6 bzw. 24 monatige Gewährleistungsfrist

Hallo

ich habe eine Frage zur 6monatigen Gewährleistungsfrist bzw. der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

wenn jemand ein elektrisches gerät (neuware) im internet bei einem gewerblichen händler kauft, ist dieser doch dazu verpflichtet 24 monate gewährleistung zu geben (Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate).

ich habe aber auch gefunden, dass quasi nur die ersten 6 monate zählen sollen.
(Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem uNTERNEHMER wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.)

der kunde hat also in den ersten 6 monaten einen anspruch auf gewährleistung, ausser der verkäufer kann nachweisen, dass das gerät/ware zum auslieferungszeitpunkt nicht defekt war.
vom 7. monat an bis zum ende der 24monatigen gewährleistungsfrist muss der käufer nachweisen, dass das gerät schon bei auslieferung eien defekt hatte bzw. ab werk nicht für eine lebensdauer von 24 monaten konzipiert war?
wie soll er das machen? ich habe mehrere techniker/elektriker angerufen und einen derartigen nachweis stellt keiner aus (und hat auch noch nie ausgestellt).
sind die letzten 18 monate der 24 monatigen gewährleistung das papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist?

würde es sich lohnen anwaltlich gegen diese interpretation von gewährleistung vorzugehen?
warum stellt kein elektriker diesen nachweis aus? können sie (falls sie unrecht hatten in dem nachweis) dafür belangt werden?

gruss

Geplante Obsoleszenz
Hallo.

Hallo
ich habe eine Frage zur 6monatigen Gewährleistungsfrist bzw.
der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
wenn jemand ein elektrisches gerät (neuware) im internet bei
einem gewerblichen händler kauft, ist dieser doch dazu
verpflichtet 24 monate gewährleistung zu geben (Die
Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate).
ich habe aber auch gefunden, dass quasi nur die ersten 6
monate zählen sollen.
(Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem uNTERNEHMER wird
beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe
vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft
war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der
Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt
der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so
ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass
der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.)
der kunde hat also in den ersten 6 monaten einen anspruch auf
gewährleistung, ausser der verkäufer kann nachweisen, dass das
gerät/ware zum auslieferungszeitpunkt nicht defekt war.

Der Gewährleistungsanspruch reicht immer noch die ganzen 24 Monate.
Wie du schon sagtest, wird lediglich in den ersten 6 Monaten die Beweislast zu Gunsten des Verbrauchers gestellt; eben darin, dass in dieser Zeit der Unternehmer als Verkäufer nachweisen muss, das es ab Auslieferungszeitpunkt nicht defekt war.

vom 7. monat an bis zum ende der 24monatigen
gewährleistungsfrist muss der käufer nachweisen, dass das
gerät schon bei auslieferung eien defekt hatte bzw. ab werk
nicht für eine lebensdauer von 24 monaten konzipiert war?
wie soll er das machen?

Wird sicherlich schwierig.

ich habe mehrere techniker/elektriker
angerufen und einen derartigen nachweis stellt keiner aus (und
hat auch noch nie ausgestellt).

Und wird es wohl auch nie.

sind die letzten 18 monate der 24 monatigen gewährleistung das
papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist?

Na ja, Gewährleistung ist ja noch gegeben, aber die schwierige Beweislast liegt beim Verbraucher.

würde es sich lohnen anwaltlich gegen diese interpretation von
gewährleistung vorzugehen?

Gegen das Gesetz? Da reicht eine Petition zur Gesetzesänderung.

warum stellt kein elektriker diesen nachweis aus? können sie
(falls sie unrecht hatten in dem nachweis) dafür belangt
werden?

Für den Elektriker wird es einfach schwierig, diesen Beweis zu erbringen. Er erbringt ja praktisch gutachterliche Arbeit. Dass das Gerät kaputt ist, bestätigt er sicherlich. Hierzu prüft er es einfach. Kostenlos ist das auch nicht. Aber Darzulegen, dass das Gerät bereits ab Auslieferungszeitpunkt fehlerhaft war bzw. mangelhaft in Erwartung der Lebensdauer produziert wurde ist schwierig. Hier wäre eine technische Versuchanstalt besser geeignet.

Natürlich stünden die Chancen des Verbrauchers besser, wäre das Gerät nach den Maßstäben der geplanten Obsoleszenz produziert worden, wie z.B. die Glühlampe.

Viele Elektriker-Reperatur-Fachbetriebe erkennen allerdings sehr genau, die Qualität der verwendeten Bauteile und können diese auch fachlich bewerten. Während früher noch richtig repariert wurde, z.B. mit Lötkolben an der Platine usw., wird heute nur noch ausgetauscht. Und selbst das ist oft nicht lohnend, da das Austauschteil preislich bewusst vom hersteller so hoch gesetzt wird, dass es sich nicht lohnt. Der Kauf eines neuen Gerätes ist manchmal billiger.

Sieh mal hier. Da kannst du Murks melden.
Geht es beim Verbtraucher um ein Gerät, welches dort genannt ist, könnte der Verbraucher dies für seine Beweiserbringung nutzen.

gruss

MfG

Hallo,

würde es sich lohnen anwaltlich gegen diese interpretation von
gewährleistung vorzugehen?

die anfängliche Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers ist im deutschen Recht sehr ungewöhnlich (wenn nicht sogar einzigartig). Sich darüber zu beklagen, daß sie nicht für die gesamten zwei Jahre gilt, ist schon ziemlich mutig.

Gruß
C.

Hallo

ich habe eine Frage zur 6monatigen Gewährleistungsfrist bzw.
der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

… Händler verpflichtet 24 monate gewährleistung zu geben
… beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe
vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft
war

Die ges. Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate.
Wer eine Behauptung aufstellt, muß sie auch beweisen können.

Daß ein Gerätedefekt bereits zum Kaufzeitpunkt angelegt war, ist eine Behauptung die der Händler nicht prüfen kann.

Da der Nachweis nur durch einen _vor Gericht anerkannten_ Gutachter erfolgen kann, wurde zu gunsten der Verbraucher eine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monaten ins Gesetz geschrieben.

ich habe mehrere techniker/elektriker
angerufen und einen derartigen nachweis stellt keiner aus (und
hat auch noch nie ausgestellt).

Sie müssen schon einen vereidigten Sachverständigen beauftragen. Die Stundensätze liegen oberhalb von 100,- EUR

http://svv.ihk.de/content/home/home.ihk

sind die letzten 18 monate der 24 monatigen gewährleistung das
papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist?

Das kommt auf den Wert der Ware an.

warum stellt kein elektriker diesen nachweis aus? können sie
(falls sie unrecht hatten in dem nachweis) dafür belangt
werden?

Wenn Sie den Anschein erwecken Sie wären _vereidigte Sachverständige_ wäre das Betrug.

MfG Frank

hallo

also in anderen ländern muss man immer ein gutachten mitliefern, auch wenn es einen tag nach auslieferung zu einem defekt kommt?
was ist diese gewährleistung denn dann noch wert?

wenn in diesen ländern ein zufriedener kunde nichts zählt, sind die kunden wohl auch noch selbst schuld…

ich bin eigentlich an eine garantie von 24 monaten gewöhnt (in ihren augen wohl unerträglicher luxus und fast schon kriminell). alles andere wie dieses gewährleistungszeugs mit beweislastumkehr nach 6 monaten ist murks und werd ich NIE wieder kaufen.

kein wunder, dass z.b. amazon so eine marktmacht hat. da wird man wenigstens als unde gut behandelt. kaum kauft man ausserhalb von bekannten shoppingportalen wird man böse überrascht.

Hallo,

du würfelst da einiges durcheinander: gesetzliche Gewährleistung, vertragliche Garantie, Serviceleistungen …

ich bin eigentlich an eine garantie von 24 monaten gewöhnt

Das ist ein vertraglicher, kein gesetzlicher Anspruch.

(in
ihren augen wohl unerträglicher luxus und fast schon
kriminell).

Nein, nur kein gesetzlicher Anspruch.

und werd ich NIE
wieder kaufen.

Also nie wieder in Deutschland kaufen? Denn dieses Gesetz gilt natürlich immer, auch wenn (zusätzlich) eine Garantie vereinbart wird.

M.

Hallo,

also in anderen ländern muss man immer ein gutachten
mitliefern, auch wenn es einen tag nach auslieferung zu einem
defekt kommt?

das habe ich nicht gesagt. In der EU sind die Regelungen weitgehend einheitlich; so ist auch das BGB 2002 aufgrund einer EU-Richtlinie geändert worden; diese Änderung war hier heftig umstritten, weil die Beweislastumkehr einen erheblichen Bruch mit den bis dahin gültigen Rechtsgrundsätzen darstellte.

ich bin eigentlich an eine garantie von 24 monaten gewöhnt (in
ihren augen wohl unerträglicher luxus und fast schon
kriminell).

Was denn jetzt? Garantie oder Gewährleistung? FAQ:1152

alles andere wie dieses gewährleistungszeugs mit
beweislastumkehr nach 6 monaten ist murks und werd ich NIE
wieder kaufen.

Siehe oben; da würfelst Du anscheinend einiges durcheinander.

kein wunder, dass z.b. amazon so eine marktmacht hat. da wird
man wenigstens als unde gut behandelt. kaum kauft man
ausserhalb von bekannten shoppingportalen wird man böse
überrascht.

Die Regelungen des BGB gelten überall: 24 Monate Gewährleistungsfrist und in den ersten sechs Monaten Beweislastumkehr zugunsten des Käufers.

sind die letzten 18 monate der 24 monatigen gewährleistung das
papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist?

Ja, genau so ist es.

Wir machen es in unserem Geschäft so, daß wir uns den Fehler und den Kunden genau anschauen. Ist es unserer Meinung nach wirklich ein Defekt, für den der Kunde nichts kann, tauschen wir kulanterweise um, ansonsten nicht.

Gruß

Also nie wieder in Deutschland kaufen? Denn dieses Gesetz gilt
natürlich immer, auch wenn (zusätzlich) eine Garantie
vereinbart wird.

naja, wenn man absolut jemanden falsch verstehen will, kann man die dümmsten schlüsse ziehen.

24 monate garantie ist doch weiter verbreitet als sich nur auf die gesetzliche gewährleistung zu berufen…

24 monate garantie ist doch weiter verbreitet als sich nur auf
die gesetzliche gewährleistung zu berufen…

Nein, die Gewährleistung gilt immer, eine Garantie gibt es vor allem bei Elektronik und anderen technischen Geräten. Die stellen aber eine Minderheit unter all den Produkten dar, die jeden Tag verkauft werden.

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also in anderen ländern muss man immer ein gutachten
mitliefern, auch wenn es einen tag nach auslieferung zu einem
defekt kommt?

das habe ich nicht gesagt.

naja…ich finde schon dass du das gesagt hast:
„die anfängliche Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers ist im deutschen Recht sehr ungewöhnlich (wenn nicht sogar einzigartig). Sich darüber zu beklagen, daß sie nicht für die gesamten zwei Jahre gilt, ist schon ziemlich mutig.“
woanders braucht wohl der käufer immer ein gutachten einens vereidigten Sachverständigen. wenn es diese beweisumkehr nur in brd gibt…dann also ab tag 1 des kaufes…

Was denn jetzt? Garantie oder Gewährleistung? FAQ:1152

es gibt beides…

alles andere wie dieses gewährleistungszeugs mit
beweislastumkehr nach 6 monaten ist murks und werd ich NIE
wieder kaufen.

Siehe oben; da würfelst Du anscheinend einiges durcheinander.

nö…gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. garantie (gilt auch nach ablauf der 6 monate ohne beweisumkehr) gibts bei seriösen händlern fast immer noch obendrauf.

kein wunder, dass z.b. amazon so eine marktmacht hat. da wird
man wenigstens als unde gut behandelt. kaum kauft man
ausserhalb von bekannten shoppingportalen wird man böse
überrascht.

Die Regelungen des BGB gelten überall: 24 Monate
Gewährleistungsfrist und in den ersten sechs Monaten
Beweislastumkehr zugunsten des Käufers.

ja, aber es gibt ja noch eine garantie, die der händler aus kulanz obendrauflegt.

danke

sind die letzten 18 monate der 24 monatigen gewährleistung das
papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist?

Ja, genau so ist es.

das ist eine klärende antwort (die ich auch befürchtet habe). danke

man kann jetzt drüber streiten wie sinnvoll diese regelung ist, wenn sie bei waren unter dem einkaufswert von 100€ (und selbst drüber) keinen wert hat. da fänd ichs fairer sofort von 6 monaten zu sprechen. ist doch augenwischerei.

also in anderen ländern muss man immer ein gutachten
mitliefern, auch wenn es einen tag nach auslieferung zu einem
defekt kommt?

das habe ich nicht gesagt.

naja…ich finde schon dass du das gesagt hast:
„die anfängliche Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers ist
im deutschen Recht sehr ungewöhnlich (wenn nicht sogar
einzigartig). Sich darüber zu beklagen, daß sie nicht für die
gesamten zwei Jahre gilt, ist schon ziemlich mutig.“
woanders braucht wohl der käufer immer ein gutachten einens
vereidigten Sachverständigen. wenn es diese beweisumkehr nur
in brd gibt…dann also ab tag 1 des kaufes…

Ich habe damit nicht gemeint, daß es das nur in Deutschland gibt und in anderen Ländern nicht, sondern daß das im deutschen Recht eine Besonderheit ist und es das erst seit 2002 gibt.

Normalerweise muß derjenige etwas beweisen, der sich auf einen für ihn günstigen Umstand beruft. Bis 2002 mußte der Käufer beweisen, daß der Mangel schon beim Kauf vorlag. Daß man nun die Beweispflicht für das Gegenteil auf den Verkäufer verlagert hat, ist ein Bruch mit den bisherigen Rechtsprinzipien.

Was denn jetzt? Garantie oder Gewährleistung? FAQ:1152

es gibt beides…

Aber es sind zwei grundverschiedene Dinge, die Du anscheinend nicht auseinanderhälst.

Siehe oben; da würfelst Du anscheinend einiges durcheinander.

nö…gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. garantie
(gilt auch nach ablauf der 6 monate ohne beweisumkehr) gibts
bei seriösen händlern fast immer noch obendrauf.

Das stimmt schlichtweg nicht. Garantien gibt es häufig bei Elektronik; jenseits dieses Segments sind sie eher weniger verbreitet. Außerdem kann der Garant in seinen Garantiebedingungen seine Pflichten regeln, wie er lustig ist. So gilt die Garantie häufig nur für den Ersterwerber, was den ein oder anderen Käufer eines gebrauchten Gegenstandes schon überrascht haben soll.

Die Regelungen des BGB gelten überall: 24 Monate
Gewährleistungsfrist und in den ersten sechs Monaten
Beweislastumkehr zugunsten des Käufers.

ja, aber es gibt ja noch eine garantie, die der händler aus
kulanz obendrauflegt.

Viel häufiger ist die Herstellergarantie, die in den meisten Fällen längst nicht so weitreichend ist wie die Sachmangelhaftung.

Der Händler haftet in der Regel nur aus der Sachmangelhaftung/Gewährleistungspflicht.

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hallo

also irgendwie hab ich von einer garantie bisher nur bei elektronik und anderen technischen geräten gebrauch gemacht.
bett, tisch, stuhl etc. kaufe ich scheinbar von so hoher qualität, dass sie jahrzehnte halten.

ich rede ja bei meinem produkt von einem elektrischen gerät. und du stimmst mir hier zu, dass man durchaus verwundert sein kann, dass man keine garantie in anspruch nehmen kann, weil eine garantie
„es vor allem bei Elektronik und anderen technischen Geräten“ gibt.

aber rein aus interesse…bei welchen nicht technischen/elektrischen gegenständen wird denn die gewährleistung (oder garantie, falls vorhanden) überhaupt in anspruch genommen?
allenfalls fahrräder würden mir noch einfallen, wobei keines meiner fahrräder je in den ersten beiden jahren einen defekt hatte, der nicht selbstverschuldet war.
übrigens…selbst das trampolin, dass mein bruder für seine kinder gekauft hat, hat 5! jahre garantie…

sind die letzten 18 monate der 24 monatigen gewährleistung das
papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist?

Ja, genau so ist es.

das ist eine klärende antwort (die ich auch befürchtet habe).
danke

Ach darauf läuft es hinaus: Du willst nur Deine Meinung bestätigt haben. Dann kann man sich ja jeden weiteren Beitrag sparen.

man kann jetzt drüber streiten wie sinnvoll diese regelung
ist, wenn sie bei waren unter dem einkaufswert von 100€ (und
selbst drüber) keinen wert hat. da fänd ichs fairer sofort von
6 monaten zu sprechen. ist doch augenwischerei.

Die Beweislast gab es vor 2002 nicht und niemand hat die seinerzeit geltende Regel als Augenwischerei bezeichnet. Die Beweispflicht ist ein zentrales Element unseres Rechtssystems und gilt in allen anderen Lebensbereichen. Daß man diese Beweispflicht nun zu Lasten von Verkäufern durch eine Beweislastumkehr ersetzt hat, ist aus Sicht von Käufern vielleicht schön aber ein Bruch mit einem Grundprinzip unseres Rechtssystems.

Ganz grundsätzlich hast Du anscheinend das Prinzip von Beweispflicht und Beweislastumkehr nicht verstanden. Übertrüge man die Beweislastumkehr auf andere Sachverhalte, könnte es z.B. sein, daß ein Arbeitgeber einfach nur behaupten muß, ein Mitarbeiter klaue und schon säße der Mitarbeiter auf der Straße. Oder ein Vermieter könnte behaupten, der Miete zahle seine Miete nicht. Oder ein Passant hätte die Scheibe eines Ladenlokals eingeworfen usw. usf.

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also irgendwie hab ich von einer garantie bisher nur bei
elektronik und anderen technischen geräten gebrauch gemacht.
bett, tisch, stuhl etc. kaufe ich scheinbar von so hoher
qualität, dass sie jahrzehnte halten.

Gerade bei Möbeln wird sie sehr häufig in Anspruch genommen oder hast Du jemals von einer Küche gehört, die am vereinbarten Termin genauso so in einer Küche stand, wie sie bestellt worden ist? Ein weiteres Gebiet, in dem Sachmangelhaftung sehr häufig vorkommt, ist der Bau/Erwerb von Immobilien.

ich rede ja bei meinem produkt von einem elektrischen gerät.
und du stimmst mir hier zu, dass man durchaus verwundert sein
kann, dass man keine garantie in anspruch nehmen kann, weil
eine garantie
„es vor allem bei Elektronik und anderen technischen Geräten“
gibt.

Den Satz verstehe ich nicht.

aber rein aus interesse…bei welchen nicht
technischen/elektrischen gegenständen wird denn die
gewährleistung (oder garantie, falls vorhanden) überhaupt in
anspruch genommen?

Siehe oben. Auch wenn Du ein vor Ablauf des MHD verdorbenes Lebensmittel in den Supermarkt zurückträgst, geht es da um einen Sachmangel. Oder wenn in einem Buch leere Seiten sind oder die Perforation auf Etikettenbögen fehlt (hatte ich neulich). Oder wenn sich das Oberleder von einem Schuh ablöst oder die Hose nach dem ersten Waschen 20 Zentimeter kürzer ist. Ansprüche aus der Sachmangelhaftung werden täglich zigtausend mal geltend gemacht.

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24 monate garantie ist doch weiter verbreitet als sich nur auf
die gesetzliche gewährleistung zu berufen…

Garantie und Gewährleistung sind vor allem zwei völlig verschiedene Sachen. Die Gewährleistungsfrist ist eben kene Haltbarkeitsgarantie, sondern eine Verjährungsfrist für Mängel, die bereits bei Kauf bestanden haben. Und ja, natürlich muß man, wenn man behatet, der Fehler sei von Anfang an vorhandenen gewesen, das beweisen.

Gruß,
Max

sind die letzten 18 monate der 24 monatigen gewährleistung das
papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist?

Ja, genau so ist es.

das ist eine klärende antwort (die ich auch befürchtet habe).
danke

Man kann diese Antwort eigentlich nur dann für klärend halten, wenn man den Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Garantie nicht kennt. Die Sachmängelhaftung ist keine Haltbarkeitsgarantie.

da fänd ichs fairer sofort von
6 monaten zu sprechen. ist doch augenwischerei.

Nein, nur dann, wenn man versucht, jeden x-beliebigen Schaden als Sachmangel auszugeben. wird gerne versucht, ist aber natürlich meistens zum Scheitern verurteilt. Das ändert aber nichts daran, daß es natürlich tausende und abertausende Fälle von eindeutigen Sachmängeln gubt, die auch nach der Frist völlig problemlos abgewickelt werden können.

Beispiel 1: Man kauft ein Buch. Als man es nach sieben Monaten liest, stellt man fest, daß ein Teil der Seiten doppelt ist, ein anderer fehlt.

Beispiel 2: Man kauft einen Computer mit Arbetspeicher einer bestimmten Marke. Beim Öffnen des Rechners anch sieben Monaten stellt man fest, daß Arbeispeicher einer anderen Marke verbaut wurde.

Beispiel 3: Man kauft eine Auto mit einem 120-PS-Motor. Beim ersten Jahrescheck stellt die Werkstatt fest, daß der Hersteller versehentlich eine 80-PS-Motor verbaut hat.

usw usw.

Die Gewährleistung ist eben kein „Mein Ding ist nach sieben Monasten kaputtgegangen, jetzt muß der Händler es mir ersetzen!“-Recht. Nur, wenn man das denkt, glaubt man auch, das die letzten 18 Monate das Papier nicht wert sind.

Gruß,
Max

1 „Gefällt mir“

der kunde hat also in den ersten 6 monaten einen anspruch auf
gewährleistung, ausser der verkäufer kann nachweisen, dass das
gerät/ware zum auslieferungszeitpunkt nicht defekt war.
vom 7. monat an bis zum ende der 24monatigen
gewährleistungsfrist muss der käufer nachweisen, dass das
gerät schon bei auslieferung eien defekt hatte bzw. ab werk
nicht für eine lebensdauer von 24 monaten konzipiert war?

Letzteres wäre fruchtlos.
Ein Gerät muss nämlich gar nicht für eine Lebensdauer von 24 Monaten gebaut sein. Es muss lediglich dem üblichen Verwendungszweck genügen.

Einfaches Beispiel wäre ne Glühlampe. Die gilt nicht als mangelhaft, auch wenn sie nach 1000h Brennstunden den Geist aufgibt.