bin gerade in derselben situation:
- dsl vertrag mit freenet im dezember 2008 geschlossen
- am 1.3.2010 um umgezogen
fakt ist, dass 1und1 die alten freenet verträge mit sämtlichen konditionen übernimmt (ist auch logisch, da 1und1 sonst viele alte freenet kunden verlieren würde, da ihnen ansonsten ein außerordentliches kündigungsrecht zustehen würde). dies wurde auch schriftlich seitens 1und1 bestätigt. zu den konditionen des alten freenet vertrags, zählt unter anderem auch die tatsache, dass im falle eines umzuges des kunden dieser kostenlos ist (war auf der alten freenet homepage nachzulesen).
sollte 1und1 nun hingegen ihre üblichen 59,90€ gebühren für umzüge der alten freenet kunden verlangen, so stellt dies ein vertragsbruch seitens 1und1 da und berechtigt mich als kunden mithin zur außerordentlichen kündigung.
das problem bei der ganzen sache ist wie so oft, dass ein etwaiges klageweises Vorgehen wegen knapp 60€ nur von den allerwenigsten in erwägung gezogen werden wird (was auch nachvollziehbar ist). genau diesen umstand machen sich unternehmen in solchen fällen zunutze, in der annahme, dass kaum jmd wegen eines vergleichweise geringen betrags vor gericht zieht.
in meinem fall, hab ich auch schon telefonisch darauf hingewiesen, dass ein umzug bei freenet kostenlos gewesen wäre und somit (aufgrund der übernahme durch 1und1) auch 1und1 den alten freenet kunden keine umzugsgebühr berechnen könne. wie erwartet wurde ich mit der lächerlichen und unwahren aussage abgespeist, dass auch freenet eine umzugsgebühr iHv 59,90€ erhoben hätte, was schlichtweg falsch ist. allerdings ist es als kunde auch nicht meine aufgabe, dies zu beweisen. vielmehr muss 1und1 sich an die alten freenet agbs halten.
prinzipiell wird die umzugsgebühr mit der ersten rechnung am neuen wohnort abgebucht. dies wäre bei mir diesen monat der fall gewesen. bisher wurde jedoch lediglich der übliche monatliche betrag abgebucht, von daher heißt es noch abwarten, ob noch was nachkommt. falls dies der fall sein sollte, werde ich noch einmal telefonisch auf die rechtslage hinweisen. sollte dies erwartungsgemäß nicht fruchten, werde ich die umzugsgebühr iHv 59,90€ zurückbuchen lassen und es im äußersten falle auf einen rechtsstreit ankommen lassen.
ich hab mich extra nur für diesen beitrag registriert, um anderen klarzumachen, dass man in dieser speziellen situation (freenet übernahme durch 1und1, beibehalten der alten konditionen, umzugsgebühr) als alter freenet kunde einen anspruch einen konstenlosen umzug besitzt. unternimmt man in solchen fällen (gerade bei relativ geringen beträgen) nichts, so erfüllt man genau die erwartungshaltung von 1und1 und verschenkt bares geld.
die vorherigen antwortenersteller, welche behaupten alles wäre rechtens, haben größtenteils weder die ursprüngliche frage des threaderstellers verstanden, noch besitzen sie das nötige juristische basiswissen, um eine fundierte aussage treffen zu können.
mfg,
Chris