Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage.
Können sich Vermieter auch auf den §573a BGB berufen, wenn es sich zwar um ein Zweifamilienhaus handelt, aber nur Vermieter A in diesem Haus wohnt, Vermieter B aber nicht. Beiden würde das Haus gemeinsam gehören.
Vielen Dank für die Antworten.
Viele Grüße
ausnahmefall