6 Jahre aus Beruf = ungelernt ?

Ich möchte gerne umschulen,weil ich aus meinem erlernten Beruf nun schon über 6 Jahre raus bin und auch keine Einstellung finde,weil ich keinerlei Berufserfahrung habe. Aber das AA lehnt eine Umschulung ab,weil ich ja einen verwertbaren Beruf habe. Im Paragraph 77 des Sozialgesetzbuches (Drittes Buch) steht aber,daß man einen Anspruch auf eine Weiterbildung/Umschulung hat,wenn man 6 Jahre nicht mehr in seinem erlernten Beruf gearbeitet hat,weil man dann wie ungelernt zählt. Ob der erlernte Beruf verwertbar ist, ist dabei vollkommen uninteressant. Weiß jemand,ob das so richtig ist und ob das für das AA rechtlich bindend ist ?

Gruß
Marco

Hallo Marco,

als Dir das Arbeitsamt den Wunsch auf die Umschulung ablehnte, hat es Dir sicherlich diesen Schritt auch begründet. Reich doch mal die Paragrafen rüber, auf die sich das Amt da begründet hat.

Jana

Das ist ja das Problem,das AA begründet die Ablehnung lediglich mit der Vermittelbarkeit in meinem Job.Und da die mir nichts richtiges angeben können,warum die mich nicht umschulen können, muß ich ihnen eben was vorlegen,warum sie sogar vom Gesetz her verpflichtet sind, mir sowas wie eine Umschulung zu geben.

Gruß
Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich möchte gerne umschulen,weil ich aus meinem erlernten Beruf
nun schon über 6 Jahre raus bin und auch keine Einstellung
finde,weil ich keinerlei Berufserfahrung habe. Aber das AA
lehnt eine Umschulung ab,weil ich ja einen verwertbaren Beruf
habe.

Hallo Marco,

der Anschluß im erlernten Beruf fällt ohne Berufserfahrung schwer. Mit einer Umschulung hättest Du in einem anderen Beruf möglicherweise ein ähnliches Problem. Du hättest keine Berufserfahrung und wärst als Berufsanfänger 10 Jahre älter als andere Berufsneulinge.

Unabhängig von irgendwelchen Vorschriften: Daß man nach einigen Jahren alles Erlernte und sämtliche Fertigkeiten schlicht vergessen hat, mag ich nicht so recht glauben. Auch technische Veränderungen sollte man nicht überbewerten. In den meisten Fällen haben sich nur wenige Details gewandelt und ein ansonsten mit der Materie vertrauter Mensch hat solche Dinge nach wenigen Stunden, allenfalls nach wenigen Tagen, aufgeholt.
An Stelle einer Umschulung auf einen ganz neuen Beruf kann die Weiterqualifikation im alten Beruf sinnvoll sein. Dabei hast Du Auffrischung und Weiterbildung gleichzeitig.

Daß einige Damen und Herren in Amtsstuben nicht unbedingt zu den engagiertesten Menschen gehören, ist eine traurige Binsenweisheit. Andererseits darfst Du die Herrschaften auch nicht überfordern. Deine Lebens- und Berufsplanung kannst nur Du selbst leisten. Mit anderen Worten: Du mußt wissen, was Du willst und kannst nicht darauf warten, daß Dir jemand passende Vorschläge unterbreitet. Die Stellenangebote auf den Seiten des Arbeitsamtes kannst Du selbst durchsuchen. Dafür brauchst Du keine Berater. Die Planung, wie Dein beruflicher Werdegang aussehen soll, kannst NUR Du selbst machen. Dafür brauchst Du also auch keinen Berater.

Deshalb versuche folgende Vorgehensweise:

  1. Bewerbungen im erlernten Beruf. Dafür Stellenangebote des AA und der Tageszeitungen durchsuchen.

  2. Schlagen die Bemühungen fehl, versuche herauszufinden, welche Zusatzqualifikationen Deine Einstellungschancen verbessern.

  3. Suche Weiterbildungsangebote, um die benötigten Zusatzqualifikationen zu erlangen.

  4. Reiche die Bitte um Kostenübernahme der Weiterbildungsmaßnahme beim AA ein (schriftlich mit Begründung unter Nennung der Stellenangebote).

Du mußt für Dich selbst tätig werden. Beschwerden über Amtsmitarbeiter mögen zum Dampfablassen nützlich sein, führen Dich aber beim Hauptziel, nämlich zu einer Anstellung zu kommen, nicht weiter.

Im übrigen halte ich es für eine Schnapsidee, eine Dienstaufsichtsbeschwerde von vielen anderen Leuten unterschreiben zu lassen. So eine Beschwerde kann durchaus Sinn machen in einem konkreten Fall mit genau zu benennenden Verfehlungen des Bediensteten. Dafür brauchst Du genau eine Unterschrift, nämlich Deine eigene. Alles andere ist nutzloser Kinderkram. Falls Du Dich über den Umgangston beschweren möchtest, mache es beim betreffenden Amtsmitarbeiter. Wenn man sich selbst eines höflichen Tons bedient und vom Gegenüber kommen Unverschämtheiten, weist man so einen Menschen auf der Stelle (immer noch höflich) zurecht. Alles andere ist brotlose Kunst, die Dich nicht weiter bringt.

Gruß
Wolfgang

Hallo Marco,

der Anschluß im erlernten Beruf fällt ohne Berufserfahrung
schwer. Mit einer Umschulung hättest Du in einem anderen Beruf
möglicherweise ein ähnliches Problem. Du hättest keine
Berufserfahrung und wärst als Berufsanfänger 10 Jahre älter
als andere Berufsneulinge.

Wenn ich jetzt eine Weiterbildung in meinem erlernten Beruf mache,bin ich dann anschließend immernoch Einsteiger und auch 10 Jahre älter…

Unabhängig von irgendwelchen Vorschriften: Daß man nach
einigen Jahren alles Erlernte und sämtliche Fertigkeiten
schlicht vergessen hat, mag ich nicht so recht glauben. Auch
technische Veränderungen sollte man nicht überbewerten. In den
meisten Fällen haben sich nur wenige Details gewandelt und ein
ansonsten mit der Materie vertrauter Mensch hat solche Dinge
nach wenigen Stunden, allenfalls nach wenigen Tagen,
aufgeholt.

In meinem Fall wäre es aber so,daß ich einen kompletten Beruf nachholen muß,denn es handelt sich um die Kenntnisse einer kompletten Berufsausbildung. Um Kenntnisse aufzufrischen muß ich diese erstmal haben.

An Stelle einer Umschulung auf einen ganz neuen Beruf kann die
Weiterqualifikation im alten Beruf sinnvoll sein. Dabei hast
Du Auffrischung und Weiterbildung gleichzeitig.

Siehe letzter Absatz…

Daß einige Damen und Herren in Amtsstuben nicht unbedingt zu
den engagiertesten Menschen gehören, ist eine traurige
Binsenweisheit. Andererseits darfst Du die Herrschaften auch
nicht überfordern. Deine Lebens- und Berufsplanung kannst nur
Du selbst leisten. Mit anderen Worten: Du mußt wissen, was Du
willst und kannst nicht darauf warten, daß Dir jemand passende
Vorschläge unterbreitet.

Ich habe inzwischen Bewerbungen im 3stelligen Zahlenbereich abgegeben, die Antworten sind immer die selben: keine Berufserfahrung, unzureichende Kenntnisse, schlechte Auftragslage etc. In meinem Beruf habe ich echt keine Chance.
Deswegen will ich ja auch umschulen. Ich habe schon alles selbst organisiert: habe eine Bildungseinrichtung mit freien Plätzen gefunden, habe eine Praktikumsstelle sicher und habe von dieser Firma auch eine schriftliche Einstellungsgarantie nach Umschulungsende.Noch mehr kann ich dem AA gar nicht mehr entgegenkommen. Ich warte also keineswegs,daß mir jemand etwas von Selbst anbietet…

Die Stellenangebote auf den Seiten
des Arbeitsamtes kannst Du selbst durchsuchen. Dafür brauchst
Du keine Berater. Die Planung, wie Dein beruflicher Werdegang
aussehen soll, kannst NUR Du selbst machen. Dafür brauchst Du
also auch keinen Berater.

Mach ich ja. Ich habe ganz klare Vorstellungen von meinem beruflichen Werdegang.Nur liegt die entgültige Entscheidung letztendlich immernoch beim Arbeitsamt.

Deshalb versuche folgende Vorgehensweise:

  1. Bewerbungen im erlernten Beruf. Dafür Stellenangebote des
    AA und der Tageszeitungen durchsuchen.

Sie erster Absatz, seit 6 Jahren mache ich das. Erfolglos !

  1. Schlagen die Bemühungen fehl, versuche herauszufinden,
    welche Zusatzqualifikationen Deine Einstellungschancen
    verbessern.

Um meine Einstellungchancen zu erhöhen,müsste ich eine komplette Ausbildung zum Heizungsinstallateur machen. Nur kriege ich auch die nicht vom AA genehmigt, da Gas-Wasser-Installateure und Heizungsinstallateure zur selben Berufsgruppe gehören und dort eine Weiterbildung nicht möglich ist. Rein rechtlich ist laut AA so,daß ich meine bestehenden Kenntnisse auffrischen,aber keinen kompletten ähnlichen Beruf dazulernen darf… Da wiehert der Bürohengst!

  1. Suche Weiterbildungsangebote, um die benötigten
    Zusatzqualifikationen zu erlangen.
  2. Reiche die Bitte um Kostenübernahme der
    Weiterbildungsmaßnahme beim AA ein (schriftlich mit Begründung
    unter Nennung der Stellenangebote).

Das ist ja das Problem: in meinem Beruf gibt es sogut wie keine Stellenangebote, das letzte gab´s im Januar,davor im August 2001… Ich kann mich also immernur „blind“ bei Firmen bewerben…

Du mußt für Dich selbst tätig werden. Beschwerden über
Amtsmitarbeiter mögen zum Dampfablassen nützlich sein, führen
Dich aber beim Hauptziel, nämlich zu einer Anstellung zu
kommen, nicht weiter.

Manchmal muss Dampf ablassen aber einfach sein. Nicht so sehr,weil die mir nicht helfen,sondern weil man für seine Bemühungen auch noch vollgeschnauzt wird.

Gruß
Wolfgang

Gruß
Marco

Hallo Marco,

das Kriterium ungelernt reicht alleine noch nicht für eine Umschulung aus. Das ist eines von vielen Kriterien - die Umschulung muss auch notwendig sein (weil Du so langfristig nichts findest) und ist noch an andere Kriterien geknüpft.

Wenn Du wieder nach einer Umschulung fragst und der Berater segt nein, fordere ihn auf Dir einen schriftlichen Bescheid zu geben. Das „Nein“ ist nämlich ein belastender Verwaltungsakt (Du hast mit Deiner Anfrage einen antrag gestellt, das wissen nur viele nicht). Gegen diesen kannst Du Widerspruch einlegen, den eine Dritte Stelle im Arbeitsamt prüfen muss. Danach steht der Klageweg offen (Klage ist kostenlos).

Die besten Grüße

Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Marco,

das Kriterium ungelernt reicht alleine noch nicht für eine
Umschulung aus. Das ist eines von vielen Kriterien - die
Umschulung muss auch notwendig sein (weil Du so langfristig
nichts findest) und ist noch an andere Kriterien geknüpft.

Wenn Du wieder nach einer Umschulung fragst und der Berater
segt nein, fordere ihn auf Dir einen schriftlichen Bescheid zu
geben. Das „Nein“ ist nämlich ein belastender Verwaltungsakt
(Du hast mit Deiner Anfrage einen antrag gestellt, das wissen
nur viele nicht). Gegen diesen kannst Du Widerspruch einlegen,
den eine Dritte Stelle im Arbeitsamt prüfen muss. Danach steht
der Klageweg offen (Klage ist kostenlos).

Die besten Grüße

Christian

Vielen Dank für deine Antwort. Daß eine Ablehnung ein Verwaltungsakt ist,wußte ich noch gar nicht. Folglich auch nicht,daß man dagegen Einspruch einlegen kann. Ich werde also wieder mal vorsprechen und das ganze schriftlich verlangen. Wenn ich meine Angelegenheit mal bei anderen Mitarbeitern angebracht habe,haben die mir eigentlich auch gute Chancen auf eine Umschulung eingeräumt,das letze Wort hat aber normalerweise die Beraterin. Und die ist diejenige,mit der ich auf Kriegsfuß stehe. Ich werde also mal einen Widerspruch einlegen.

Gruß
Marcp

Hallo Marco,

Das ist ja das Problem,das AA begründet die Ablehnung
lediglich mit der Vermittelbarkeit in meinem Job.Und da die
mir nichts richtiges angeben können,warum die mich nicht
umschulen können, muß ich ihnen eben was vorlegen,warum sie
sogar vom Gesetz her verpflichtet sind, mir sowas wie eine
Umschulung zu geben.

So einfach ist das leider nicht. Gesetzlich verpflichtet ist das Arbeitsamt nämlich nicht, Dir eine Umschulung zu gewähren. Es handelt sich hier um eine so genannte Kannleistung.

Ich empfehle Dir, Dich für eine ganz konkrete Umschulung beim Arbeitsamt zu bewerben. Dazu gibt es dort Antragsformulare. Die Schriftform gewährt Dir dann auch eine adäquate Begründung einer eventuellen Ablehnung.

Alles Gute
Jana

Ich weiß,daß es eine Kann-Leistung ist.
Daß man eine Umschulung auch selbst schriftlich beantragen kann,wußte ich allerdings noch nicht. Wer bearbeitet das denn dann ? Meine normale Beraterin ?

Gruß
Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Marco,

Ich weiß,daß es eine Kann-Leistung ist.
Daß man eine Umschulung auch selbst schriftlich beantragen
kann,wußte ich allerdings noch nicht. Wer bearbeitet das denn
dann ? Meine normale Beraterin ?

Es kommt noch etwas hinzu:
In usnerem AA-Bezirk werden nur Höherqualifikationen nicht aber Umschulungen bezahlt.

Höherqualifikation: Bürobote nach Bürogehilfe
Umschulung: Mauer nach Bürogehilfe

Gruss
winkel

Hallo Marco,

Ich weiß,daß es eine Kann-Leistung ist.
Daß man eine Umschulung auch selbst schriftlich beantragen
kann,wußte ich allerdings noch nicht. Wer bearbeitet das denn
dann ? Meine normale Beraterin ?

Das AA hat doch aus dieses Informationssystem, oder? Jedenfalls gibt es auch genug Weiterbildungsangebote von freien Trägern (im Stellenangebote-teil Deiner Zeitung mal gucken). Such Dir eine aus, für die Du Dich interessierst, kontaktiere den Anbieter und lass Dir erklären, wie das Procedere ist, dann geh mit den Unterlagen zu Deiner Beraterin.

Jedenfalls würde ich es so machen.

Viel Glück
Jana

Das habe ich ja alles schon gemacht,habe mich sogar schon nach einer Firma umgesehen,die mir einen Praktikumsplatz zur Verfügung stellt. Diese Firma würde mich anschließend sogar einstellen. Aber meine Beraterin will ja die Papiere nicht mal annehmen,sondern weist mich sofort mit dem Spruch „Das brauch ich mir nicht ansehen,sie kriegen sowieso keine Umschulung !“ ab… Wie ich heute per Post erfahren habe,habe ich endlich einen Termin bei ihrem Vorgesetzten bekommen.

Gruß
Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]