Hallo Rechtsexperten,
mal ´ne Frage zum JÖSchG. Wenn ich die §§6+7 richtig interpretiere, müsste ich doch mit meinem Sohn auch dann ins Kino dürfen, wenn der Film eine FSK ab12 hat, auch wenn er erst 8 Jahre alt ist, oder? Zumindest entnehme ich das der Aufstellung unter http://www.jugendjockel.de/jugendgruppenleiter/schut…
Die FSK schreibt auf ihrer HP http://www.fsk.de, das die Durchführung an diese Pragraphen angelehnt ist. Kann mich diesbezüglich jemand aufklären?
Danke und Gruss
Sebastian
Hallo Rechtsexperten,
mal ´ne Frage zum JÖSchG. Wenn ich die §§6+7 richtig
interpretiere, müsste ich doch mit meinem Sohn auch dann ins
Kino dürfen, wenn der Film eine FSK ab12 hat, auch wenn er
erst 8 Jahre alt ist, oder?
Hallo.
Nein.
Die Begleitung des Erziehungsberechtigten ermöglicht lediglich den verlängerten Aufenthalt. Die Altersfreigabe selber ist bindend und nicht durch einen Erziehungsberechtigten zu „unterwandern“. Das geht auch aus dem Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit so hervor.
Falls jemand Interesse an einem Einblick in die Kriterien hat:
http://www.spio.de/DLFILES/kriteri.pdf
Nettes Zitat daraus:
„Für den Prüfungsausschuß heißt
frei ab 12 Jahren: Der Held bekommt das Mädchen,
frei ab 16: Der Bösewicht bekommt das Mädchen,
frei ab 18 heißt: Jeder Darsteller bekommt das Mädchen.“ (Hollywoodstar Michael Douglas zur kalifornischen Filmprüfstelle.)
Gruß,
LeoLo
Hi LeoLo,
erstmal Danke für die Antwort. Kann es denn dann sein, das die FSK hier im Zusammenhang mit dem JÖSchG völlig am Rechtsempfinden der Bevölkerung vorbeigeht? Schliesslich gibt es ja auch im TV Sendungen, die erst ab 16 sind. Diese dürften, wenn ich es erlauben würde, meine Kinder sehen. Warum darf ich nicht selbst entscheiden, was meine Kinder sehen dürfen und was nicht. Selbst im Internet sind deutlich jugendgefährdendere Sachen zu sehen als bei den meisten Kinofilmen. Schliesslich kenne ich meine Kinder besser als die FSK. Und wenn die Filme auf DVD kommen, kann ich sie problemlos kaufen und die Kinder könnten sie mit meinem Einverständniss sehen. Warum also können nicht gleich die Kinder in meiner Begleitung ins Kino?
Theoretisch müsste, wenn es nach der FSK ginge, rund um die Hamburger Reeperbahn ein Sperrbereich für Kinder und Jugendliche eingerichtet werden 
Selbst in Stern oder Focus sind teilweise Bilder abgedruckt, die ich meinen Kindern nicht zumuten möchte. Aber diese Zeitschriften werden überall frei verkauft. Ich fühle mich da doch etwas bevormundet und in meiner erzieherischen Entscheidungsfreiheit eingeschränkt.
Gruss Sebastian
Hallo Sebastian.
Ich fühle mich da doch etwas bevormundet und in meiner
erzieherischen Entscheidungsfreiheit eingeschränkt.
Da läßt sich endlos drüber streiten. Meines Erachtens ist der Knackpunkt die Frage, wo ich als Staat eingreifen kann und wo nicht. Diese Diskussion kann man auf viele Nebenschauplätze ausweiten. Du kannst Deinem 5jährigen Sohn auch zuhause 3Liter Wodka einflössen und „Heute hau’n wir auf die Pauke“ singen, in einem öffentlichen Gebäude würde Dir dies aber verboten (bis auf das Singen:smile:). Du kannst zuhause mit ihm 3 Schachteln Zigaretten qualmen bis die Bude vollgenebelt ist, in einem öffentlichen Gebäude würde Dir dies verboten. Sicherlich kannst Du auch zuhause mit Deinen 6jährigen Kindern „Bad Taste“ oder „Zombie“ schauen. Das macht das Ganze aber nicht rechtlich korrekt, sondern zeigt lediglich die Grenze auf, an der man nur hoffen kann, daß Eltern verantwortungsbewußt mit dem umgehen, was sie auf ihre Kinder einwirken lassen.
Um es auf die Spitze zu treiben: Du kannst im Rahmen Deiner „erzieherischen Entscheidungsfreiheit“ Deine Kinder täglich zuhause mit dem Gürtel grün und blau schlagen. Ich bin aber schon der Meinung, daß man das gesetzlich trotzdem nicht erlauben sollte…
Und wenn ich mir anschaue, wieviele Eltern gandenlos Ihre kleinen Kinder in Filme hereinschleppen wollen, die nun völlig außer Zweifel ungeeignet sind, ist für mich diese kleine Einschränkung der „erzieherischen Freiheit“ doch ganz plausibel. Sicherlich gibt es Filme ab 12 Jahre, die auch ein aufgeweckter 10jähriger in Begleitung eines Erwachsenen schadlos verkraften kann. Leider würde man aber durch die Öffnung des Jugendschutzes in dieser Richtung Tür und Tore für „Eltern“ aufstossen, denen es völlig schnurz ist, was Ihr Kind so sieht und die diese Option wahrnehmen, weil der Babysitter nicht kann oder zu teuer ist:frowning: (Hier sollte man zusätzlich die Intensität einer oppulenten Kinovorführung nicht mit einem Fernseh"vergnügen" gleichsetzen.)
Bevor Du es mißverständlich auffasst: Versteh mich nicht falsch. Ich will nicht sagen, daß Du ein Rabenvater bist! Ich weiß, daß es hier um eine sachliche Diskussion geht. Ich hab’s nur in einigen Passagen auf die Spitze getrieben, um klarzumachen, auf welchen Grundtenor ich hinauswill.
Gruß,
LeoLo
P.S.: Die Teletubbies sollten m.E. auch erst ab 18 freigegeben werden 
Hi LeoLo,
prinzipiell hast Du natürlich recht. Wir leben ja leider in einem Land, in dem man für jeden Mist eine Prüfung ablegen muss, nur Kinder kriegen und erziehen darf jeder. Von daher ist es sicherlich auch sinnvoll, bestimmte Filme erst ab einem bestimmten Alter freizugeben und damit bei bestimmten Eltern die erzieherische Freiheit zu beschränken. Nur ist mir nach wie vor Schleierhaft, warum bestimmte Filme erst ab 12, andere (inhaltlich ähnliche) aber bereits ab 6 sind. Im konkreten Fall:
Star Wars Episode 1 ab 6, Episode 2 ab 12.
Gruss Sebastian