Hallo,
kann jamand sagen, ob der § 6 Abs. 3a Satz 4 SGB V durch die Gesundheitsreform abgeschafft wurde?
Gruß
Denis
Hallo,
kann jamand sagen, ob der § 6 Abs. 3a Satz 4 SGB V durch die Gesundheitsreform abgeschafft wurde?
Gruß
Denis
Ja: Nein! Geändert!
§6: In Absatz 3a Satz 4 werden nach der Angabe „Arbeitslosengeld II“ die Wörter „und für Personen, die nach §5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind“ eingefügt.
Frank Wilke
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Hallo,
kann jamand sagen, ob der § 6 Abs. 3a Satz 4 SGB V durch die
Gesundheitsreform abgeschafft wurde?Gruß
DenisJa: Nein! Geändert!
§6: In Absatz 3a Satz 4 werden nach der Angabe
„Arbeitslosengeld II“ die Wörter „und für Personen, die nach
§5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind“ eingefügt.
Nicht geändert, sondern ergänzt. Jetzt konnte ich endlich den neuen Gesetzestext auftreiben. Es heisst:
Satz 1 gilt nicht für Bezieher von Arbeitslosengeld II und für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind.
Dabei habe ich fest damit gerechnet, dass die Bezieher von Arbeitslosengeld II komplett gestrichen werden. Ist schon ein Überraschung, dass sie drin geblieben sind.
Denis
Ja: Nein! Geändert!
§6: In Absatz 3a Satz 4 werden nach der Angabe
„Arbeitslosengeld II“ die Wörter „und für Personen, die nach
§5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind“ eingefügt.Nicht geändert, sondern ergänzt.
Achso, er wurde also gar nicht geändert, lautet aber anders als vorher. Verstehe schon.
konnte ich endlich den neuen Gesetzestext auftreiben.
Das ich Dir geantwortet hatte, hast Du aber gemerkt oder? Dass dort der neue ergänzende Text drin stand, ist angekommen?
Es heisst:
Satz 1 gilt nicht für Bezieher von Arbeitslosengeld II und für
Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig
sind.
Gut gemacht!
*kopfschüttel*
Frank Wilke
Nicht geändert, sondern ergänzt.
Achso, er wurde also gar nicht geändert, lautet aber anders
als vorher. Verstehe schon.
Hier der alte Gesetzestext
Satz 1 gilt nicht für Bezieher von Arbeitslosengeld II.
und hier der Neue:
Satz 1 gilt nicht für Bezieher von Arbeitslosengeld II und für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind.
Für mich ist das nur eine Ergänzung.
konnte ich endlich den neuen Gesetzestext auftreiben.
Das ich Dir geantwortet hatte, hast Du aber gemerkt oder? Dass
dort der neue ergänzende Text drin stand, ist angekommen?
Du benimmst dich komisch. Durch Deinen Hinweis habe ich den aktuellen Text bekommen. Das hat keiner abgestritten. Erst bei Eingabe der Nr. 13 beim entsprechenden §§ hat mir Tante Google den neuen Text ausgespuckt, vorher nur alte Texte.
*kopfschüttel*
Schüttel doch nicht den Kopf, mein Sohn. Das sieht nicht gut aus und ist nicht gut für das Gehirn.