§573a Erleichterte Kündigung des Vermieters

Hallo zusammen,

wir planen, ein Haus zu kaufen, welches zur Zeit aus 3 Wohnungen besteht.
Die mittlere Wohnung steht bereits leer, die obere Wohnung wurde von der Mieterin zum 28.02. gekündigt und der Mieter der unteren Wohnung wurde vom derzeitigen Besitzer zum 30.11. gekündigt. Und zwar jetzt 3x hintereinander, weil er jedesmal säumig mit der Miete war, teilweise erheblich.
Nun hat der Mieter heute erklärt, das seinem Anwalt übergeben zu haben.
Der derzeitige Besitzer hat uns nun angeboten, die Räumungsklage zu übernehmen, falls wir das Haus kaufen wollen. Dazu möchte er das aber schriftlich oder sogar den Kaufvertrag abwickeln, was für uns wegen der Eigenheimzulage natürlich noch besser wäre.

Nun ist aber meine Angst, dass er die Räumungsklage verliert und wir dann sozusagen auf dem Mieter sitzenbleiben. Wir wollen diesen Mieter aber gar nicht. Wir wollen in jedem Fall die beiden oberen Wohnungen zusammenlegen zu einer und das Haus auch als 1-2 Familienhaus eintragen lassen.

Nun überlege ich, wie wir da noch klar kommen könnten. Mir ist nun der §573a in die Finger gefallen.
Wie gut sehen da unsere Chancen aus, den Mieter rauszubekommen (für den Fall, dass die Räumungsklage nicht greift)?

Wie gut ist die Chance, die Räumungsklage überhaupt zu gewinnen, falls das rechtlich überhaupt möglich ist?

Gibt es noch andere Möglichkeiten?
Mir ist noch die Idee gekommen, den Notarvertrag jetzt abzuschliessen, der dann aber erst wirklich gültig wird, wenn Mieter raus ist. Und sollte der jetzige Besitzer die Räumungsklage nicht durchsetzen können, diesen per Klausel dazu zu verdonnern, auf einen Teil des Kaufpreises zu verzichten. So hätten wir dann noch etwas in der Hinterhand, den Mieter evtl. dazu zu bringen, freiwillig für einige Euros Schadenersatz auszuziehen.

Kann mir jemand helfen?

LG
Habeebee

Hallo Habeebee,

Kann mir jemand helfen?

Ja, mit einer einfachen Empfehlung: Laßt Euch durch einen auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt beraten und, falls weiter Interesse besteht, bei den Verhandlungen vertreten, oder laßt die Finger von der Sache!!!

Alles andere wäre russisch Roulette mit einer unbekannten Anzahl Kugeln im Lauf…

viele Grüße und gutes Gelingen
Stefan

Hi Stefan,
erst mal danke für die Antwort.
Einen Anwalt werden wir uns dafür eh nehmen müssen. Aber ich wollte im Vorfeld überhaupt mal abklären, ob das möglich und machbar ist. Wenn das gar nicht ginge, bräuchte ich auch keinen Anwalt hinzuziehen.

Habeebee