5Jahre BU geschr. v. der Krankenkasse

Hallo, also ich muss mal etwas ausholen…

es geht um meine mutti, sie hatte 2007 einen sehr schweren unfall ( wurde beim radfahren umgefahren und liegengelassen-also fahrerflucht)und lag u.a. auf intensiv für mehrere tage und dann stationär und dann gleich reha und und und…wirklich besser gehts ihr nicht, verlust des geschmacks und geruchsinns, irre rückenprobleme, schwindel ( hatte schwere hirnblutungen) uvm.

die krankenkasse hat sie bis 2012 krank, also Berufsunfähig geschrieben…das sind 5 jahre(!), aber rente zahlen wollen sie nicht, ist das denn möglich, wenn sie 5 jahre BU geschrieben wurde??
gibts da nicht irgendwas, was sagt, wenn jemand mindestens 2 oder 3 jahre am stück krankgeschrieben ist, das es da automatisch rente gibt? sie kann echt nicht mehr.

die versicherung des unfallverursachers zögert es auch hinaus, nix passiert…das problem ist, das es da irgendwie ne 3 jahres frist gibt und die läuft im august aus. keinen interessierts.

jetzt hat sie sich durch den schwindel den sie ständig hat noch das sprunggelenk gebrochen, weil sie das gleichgewicht verloren hatte. mal nebenbei angemerkt lag sie 1 tag im KH, die habe sie nicht operiert und wieder mit kaputten bein/fuss heimgeschickt- in einer woche OP- ist denn das rechtens??? gibts doch nicht!

Danke an alle die die zeit und die lust haben sich mit meinem problem zu beschäftigen!!!

Hallo,

also, das Wesentliche vorab:

Ich empfehle, schnellstmöglich einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Denn hier könnte es - je nach dem hier nicht näher geschilderten Unfallhergang - erhebliche Schadensersatzansprüche gegen den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung geben. Der Rechtsanwalt wird Euch auch beraten, wie der Eintritt der Verjährungsfrist (3 Jahre) vermieden werden kann. Hierauf solltet ihr ihn unbedingt ausdrücklich ansprechen.

Im Übrigen kann Deine Mutter einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente bei ihrem Rentenversicherungsträger stellen … die Rente kommt nicht von allein, egal wie lange die Arbeitsunfähigkeit dauert. Auch das könnt ihr mit dem Rechtsanwalt besprechen, um ein gut abgestimmtes Gesamtvorgehen zu erzeugen.

Viele Grüße und alles Gute
Robert

die Krankenkasse zahlt nie eine Rente, die muss man bei der bfa beantragen, wenn man erwerbsgemindert ist.

Hallo,
dass tut mir sehr leid. Leider kenn ich mich mit dieser Frage nicht aus. Aber vielleicht ist die Frist irgendeine Verjährungsfrist und dann wäre es blöd, wenn ihr die nicht gestoppt bekommt. Aber wie gesagt, ich hab bei diesem Fall keine Ahnung.

Hallo naddl29,

  1. Wir müssen erst einmal komplett unterscheiden zwischen den gesetzlichen und den privaten Versicherungen.
  2. zwischen KrankenVS und BU-VS

zu 1:
gesetzlich: Krankenversicherung über Krankenkasse - kennt nur krank oder BU/EU = nicht „unser“ Problem. Die KV schreibt erst mal BU, damit ist sie aus der Leistung raus; die geetzl Rentenversicherung kennt den Begriff der BU nicht mehr, dort ist man erwerbsgemindert - und entsprechend gibt es dann „vielleicht“ eine Rente - die muss aber beantragt werden beim Rententräger (hätte längst passiert sein müssen): TIP: zum Rentenberater gehen und Antrag bei der Gesetzl. Rentenversicherung stellen (jetzt: Deutsche Rentenversicherung Bund).

zu 2: KV hat einen anderen BU-Begriff als die BU-Versicherung. D.h. ich kann in der KV BU sein (= ohne Leistungsanspruch), aber die BU-VS sagt - nix ist, nach unseren Bedingungen bist du krank - damit Sache der KV (egal ob gesetzl. oder privat)

Du müsstest mir also mal mitteilen, um was es geht: die private oder die gesetzl. Vorsorge.
Wenn die private Probleme macht, verklage Deinen Vermittler wegen Fehlbetreuung und -beratung, denn das hätte er wissen müssen.

Was die NICHTLeistung der gegnerischen Versicherung betrifft: dass ist Standard bei einigen (guten Vermittlern bekannten) Versicherungen. Die wimmeln erst mal ab und hoffen, dass der Kunde nicht genug Geld hat, um durchzuklagen. Eventuell einen Anwalt suchen, der spezialisiert auf solche Fälle ist und dort an eine Massenklage dranhängen. Eventuell die eigene Krankenkasse mitmins Boot nehmen, denn die wollen ja ihre Kosten auch ersetzt haben.

Ich hoffe, ich konnte erst mal weiterhelfen.
Mfg
JOs

hi,
wieso die frage bei mir gelandet ist weiß ich nicht ABER egal wo ihr wohnt, ihr könnt folgenden rechtsanwalt anrufen RA Jan Schweers 0421 696 44 880, ich habe eurer schreiben schon mal an ihn weitergeleitet, der rest liegt in eurer hand, ihr könnt sagen das ihr die tel.nr. von mario empting habt,
mfg mario empting

nun ja, also die krankenkasse zahlt keine rente. sie kann die mutter auch nicht berufunfähig schreiben, höchstens krank. die antwort darauf bekommen sie von ihrem rentenversicherungsträger. dazu ist ein antrag auf berufs- bzw. erwerbsunfähigkeit bei der zuständigen stelle nötig. (lva, bfa etc.) es geht nicht ganz hervor, ob der unfallverursacher ermittelt wurde und bereits ein prozess stattgefunden hat. mit einem guten anwalt kann man auch im rahmen eines zivilprozesses rentenansprüche durchsetzten. die staatliche rente bleibt davon ersteinmal unberührt und es dauert und kostet. es kann sich aber lohnen zeit und etwas geld zu investieren. jedenfalls zuerst einmal die gesetzlichen ansprüche sichern, das heisst, rentenantrag stellen.
mfg

Hallo,

von der Krankenkasse kommt nur die Zahlung von Krankengeld in Frage. Dies wird max. 78 Wochen gezahlt.

Bei einer dauerhaften Erwerbsminderung würde eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung in Betracht kommen.
Problem dabei ist, dass zum einen die Maßstäbe an die Einschränkung hier sehr hoch sind und zum anderen durch den Unfall ersteinmal Regresspflicht des Verursachers besteht.

Ich empfehle einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversichung zu vereinbaren und dort ggf. einen Rentenantrag zu stellen. Bei Vorliegen eines Rentenanspruchs kann dann die Rentenversicherung u.U. den Unfallverursacher in Regress nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
also Rente muss sie schon beantragen und die gesetzliche Rentenversicherung muss prüfen.
Mehr kann ich dazu nicht sagen

Hallo Naddl29,

ich finde deine Angaben sehr widersprüchlich. Erst sprichst du von Fahrerflucht, dann von der Versicherung des Unfallverursachers ?

>die krankenkasse hat sie bis 2012 krank, also >Berufsunfähig geschrieben

die Krankenkasse ??? schreibt weder BU noch krank! Wenn irgendjemand krank schreibt, dann ist das zunächst der Arzt!

Wer will keine Rente zahlen ? die Krankenkasse zahlt doch keine Rente!

Also irgendwie hast du zwar den Unfall geschildert, aber nicht was du nun genau von wem willst ?

Geht es um rein gesetzliche Absicherungen, also der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente oder bestehen private Unfall- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherungen ?

mfg jochen wingerter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo auch!

Vor ab erstmal: Die Krankenkasse kann niemanden berufsunfähig schreiben, nur arbeitsunfähig. Die Berufsunfähigkeit wird vom entsprechenden Rentenversicherungsträge im Anschluss an eine Arbeitsunfähikeit ausgesprochen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Es muss jedoch ein Antrag auf Feststellung der Berufsunfähigkeit gestellt werden, und zwar bei der Rentenversicherung Bund. Ohne selbst tätig zu werden passiert in Deutschland nichts.

Mir scheint auch so, dass in dieser Situation kein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde. Ich empfehle dies dringend nachzuholen, damit der Unfallverursacher in Regress genommen werden kann und keine Fristen ablaufen.

Besten Gruß
Chris

ok, danke erstmal an alle die sich die zeit genommen haben…( ich weis gar nicht ob ds jetzt jeder lesen kann, oder nur der letzten antwort zugeordnet wird)

also, das problem ist, es wurde ein anwalt eingeschalten, allerdings scheint er nicht allzu großes interesse an der sache zu haben. es geht nichts vorwärts-irgendwie.

außerdem befinde ich mich weit entfernt und kenne nicht die unterlagen, erfahre es nur per telefon. wie gesagt meine mutter ist nicht so auf dem damm und deshalb scheint da so einiges zu schleifen, was ich nicht beeinflussen kann-leider.

ich riet ihr den anwalt zu wechseln. leider weis ich nicht wie ich ihr helfen kann auf die entfernung.schwierig.

antrag auf rente wurde gestellt, aber abgelehnt- obwohl es diverse gutachten schon gibt die für sich sprechen.

der unfallverursacher wurde in der werkstatt ( in die er direkt nach dem unfall fuhr!) aufgegriffen, wo er seinen wagen sofort richten lassen wollte, dennoch wird er nicht zur verantwortung gezogen. keine ahnung wo es da klemmt.
seine versicherung hat bisher nichts gezahlt.

danke nochmal an alle!

Hallo,

ich würde an Ihrer Stelle einen Anwalt einschalten der sich der Sache annimmt.

Normalerweise ist man lt. Bedingungen BU wenn man ( je nach Versicherung ) entweder 3 Jahre am Stück oder bei guten Geselschaften nach 6 Monaten.

Was gibt denn die Versicherung als Grund an warum sie nicht zahlen will das ist ja der entscheidende Punkt.
Es ist wichtig um Ihnen Hilfe zu geben.

SchönenGruß

Hallo,
Berufsunfähigkeitsrente gibts nicht. Antwort vom Träger:„Sie kann ja was anderes arbeiten.“ Im Falle ihrer Mutter wäre Erwerbsunfähigkeitsrente angesagt.
Sie war schon mal zur Kur. Wie ist es mit Schwerbehinderung: http://www.schleswig-holstein.de/LASD/DE/Download/01…
wie alt ist sie, usw. Das fehlt hier alles.
Gruß
Wolfgang