58er Regelung

Hallo Leute, wer kann mir mit fast Sicherheit sagen, ob die 58er Regelung bei Hartz 4 auch nächstes Jahr noch gilt.
Vielen Dank und alles Gute

Hallo,

wer kann mir mit fast Sicherheit sagen, ob die
58er Regelung bei Hartz 4 auch nächstes Jahr noch gilt.

Der entsprechend zutreffende § im SGB II.

„(4) Abweichend von § 2 haben auch erwerbsfähige Hilfebedürftige Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und die Regelvoraussetzungen des Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts allein deshalb nicht erfüllen, weil sie nicht arbeitsbereit sind und nicht alle Möglichkeiten nutzen und nutzen wollen, ihre Hilfebedürftigkeit durch Aufnahme einer Arbeit zu beenden. Vom 1. Januar 2008 an gilt Satz 1 nur noch, wenn der Anspruch vor dem 1. Januar 2008 entstanden ist und der erwerbsfähige Hilfebedürftige vor diesem Tag das 58. Lebensjahr vollendet hat. § 428 des Dritten Buches gilt entsprechend.“

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__65.html

MfG