org/wiki/Adoption#Verwandschafts…

(Ich müsste mich einlesen, um das wirklich sicher sagen zu können.)

Hat ein Jemand das Recht die Aussage gegen seinen Stiefbruder
(oder seine Stiefschwester) zu verweigern?

Vermutlich auch. Aber eben nur, wenn durch die Adoption das Verwandtschaftsverhältnis hergestellt wird; auch hier lasse ich mich gern eines Besseren belehren, ich bewege mich etwas im Nebel :smile:

Levay

Hallo Levay,

Schließlich wären die 2 Brüder ja Stiefgeschwister.

Woraus schließt du das?

Aus der ersten Anfrage von Sibylle

Da ich das schlecht erklären kann, schau mal hier.

http://www.abload.de/img/geschwister380.jpg

Zu deinen anderen Antworten.

Hat ein Stiefkind das Recht die Aussage gegen ein
Stiefelternteil zu verweigern?

Nein, denn Stiefelternschaft ist kein rechtlicher Begriff und
hängt gerade nicht von dem rechtlichen Status ab.

Hat ein Stiefelternteil das Recht die Aussage gegen ein
Stiefkind zu verweigern?

Davon gehe ich ganz fest aus, ich finde es gerade aber nicht
ausdrücklich bestätigt. Jedenfalls in diesem Fall sollte es
doch sein:

Widersprechen sich diese Aussagen nicht?

Laut der ersten Antwort ist Stiefelternschaft kein rechtlicher Begriff, aber in der zweiten Antwort gehst du davon aus dass ein Stiefelternteil das Recht hat die Aussage gegen ein Stiefkind zu verweigern.

Was dein Bezug auf eine Adoption betrifft:

Hat ein Jemand das Recht die Aussage gegen seinen Stiefbruder
(oder seine Stiefschwester) zu verweigern?

Vermutlich auch. Aber eben nur, wenn durch die Adoption das
Verwandtschaftsverhältnis hergestellt wird

Dann wären es aber keine Stiefgeschwister, sondern Adoptivgeschwister.

Gruß Horst

Hay, Horst,

Schließlich wären die 2 Brüder ja Stiefgeschwister.

Woraus schließt du das?

Aus der ersten Anfrage von Sibylle

bedingt Stiefgeschwister nicht, daß sie zumindest irgendwann mal im gleichen Haushalt gelebt haben? Die zwei kennen sich überhaupt nicht und ich nur einen…

…wohl doch nicht so leicht zu beantworten.

Dann wären es aber keine Stiefgeschwister, sondern
Adoptivgeschwister.

eben - aber nix mit Adoption

Gruß Sibylle

Verlobte, howt
Hallo!

Ich wollte nur kurz erwähnen, dass Verlobte auch ein Zeugnisverweigerungsrecht haben.
Und eine Verlobung ist im Stillen und ohne Zeugen möglich.

Gruß
Paul

PS: howt = halb ohne wichtigen Text