Hallo zusammen,
habe hier schon geforscht und glaube dass ich richtige liege, wenn mein Vermieter mir keine 6 Monate Kündigungsfrist auferlegen darf, auch wenn dies im Mietvertrag drinsteht (habe die Wohnung jetzt knapp 6 Jahre). Mietbeginn war Juni 2004. D.h. doch, dass aufgrund der Mietrechtsreform generell 3 Monate gelten und längere Fristen unwirksam sind, oder?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Grüße
Hallo, Guten Morgen,
anbei der link zur entsprechenden Internetseite:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kdgfrist.htm
Als Mieter haben Sie generell eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten, es sei denn, im Mietvertrag ist etwas anderes vereinbart worden. Oder Sie können einen Nachmieter stellen, mit dem der Vermieter aber auch einverstanden sein muß.
Kündigt der Vermieter, gelten andere Fristen.
Sind Sie jedoch mit der Zahlung der vereinbarten Miete 2 Monate im Rückstand, kann der Vermieter fristlos kündigen.
Im o.a. link können Sie alles genau nachlesen.
Auch weitere Artikel gibt es dort zur Genüge.
Falls sich irgendwelche Streitigkeiten anbahnen, kann ich nur empfehlen, mit einem Anwalt für Mietrecht Kontakt aufzunehmen.
Einen schönen Gruß aus Schleswig-Holstein
Marina
Vielen Dank Marina für Deine Antwort. In meinem Mietvertrag steht drin, dass sich nach 5 Jahren, die Kündigungsfrist von 3 auf 6 Monaten verlängert (gestaffelt wie in dem link auch angegeben). Da mein Mietvertrag aber nach dem 01.09.2001 geschlossen wurde, sind doch für den Mieter längere Kündigungsfristen als 3 Monate nicht bindend, habe das irgendwo gelesen. Kann mir das jemand eindeutig widerlegen?
Vielen Dank für die Hilfe
Hallo, Jonny 777,
Würde ich auch so sehen.
Eindeutig kann man das wohl nicht beantworten, ist vielleicht auch eine Auslegungssache.
Verstehst Du Dich denn mit Deinem Vermieter nicht so gut, daß man darüber reden kann und einen Mittelweg findet?
Ansonsten, suche Dir bitte einen Mietrecht-Anwalt und Du bist auf der sicheren Seite.
Einen schönen Gruß aus Schleswig-Holstein
Marina
PS: Siehe auch diesen link http://www.myumzug.de/umzug-infos/kuendigungsfrist-b…
Da sieht man mal wie widersprüchlich die Aussagen sind, bin aber der Meinung dass diese Assage den Tatsachen entspricht.
PS: Siehe auch diesen link
http://www.myumzug.de/umzug-infos/kuendigungsfrist-b…
Da sieht man mal wie widersprüchlich die Aussagen sind, bin
aber der Meinung dass diese Assage den Tatsachen entspricht.
Hi, und eben deswegen: auf zum Anwalt. Marina