§573a BGB bei mehreren Vermietern

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage.

Können sich Vermieter auch auf den §573a BGB berufen, wenn es sich zwar um ein Zweifamilienhaus handelt, aber nur Vermieter A in diesem Haus wohnt, Vermieter B aber nicht. Beiden würde das Haus gemeinsam gehören.

Vielen Dank für die Antworten.

Viele Grüße
ausnahmefall

Hallo Ausnahmefall,

wenn ich dich recht verstehe, gilt für einen der Vermieter der § 573a eindeutig. Demnach erledigt sich die Frage von selbst.

Gruß!

Horst

ja owt.
nix