Hallo liebe Wissenden,
ich hätte gerne einen Rat von euch!
Eine Freundin hat sich vor kurzem einen Nissan Micra Bj. 05 gekauft.
Heute habe ich mir den Wagen angeschaut und entdeckt (als Laie), dass sie alte Reifen drauf hat! Wir vermuten, dass der Verkäufer die Reifen nach dem Kauf ausgetauscht hat (vor dem Kauf wären die alten Reifen aufgefallen)! Die aktuellen Reifen sind aus dem Produktionsjahr 2001!!!
Was kann man tun? Hat meine Freundin ein Recht auf „neue“ Reifen?
DAnke für Tipps und Hilfe!
Viele Grüße, Kate.
Hallo!
Die Frage gehört ins Rechtsbrett.
Als Laie: ist der Verkäufer ein Händler? Bist Du 100%ig sicher, dass bei der Besichtigung andere Reifen montiert waren? Wie lange ist der Kauf her?
Ich würde den Verkäufer zunächst einmal darauf ansprechen.
Reagiert er nicht, halte ich einen Rechtsstreit für nicht sinnvoll, da ein neuer Satz Alljahresreifen für so ein Auto ca. 250 Euro kostet. Das würde ich dann unter Erfahrung abhaken, schließlich hätte man bei der Übernahme ja auch nochmal um den Wagen gehen können.
Wenn die Reifen noch Profil haben, kann man sie nach diesem Sommer dann gegen o.g. Variante tauschen und fertig.
Grüße,
Mathias
(IANAL)
ich hätte gerne einen Rat von euch!
Eine Freundin hat sich vor kurzem einen Nissan Micra Bj. 05
gekauft.
Heute habe ich mir den Wagen angeschaut und entdeckt (als
Laie), dass sie alte Reifen drauf hat! Wir vermuten, dass der
Verkäufer die Reifen nach dem Kauf ausgetauscht hat (vor dem
Kauf wären die alten Reifen aufgefallen)! Die aktuellen Reifen
sind aus dem Produktionsjahr 2001!!!
Was kann man tun? Hat meine Freundin ein Recht auf „neue“
Reifen?
DAnke für Tipps und Hilfe!
Viele Grüße, Kate.
Hi,
im Rechtsbereich hättest du nur hypothetische Fragen stellen dürfen.
Damit meine Antwort jetzt nicht gleich gelöscht wird, möchte ich keinen direkten Rat geben, sondern allgemein antworten.
-
Sicherheit.
Allgemein gilt, dass Reifen nach spätestens 3 Jahren nicht mehr die nötigen Eigenschaften haben und es damit ein Sicherheitsrisiko sein kann/werden kann.
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Vertrag
Wenn zwischen Vertragsschluss und Übergabe Änderungen an der Sache stattfinden, handelt es sich um das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.
Sobald dieses festgestellt wird, muss der Verkäufer darüber informiert werden. Der Verkäufer muss die Sache also in den Zustand versetzen, der vertraglich vereinbart wurde. Lehnt er dieses ab, kann der Vertrag aufgehoben wwerden.
Genaue Formulierungen und Gesetzestexte findet man unter
http://bundesrecht.juris.de/
Man sollte von einem Irrtum ausgehen und nicht von Vorsatz.
Wenn die Räder noch ausgewuchtet wurden (wäre guter Service) und dann bei der Montage irrtümlich ein ähnlich aussehender Radsatz angebracht wurde… liegt das durchaus im Rahmen des Möglichen.
Für rechtliche Schritte sind immer Beweise nötig (Zeugen, Fotos, Vertragsangaben)
Wenn diese nicht vorliegen, sollte man vielleicht den Verkäufer auf seinen „Irrtum“ hinweisen und darauf hoffen, dass er auf diese „Brücke“ eingeht.
Übrigens „Recht auf neue Reifen“:
Nein nie, wenn es vorher keine neuen waren.Nur eben Reifen in vergleichbarem Zustand (Alter Profil Zustand)
Gruß
BJ
Vielen Dank für deine Antwort 
Schauen wir mal wie weit wir damit kommen…
LG Kate