ich hatte seit 1.8.2010 bis 31.1.2011 einen kleinen Büroraum angemietet und brav jeden Monat meine Miete + Nebenkosten bezahlt. Problem war daß die Telefonleitung von keiner Telefongesellschaft freigeschaltet werden konnte. Das Büro hat einen Anschluß und mein Vormieter hatte Telefon aber bei mir ging gar nichts. Weder Telekom, noch 1&1, noch Vodafone noch Kabel BW keiner konnte die Leitung freischalten weil angeblich zu dieser Zeit Kein „Port“ frei war. Die schriftlichen Absagen habe ich behalten. Nun habe ich mir erlaubt fristlos zu kündigen, da ich der Meinung bin daß ein gewerblich vermieteter Raum auch als Gewerberaum zu nutzen sein sollte. Der Vermieter erlässt mir zwar die drei Monate Kündigungsfrist aber so ganz zufrieden gehe ich aus der Sache nicht raus. Weiss denn jemand von Euch ob man in diesem Fall irgendwelche Rechte hat bzw. sein Geld oder wenigstens einen Teil davon zurückbekommen kann? Vielen Dank für Eure Tipps!
ich nehme an, dass für Dein Gewerbe ein Telefonanschluss zwingend notwendig war. Wenn dem so ist, hätte ich spätestens nach dem 1. Monat die Miete gemindert. Jetzt wird es m.E. nicht mehr möglich sein, irgendwelche Ansprüche zu stellen. Ich denke, mit der Anerkennung der fristlosen Kündigung solltest Du zufrieden sein.
Tut mir leid, dass ich dir keine bessere Antwort geben kann!
Hallo,
also das kommt drauf an was im Mietvertrag steht. Wenn nur der Büroraum vermietet wurde und darin kein Telefon- oder Internetanschluss gewährleistet wird, ist das auch kein Kündigungsgrund. Zudem kann der Vermieter nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da es nicht sein Verschulden ist (wie die aufgehobenen Absagen der Telefongesellschaften belegen dürften). Über O2 hätten Sie zum Beispiel die Möglichkeit eines Festnetzanschlusses über Ihr Handy gehabt.
Die fristlose Kündigung ist also ein Entgegenkommen des Vermieters, darüber hinaus steht Ihnen meiner Meinung nach keine Entschädigung zu.
gerade da der Vormieter ja Telefon hatte, betrifft hier den Vermieter keine Schuld. Warum kein Telefonanschluss verfügbar war, kann ich Ihnen nicht beantworten, aber anscheinend lag dies nicht in der SChuld des Vermieters. Daher denke ich nicht, dass Sie weitere Möglichkietn gegenüber dem Vermieter haben
Verzwickte Sache, es kommt schon auf den Vertag an. Lass Dich mal vom DMB beraten, das erste mal ist gratis denn (ich zitiere mal frei aus dem Mieterlexikon):
MÄNGEL AN DER WOHNUNG (Seite 318):
Nach dem Gestzt ist eine Wohnung mangelhaft … wenn ihr eine zugesicherte Eigenschaft fehlt …
… ein vertragsmäßiger gebrauch … fehlt
… technische Normen sind ein zu halten …
… *BGH WuM 2004,715*
Ich denke du müsstest eine Teil (oder alles) der Miete sicherlich zurückfordern können schließlich wurde Dir ja schaden zugefügt da sie nicht bestimmungsgemäs nutzbar war.
Ansonsten such Dir einen „Fachanwald für Mietrecht“ in Deiner Nähe und schau mal ob in Deiner Rechtschutzversicherung Mietrecht drin ist denn dann brauchst Du den DMB nicht.
Hallo sailthestars,diese Frage kann ich leider nicht
beantworten.Bitte wende dich an die NRW-Verbraucher-
Zentrale.Diese kann Dir eine kompetente Antwort geben,
oder ein Gespräch mit dem örtlichen Mieterverein ver-
mitteln.Mit freundlichen Grüßen karlhans35
m. E. kannst du deinem Vermieter dankbar sein, dass er nicht auf der Kündigungsfrist beharrt hat. Ich glaube nicht, dass es sein Problem ist, dass kein Telefonanschluss geschaltet werden konnte, da kannst du dich vertrauensvoll an die Telekom wenden.
„Sowohl Wohn- als auch Geschäftsraummieter haben darüber hinaus auch einen Anspruch darauf, dass ihnen Anschlüsse für Telekommunikation zur Verfügung stehen, sofern sich nicht ausnahmsweise aus Nutzungszweck oder Vertragsobjekt etwas anders ergibt. Der Vermieter hat dem Netzbetreiber gegenüber die erforderlichen Erklärungen abzugeben und das Anbringen der notwendigen Zuleitungen am Haus zu gestatten.
Die Ausstattung mit einem Telekommunikationsanschluss gehört nicht zu den Mindestanforderungen.“
(Auszug aus Mietrecht 01 - 2008 Mietrechtslexikon)
Wenn das so stimmt, wie das im Lexikon steht, dann hätte der Vermieter zumindest eine Mitwirkungspflicht, um auch eine angeblich nicht freie Rufleitung freischalten zu lassen. Soweit du wegen dem fehlenden Telefonanschluß deine Geschäftsidee nicht realisieren konntest und du deswegen nur Kosten hattest, solltest du nochmal mit deinem Vermieter reden, damit er seine fehlende Mitwirkung etwas großzügiger dir gegenüber gestaltet, anstatt dir nur drei Monatsmieten zu erlassen. Ich würde vorschlagen: Der Vermieter hat seinen Mietverlust, und du hattest deinen Geschäftsverlust, also sollte man es gegenseitig aufrechnen, und damit die Sache beenden.
Meine Angaben sind unverbindliche Meinungsäußerungen.
Bitte im konkreten Fall ggfs. einen Anwalt aufsuchen, der auch alle Unterlagen usw. einsehen und prüfen kann.
entscheidend dürfte sein, ob ein funktionsfähiger Telefonanschluß vom VM geschuldet wurde. Ich habe da so meine Zweifel, da ich nicht denke, daß dies in seinem Verantwortungsbereich liegt. Ich verstehe zudem nicht, dass kein „Port“ frei sei. Was heißt das?
Nur wenn bisher gar keine Telefonleitung in diesen Gewerberäumen vorhanden war und extra gelegt werden müßte, würde ich annehmen, daß dies vom VM geschuldet wäre, da man auch ohne ausdrückliche Vereinbarung heutzutage davon ausgehen kann, daß so etwas vorhanden ist.
Hallo,
ich glaube, wenn dein Vermieter Dir die Kündigungsfrist erläßt, kannst Du zufrieden sein. Hast Du Dich beim Anmieten des Raumes schon beim Vermieter wegen des Telefonanschlusses erkundigt? Wenn ja. hoffentlich schriftlich!!!
Nicht jeder Gewerberaum benötigt ein Telefonanschluß, um als Gewerberaum genutzt zu werden. ( z.B. Lagerraum) Außerdem gibt es z.B. zum Telefonieren heutzutage Handys.
Gruß
Vor 25 Jahren hat man bei der Anmietung noch gefragt: „ist hier schon ein Anschluß?“
Das macht heut keiner mehr.
Also: gemietet wie gesehen.
Der Vermieter kann nichts dafür, das kein Unternemen einen AS bereitstellen konnte/wollte.