Geplante Obsoleszenz
Hallo.
Hallo
ich habe eine Frage zur 6monatigen Gewährleistungsfrist bzw.
der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
wenn jemand ein elektrisches gerät (neuware) im internet bei
einem gewerblichen händler kauft, ist dieser doch dazu
verpflichtet 24 monate gewährleistung zu geben (Die
Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate).
ich habe aber auch gefunden, dass quasi nur die ersten 6
monate zählen sollen.
(Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem uNTERNEHMER wird
beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe
vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft
war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der
Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt
der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so
ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass
der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.)
der kunde hat also in den ersten 6 monaten einen anspruch auf
gewährleistung, ausser der verkäufer kann nachweisen, dass das
gerät/ware zum auslieferungszeitpunkt nicht defekt war.
Der Gewährleistungsanspruch reicht immer noch die ganzen 24 Monate.
Wie du schon sagtest, wird lediglich in den ersten 6 Monaten die Beweislast zu Gunsten des Verbrauchers gestellt; eben darin, dass in dieser Zeit der Unternehmer als Verkäufer nachweisen muss, das es ab Auslieferungszeitpunkt nicht defekt war.
vom 7. monat an bis zum ende der 24monatigen
gewährleistungsfrist muss der käufer nachweisen, dass das
gerät schon bei auslieferung eien defekt hatte bzw. ab werk
nicht für eine lebensdauer von 24 monaten konzipiert war?
wie soll er das machen?
Wird sicherlich schwierig.
ich habe mehrere techniker/elektriker
angerufen und einen derartigen nachweis stellt keiner aus (und
hat auch noch nie ausgestellt).
Und wird es wohl auch nie.
sind die letzten 18 monate der 24 monatigen gewährleistung das
papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist?
Na ja, Gewährleistung ist ja noch gegeben, aber die schwierige Beweislast liegt beim Verbraucher.
würde es sich lohnen anwaltlich gegen diese interpretation von
gewährleistung vorzugehen?
Gegen das Gesetz? Da reicht eine Petition zur Gesetzesänderung.
warum stellt kein elektriker diesen nachweis aus? können sie
(falls sie unrecht hatten in dem nachweis) dafür belangt
werden?
Für den Elektriker wird es einfach schwierig, diesen Beweis zu erbringen. Er erbringt ja praktisch gutachterliche Arbeit. Dass das Gerät kaputt ist, bestätigt er sicherlich. Hierzu prüft er es einfach. Kostenlos ist das auch nicht. Aber Darzulegen, dass das Gerät bereits ab Auslieferungszeitpunkt fehlerhaft war bzw. mangelhaft in Erwartung der Lebensdauer produziert wurde ist schwierig. Hier wäre eine technische Versuchanstalt besser geeignet.
Natürlich stünden die Chancen des Verbrauchers besser, wäre das Gerät nach den Maßstäben der geplanten Obsoleszenz produziert worden, wie z.B. die Glühlampe.
Viele Elektriker-Reperatur-Fachbetriebe erkennen allerdings sehr genau, die Qualität der verwendeten Bauteile und können diese auch fachlich bewerten. Während früher noch richtig repariert wurde, z.B. mit Lötkolben an der Platine usw., wird heute nur noch ausgetauscht. Und selbst das ist oft nicht lohnend, da das Austauschteil preislich bewusst vom hersteller so hoch gesetzt wird, dass es sich nicht lohnt. Der Kauf eines neuen Gerätes ist manchmal billiger.
Sieh mal hier. Da kannst du Murks melden.
Geht es beim Verbtraucher um ein Gerät, welches dort genannt ist, könnte der Verbraucher dies für seine Beweiserbringung nutzen.
gruss
MfG