6 Monate in neuer Wohnung nun Schimmelbefall

Hallo,
Wir sind gerade erst in eine 76m wohnung(altbau)gezogen nun wird es kälter und trotz heizen uns stoßlüften kommt es überall in der Wohnung zur Schimmelbildung.
Bad mit Kammer : in der Kammer an 2 Wänden sitzt der Schimmel und die Wände sind regelrecht nass.

Wohnzimmer: an der Wand(Aussenwand) blättert Tapete und sogar der Putz ab und schimmel kommt durch

Schlafzimmer: an dem Fenster kommt der Schimmel an den Ecken durch (Schlafzimmer wird ebenfalls beheitzt)

Küche: ebenfalls am Fenster

Die einzige abhilfe die jetzt geschaffen werden sollte war die anwendung einses Schimmelspays.

Da ich aber Neurodermitis habe ,habe ich dies abgelehnt.Und der Schimmel sich höchstwarscheinlich schon auswirkungen auf meiner Haut zeigt.
(Allergietest wird noch gemacht)

Nun ist die Frage wie schnell kommen wir hier raus???
Ist eine fristlose Kündigung rechtswirksam in dem Fall???

Hört sich aber ziemlich nach einem Bauschaden an. Bei einer fristlosen Kündigung Ihrer Wohnung kommen Sie um die Begutachtung durch einen Sachverständigen nicht drum herum. Gerne kann ich Ihnen hierzu meine Hilfe anbieten. Wir arbeiten bundesweit zu noch moderaten Preisen.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Müller
Sachverst. für Bau- und Gebäudeschadstoffe

E-Mail: [email protected]
WebInfo: www.schadstofffrei.de
Referenzen: http://www.schadstofffrei.de/referenzen-schadstoffgu…

Hallo,

hier handelt es sich im Endeffekt um ein juristisches Problem, bei dem ein Jurist zu Rate gezogen werden sollte.

Für die juristische Bewertung ist es allerdings erforderlich die Bausubstanz und ggfs. das Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters zu bewerten.

Was die Bausubstanz anbetrifft, kann man natürlich keine Ferndiagnose stellen. Hier ist dann schon eine Ortsbesichtigung erforderlich.

Weitere Infos auch unter: www.ingenieurbuero-dresen.de

Ein Schimmelspray ist auf Dauer wenig hilfreich. Die Ursachen müssen ermittelt und beseitigt werden.

Inwieweit der Schimmel allergische Reaktionen hervorrufen kann, hängt von der Art des Schimmels ab und natürlich auch von demjenigen, der zu allergischen Reaktionen neigt.

Inwieweit eine fristlose Kündigung möglich wäre, kann m.E. erst nach Klärung der Ursachen und nach der Art und dem Umfang des Befalls beantwortet werden.

Gruß

H.-P. Dresen

Hallo,
es gibt Fälle in der Rechtsprechung wo wegen Schimmelbefall fristlos gekündigt wurde und dies so auch rechtlich haltbar war. Die Gesundheit ist zu erhalten, denke ich. Meine Empfehlung sich von einem Anwalt beraten lassen oder die Beratung beim Mieterverein aufsuchen.
Beste Grüße