55km fahren ohne Endschalldämpfer?

Hallo an Alle!

Habe zwar gesehen, dass das Thema schon öfter diskutiert wurde, hoffe aber trotzdem Antworten zu erhalten, da mein Problem vielleicht nicht ganz so dramatisch ist, weil Weg kürzer, mir aber doch Anlass zur Sorge bereitet…

Letzte Woche wurde mein Auspuff lauter, allerdings nur wenig und ich dachte mir, dass da wohl bald mal ein Werkstattbesuch fällig wird. Seit heute morgen (also quasi ganz plötzlich übers Wochenende, was ich persönlich sehr merkwürdig finde…) war der Lärm kaum noch zu ertragen und es klapperte wie verrückt. Ein Freund hat dann vorhin den Endschalldämpfer abgemacht, weil der nur noch „am seidenen Faden hing“ (schon fast von alleine abgefallen) und auch nicht mehr provisorisch zu befestigen war. Habe am Freitag einen Werkstatttermin, zu dem ich mich auch auf direktem Weg hinbegeben werde. Bis dahin werde ich das Auto stehen lassen, da ich mitten in Frankfurt wohne und da auch mal drei Tage Bahn fahren kann, auch wenn’s schwer fällt :wink:

Zur Werkstatt sind’s von mir aber ziemlich genau 55km - habe hier was von Brandgefahr gelesen und finde das auch einleuchtend. Aber besteht die Gefahr auch schon, wenn’s nur 55km sind?? Was ist wenn ich im Stau stehe? Würde halt schon gerne zur Werkstatt meines Vertrauens und mich nicht irgendwo „abzocken“ lassen…

Danke + Gruß
nutella883

Hallo,

das hängt extrem vom Fahrzeug und vom Motor ab, und auch wie und wo das Rohr ab ist.
Ich würde einem technischen Laien unbedingt davon abraten.

Gruss,
TR

Hallo nutella,

das kann aber richtig teuer werden. Denn wenn du in der 55km Umgebung deine Arbeitsstelle hast und deswegen da deine Werkstatt hast, wird das nichts. Oder willst du drei Stunden über Feldwege fahren. Auf der Autobahn musst du schon mindestens 60 fahren… und das wird laut.

Laut StVO ist der nur eine dirkte Fahrt zur nächsten Fachwerkstatt noch erlaubt. Und einen Nachschalldämpfer kann dir jede Hinterhofwerkstatt in zehn Minuten einbauen. Ich würde meiner Werkstatt was anderes erzählen, wenn sie mich fünf Tage warten lässt.

Rufe gleich morgen früh die nächste Werkstatt an, bis zum Abend haben die das Ersatzteil. Dann hälst du am Mittwoch kurz an und fährst 15 Minuten später glücklich weiter.

Oder du hast einen Exoten, für den man den Auspuff erst bauen muß. Aber darüber schreibst du ja nichts.

Ach, bevor ich es vergesse. Wenn du noch 55km fahren willst, dann bestelle gleich einen neuen Katalysator mit.

Schönen Gruß
John

Hallo Ihr Beiden,

vielen Dank für Eure Antworten.

Mir ist klar, dass das teuer und laut werden kann, das Risiko würde ich in Kauf nehmen (Bußgeld ist auf jeden Fall niedriger als das was ich dort am Preis spare). Vorsichtig fahren und nicht heizen ist auch klar, kann auch Landstraße statt Autobahn fahren. Und meine Werkstatt lässt mich nicht fünf Tage warten, ich hätte auch direkt vorbeifahren können, schaffe es nur aus beruflichen Gründen einfach nicht eher. Ich würde eben gerne einfach dorthin, da ich da ne ganze Ecke weniger bezahle und mir 200% sicher sein kann, dass es zuverlässig erledigt wird. Hab da mit so einigen anderen Werkstätten schon verdammt schlechte Erfahrungen gemacht.

Meine Frage zielt also wirklich ausschließlich drauf ab, ob aus technischer Sicht da was passieren kann. Ich hab keinen Exoten (Peugeot 206) und der komplette Endschalldämpfer ist ab, genau an der „Schweißstelle“ zum Mittelschalldämpfer.

Danke + Gruß
nutella883

Hallo,

das Thema hatten wir hier erst vor kurzem. Auch mit etlichen Hinweisen, was da alles passieren kann. Wenn heiße Abgase (und die sind schon nach wenigen km heiß) unkontrolliert an den Unterboden kommen, kann Dir der Wagen durchaus abbrennen. Ich würde es lassen.

Beste Grüße
Guido

Hi,

Zur Werkstatt sind’s von mir aber ziemlich genau 55km - habe
hier was von Brandgefahr gelesen und finde das auch
einleuchtend.

Gut. Damit ist eigentlich schon alles geklärt.

Aber besteht die Gefahr auch schon, wenn’s nur
55km sind??

Fass mal den Auspuff eines Autos an, das 10 km gefahren ist.

Was ist wenn ich im Stau stehe? Würde halt schon
gerne zur Werkstatt meines Vertrauens und mich nicht irgendwo
„abzocken“ lassen…

Jaja, die beliebte Angst vor der sog. Abzocke.

Ich fasse mal zusammen: du weißt um die Brandgefahr, aber deine Angst vor der „Abzocke“ ist größer als die, dass dir die Karre unterm Hintern abfackelt.
Das finde ich schon recht bemerkenswert, um es mal sehr freundlich zu formulieren.

Tatsache ist, dass dein Auto so im Straßenverkehr nicht mehr betriebsfähig ist. Du wirst den Auspuff in der nächstgelegenen Werkstatt machen lassen oder das Auto in „deine“ Werkstatt transportieren lassen müssen.

WoDi

Morgen!

Laut StVO ist der nur eine dirkte Fahrt zur nächsten
Fachwerkstatt noch erlaubt.

Wo steht das da?

Gruß
Stefan

Hallo,

Wo steht das da?

StVO § 23 Abs. 1
Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(siehe auch die Kommentare im Bundesgesetzblatt)

Gruß
John

Hallo John,

Wo steht das da?

StVO § 23 Abs. 1

Da steht nichts davon das man zur nächst gelegenen Werkstatt fahren
darf. In Absatz 2 steht vielmehr das Fahrzeug muß auf dem kürzesten
Weg aus dem Verkehr gezogen werden. Der Hinweis das ein KRAD geschoben
werden darf läßt auch nicht darauf schließen das damit die nächste
Werkstatt gemeint ist.

Worauf ich hinaus wollte, das Fahrzeug darf gar nicht mehr
betrieben werden.

Gruß
Stefan

Hallo John,

Wo steht das da?

StVO § 23 Abs. 1

Da steht nichts davon das man zur nächst gelegenen Werkstatt
fahren
darf. In Absatz 2 steht vielmehr das Fahrzeug muß auf dem
kürzesten
Weg aus dem Verkehr gezogen werden. Der Hinweis das ein KRAD

ja, was ist denn der kürzeste Weg? Einfach abstellen?

geschoben
werden darf läßt auch nicht darauf schließen das damit die
nächste
Werkstatt gemeint ist.

Worauf ich hinaus wollte, das Fahrzeug darf gar nicht mehr
betrieben werden.

Gruß
Stefan

(siehe auch die Kommentare im Bundesgesetzblatt)
Bitte immer alles lesen.

Meine Frage zielt also wirklich ausschließlich drauf ab, ob
aus technischer Sicht da was passieren kann. Ich hab keinen
Exoten (Peugeot 206) und der komplette Endschalldämpfer ist
ab, genau an der „Schweißstelle“ zum Mittelschalldämpfer.

Hallo!

Ruf doch einfach mal in der Werkstatt an und erkläre dein Problem. Vielleicht können die den Wagen preisgünstig abholen oder haben eine Idee? Es liegt schließlich auch in deren Interesse, dass ein Kunde zu ihnen kommen kann.

Gruß

Anne

Mahlzeit!

ja, was ist denn der kürzeste Weg? Einfach abstellen?

Meiner Meinung nach der nächste Parkplatz.

(siehe auch die Kommentare im Bundesgesetzblatt)
Bitte immer alles lesen.

Kannst du mir mal auf die Sprünge helfen wie ich da was finden kann?

Über http://www.bgbl.de/ dann den Bürgerzugang http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanz…
und wie finde ich da was?

Danke und Gruß
Stefan

Danke Euch allen.

Hab meine Werkstatt angerufen und die sagten mir 55km kann ich ruhigen Gewissens fahren, das werd ich jetzt also auch tun. Die müssen es wissen.

Ob es erlaubt ist, ist doch ne ganz andere Sache. Danach hab ich ja auch nicht gefragt, denn die Antwort kenn ich ja… Im Zweifelsfall zahlt man halt ein Bußgeld und gut ist. Aber mal im Ernst: wie gering bitte ist die Wahrscheinlichkeit…? Wenn doch, ist’s halt blöd gelaufen.

Hab auch noch nie gehört, dass jemand sein Auto wegen nem kaputten Auspuff zur Werkstatt hat abschleppen lassen…

Hi!

Ich bin vor ein paar Jahren mit einem Fiat Uno noch ca. 300 km ohne Endtopf gefahren und hatte keine Probleme. Extrem laut war der Wagen gar nicht mal, die genaue Drehzahl kann ich dir aber nicht sagen. Bin aber auf der Autobahn auch 100 und mehr gefahren.

Das soll keine Aufforderung oder ein Freibrief sein, ich erzähls dir nur.

Grüße
Dusan

Hallo Stefan,

Kannst du mir mal auf die Sprünge helfen wie ich da was finden
kann?

Über http://www.bgbl.de/ dann den Bürgerzugang
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanz…
und wie finde ich da was?

dazu musst du das Datum wissen wann das Gesetz in Kraft getreten ist Ein Gesetzt tritt nicht mit der Verabschiedung durch den Bundestag in Kraft, sondern nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Und diese Seite sucht du dir heraus. Aber allgemein interessiert das nur die Juristen.

Noch einmal zurück auf deinen Einwand, das das Fahrzeug nicht mehr benutzt werden darf. Im §23 Abs. 2 steht doch folgendes:

Zitat
(2) Der Fahrzeugführer muss das Fahrzeug … auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden…
Zitüt

Klar, wenn ich zur nächsten (Fach)Werkstatt fahre, dann behebe ich den Mangel doch alsbald. Also fahre ich dahin?

Schönen Gruß
John

Im
Zweifelsfall zahlt man halt ein Bußgeld und gut ist.

Ja, 50,-- € und drei Punkte kostet das. Und den Wagen mußt du dann stehen lassen und abschleppen.

Im
Zweifelsfall zahlt man halt ein Bußgeld und gut ist.

Ja, 50,-- € und drei Punkte kostet das. Und den Wagen mußt du
dann stehen lassen und abschleppen.

Und wo liest Du das? Kann ich jedenfalls im aktuellen Bußgeldkatalog nicht finden. Je nachdem unter was es eingeordnet wird, finde ich da € 10 oder € 25.

Zumal in der Straßenverkehrsordnung auch steht: §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(2) Der Fahrzeugführer muß das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.

Definition der wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit (http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop…)
In wieweit nun die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist, hängt von der Unvorschriftsmäßigkeit ab und ob ein Fahrzeug in Gefahrensituationen mit Sicherheit noch beherrschbar bleibt und innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Mindestanforderungen abgebremst oder gelenkt werden kann.

Sehe nicht, was ein Auspuff damit zu tun hat. Auf die Straße fallen und nen Unfall verursachen kann er auch nicht, liegt ja im Kofferraum. Höchstens Lärmbelästigung, aber da sind so einige Motorräder noch Klassen lauter…

Lass mich gerne eines besseren belehren, möchte aber auch nochmal drauf hinweisen, dass die Frage nach dem Dürfen gar nicht meine Frage war. Was also soll das? Meine eigentliche Frage hat mir die Werkstatt beantwortet und auf die verlasse ich mich, denn die müssen es wissen.

Sollte ich angehalten werden, kann ich denen auch gerne das Teil im Kofferraum zeigen und erkläre denen, dass ich mich auf dem direkten Weg in die Werkstatt befinde. Wenn sie trotzdem nicht mit sich reden lassen, hatten sie halt nen schlechten Tag und ich Pech. Aber wie gesagt, die Wahrscheinlichkeit, dass…

Ja, 50,-- € und drei Punkte kostet das. Und den Wagen mußt du
dann stehen lassen und abschleppen.

Und wo liest Du das? Kann ich jedenfalls im aktuellen
Bußgeldkatalog nicht finden. Je nachdem unter was es
eingeordnet wird, finde ich da € 10 oder € 25.

Oh, entschuldige bitte. Seit dem 01.02.2009 kostet das sogar ab 80,-- €,
fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz. Hier nachzulesen:
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1448/Bussgeldka…

drittletzte Zeile unter: Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Der angegeben Link ist der amtliche gültige Bußgeldkatalog.

Du willst doch nicht behaupten das dein Fahrzeug mit fehlenden wesentlichen Teilen noch Verkehrssicher ist?

Anders könnte es sein, wenn der Auspuff noch an einem seidenen Faden montiert ist, aber im Kofferraum, zudem eiskalt…, wer soll dir das glauben.

Dir muss echt mal jemand was ganz Schlimmes getan haben, dass Du hier so abgehst… ich hab verstanden, dass Du es nicht riskieren würdest, ich tu es aber. Wo ist das Problem, das zu akzeptieren? Meine Frage war ja eigentlich auch eine ganz andere, nämlich die technische und die ist für mich geklärt.

Das hier war meine erste Frage und ich dachte tatsächlich ich könnte produktive Antworten bekommen (und nicht Antworten auf eine Frage, die ich nicht gestellt habe…). Und es war sicher auch die letzte, wenn ich mir so anschaue, wir hier so einige drauf sind…

Es waren auch hilfreiche Antworten dabei, also danke an diejenigen (die es dann schon wissen werden)!

Abend John!

dazu musst du das Datum wissen wann das Gesetz in Kraft
getreten ist

Du weißt es also auch nicht.

Aber allgemein interessiert das nur die Juristen.

Mich würde es aber auch interessieren.

Klar, wenn ich zur nächsten (Fach)Werkstatt fahre, dann behebe
ich den Mangel doch alsbald. Also fahre ich dahin?

Wo das geschrieben steht würde ich gern der Polizei unter die Nase
halten und gegebenfalls die gesamten Kosten die aus der Stillegung
unseres Firmenfahrzeugs entstanden sind bei Vater Staat geltend
machen.
Die Polizei sah das übrigens gänzlich anders wie du!

Immer noch interesiert an informative Links.

Gruß
Sefan