Hallo und guten Morgen!
Nun, da würde ich zunächst einmal den betrieblichen Arbeitsmediziner ansprechen. Dann muss Meldung bei verschiedenen Stellen gemacht werden. Das weiss der Kollege dann aber auch. Wenn nicht, muss er sich informieren. Das Ordnungsamt muss wg der der arbeitsschutzrechtlichen Komponente informiert werden.
So etwas darf natürlich überhaupt niemals passieren.
Wie kann sozusagen „unfällig“ irgendwo röntgenbestrahlt werden?! Bin fassungslos.
Aber natürlich, sofern es sich tatsächlich „nur“ um Röntgenstrahlen handeln sollte, sind Sie keine Gefahr für Frau oder ungeborenens Kind.
Im Rahmen diagnostischer Röntgenstrahlenanwemdungen kann es auch schon mal zu Durchleuchtungszeiten von 5 Minuten und auch deutlich darüber kommen.
Grundsätzlich muss das auch nicht zwingend eine gesundheitliche Folge für Sie haben. Die angesprochenen Spermien werden ja zum Glück im Moment auch nicht zur Reproduktion benötigt (Ihre Frau ist ja schwanger:wink:) und werden ja auch immer wieder neu gebildet (im Übrigen anders bei uns Frauen…).
Wenn jemand in direktem Kontakt mit Röntgenstrahlern arbeitet, muss ja auch eine Röntgenplakette am Körper getragen werden.
Die müssen Sie einsenden. Daran wird dann die Dosis bestimmt, die Sie abbekommen haben…in Abhängigkeit von Entfernung, welcher Strahler, welcher Körperteil hat was abbekommen ect…
Ggf. wird dann für eine bestimmte Zeit der Zutritt/Kontakt zu entsprechenden Räumlichkeiten verboten.
Also: jetzt sofort zum Betriebsarzt und nicht abwimmeln lassen. So etwas darf definitiv NICHT passieren. Niemals.
Und ggf. muss auch Anzeige erstattet werden. Lassen Sie sich bei Ordnungsamt beraten.
LG, B.