6€ Beitrag in die PKV, obwohl in die GKV

Hallo,
nehmen wir mal folgendes an…

Jemand ist in der PKV und wird am 30.11.11 arbeitslos, er will dann in die GKV wechseln. Vom Papierkrieg und Telefongespräche hin und her spricht jemand mal nicht.

Der Betreuer von der PKV sagt zu Jemand, nach langen hin und her, er muss ca. 6€ Beitrag zahlen, damit die PKV aufrecht bleibt…für 3 Jahre. Er kann dann, wenn er wieder GUT verdient, in die PGV wieder zurück gehen…Anwartschaft nennt man das wohl.

Aber warum die 6 €???

danke

lisa

Hallo Lisa,

grundsätzlich stellt die Arbeitslosigkeit erst einmal keine Möglichkeit dar, in die GKV wechseln zu können. Erst wenn „Jemand“ wieder eine sozialversicherungspflichtige Anstellung hat, in der er dauerhaft (voraussichtlich 12 Monate) unter 49.500,-€ Jahreseinkommen liegt, kann er in die GKV zurück.

Die 6,-€ könnten eine so genannte Anwartschaftsversicherung sein. Da gibt es dann die Möglichkeit, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung wieder einen neuen Vertrag zu bekommen bzw. mit dem erstmaligen Eintrittsalter in die PKV wieder einen neuen Beitrag berechnet zu bekommen. Aber auch hier unterscheiden die Versicherer nach kleiner und großer Anwartschaft, ob hier also das Eintrittsalter oder die Gesundheitsprüfung gemeint ist, das kann der Vertreter sagen …

Ach ja, die Anwartschaftsversicherung ist selbstverständlich nicht verpflichtend, Dein Bekannter muß die nicht bezahlen …

Beste Grüße aus Braunschweig,
Lars Person.

Aber warum die 6 €???

Weil es sich wohl um eine anwartschaftsversicherung handelt, die einem bei einer neurelichen Aktivierung des PKV die Gesundheitsprüfung erspart.

Hallo Lars,

grundsätzlich stellt die Arbeitslosigkeit erst einmal keine
Möglichkeit dar, in die GKV wechseln zu können. Erst wenn
„Jemand“ wieder eine sozialversicherungspflichtige Anstellung
hat, in der er dauerhaft (voraussichtlich 12 Monate) unter
49.500,-€ Jahreseinkommen liegt, kann er in die GKV zurück.

Wie kommst du denn darauf? Grundsätzlich gibt es unter bestimmten Voraussetzungen ein Befreiungsrecht bei Arbeitslosigkeit. Abgesehen mal von den Sonderregelungen Hartz IV/ Vollendung 55. Lebensjahr.

Gruß J.K.

„Wie sehen die wenigen Rückkehrmöglichkeiten zur GKV aus?
Die Rückkehr in die GKV ist für Sie als Arbeitnehmer nur möglich, wenn
Ihr Bruttoverdienst unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.500 Euro
(2011) sinkt. Sie werden dann in der GKV pflichtversichert. Waren Sie bereits
Ende 2002 in der PKV versichert, müssen Sie unter 44.550 Euro im
Jahr (2011) verdienen, damit Sie wieder in der GKV pflichtversichert werden.
Sind Sie bereits 55 Jahre, können Sie grundsätzlich nicht mehr in die GKV
zurück. Das geht auch nicht als Arbeitsloser mit Anspruch auf Arbeitslosengeld
oder als Rentner. Nur die wenigen Personen über 55 Jahre, die keine
Absicherung bei Krankheit haben, aber zuletzt GKV versichert waren oder
dieser zuzuordnen sind, können wieder in die Gesetzliche zurück.“

Quelle: https://www.bundderversicherten.de/app/download/BdV-…

aber so billig, wie das ist, kann es nur eine kleine AW sein. Dann gilt ggf. das neue Eintrittsalter.

Unbedingt erkundigen, ob wenigstens die vorhandene Alterungsrückstellung erhalten bleibt.

Gruss

Barmer

Hallo ?

Bei Bezug von ALG I entsteht immer (!) Versicherungspflicht (außer man ist über 55). Mit dem Einkommen hat das dann nichts mehr zu tun.

Gruss

Barmer

bei ALG 1 tritt tatsächlich die Versicherungspflicht ein! STIMMT!!! Da war ich zu ungenau …

Die Person
in diesem Beispiel ist arbeitslos. Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld tritt Versicherungspflicht in der GKV ein. Punkt.
Ausnahme: Das 55 Lj. wurde bei Eintritt Arbeitslosigkeit bereits vollendet (auch da gibt es, allerdings in der Praxis wohl auszuschließende, Ausnahmen) oder es besteht kein Anspruch auf ALG I.
Empfehle:
http://www.pkv.de/w/files/broschueren/pkv_im_sozrech…
Gruß J.K.

vollkommen richtig, Danke für die Berichtigung. Bei ALG 1 ist trifft das natürlich zu!