6-monatige Kaution

Moin,

über Kaution möchte ich Euch was fragen.

Ein ausländischer Student A hat eine Wohnung gemietet. Der Vermieter verlangte eine Kaution von drei Monatsmieten UND eine Bürgschaft von einer Person. Dies hat er geschafft.

Ein Jahr später übernahm eine ebenso ausländische Studentin B die Wohnung. Die Barkaution wurde mit übernommen. Dagegen zog der Bürge die Bürgschaft zurück, so wollte der Vermieter DAFÜR noch eine Portion Barkaution von drei Monatsmieten haben, also 6-monatige Kaution. Die Studentin B hat dann diesen zusätzlichen Betrag geleistet.

Nach §551 BGB darf die Kautionshöhe drei Monatsmieten nicht überschreiten. Der Vermieter meinte aber, Ausnahme sei erlaubt und müsse nur im Mietvertrag vereinbart werden. Außerdem sei die Mieterin Nicht-Deutsche, daher könne man eine abweichende Regelung als in BGB treffen.

Meine Fragen sind:

  1. Ist es korrekt, was der Vermieter meinte?
  2. Kann die Studentin den nach §551 BGB zu viel gezahlten Betrag zurückfordern?
  3. War es am Anfang schon ein Verstoß gegen diesen Artikel, dass man BEIDE Kautionformen verlangt?
  4. Darf der Mieter selbst über die Form der Kaution entscheiden?

hoffentlich verstoßen meine Fragen auch nicht die FAQ:1129. Danke im Voraus.

Nach §551 BGB darf die Kautionshöhe drei Monatsmieten nicht
überschreiten. Der Vermieter meinte aber, Ausnahme sei erlaubt
und müsse nur im Mietvertrag vereinbart werden. Außerdem sei
die Mieterin Nicht-Deutsche, daher könne man eine abweichende
Regelung als in BGB treffen.

Also das halte ich für völligen Quatsch! Egal ob Deutsche oder Ausländerin, die Wohnung befindet sich in Deutschland, also wird BGB angewandt. Sonst müßte man ja für jede Nationalität erst mal nachschauen, was das Gesetz des jeweiligen Landes in solchen Fällen vorschlägt. Der Vermieter meint auch, er könne Ausländer, weil sie’s nicht besser wissen, einfach mal so übern Tisch ziehen, oder?

  1. Ist es korrekt, was der Vermieter meinte?

nein

  1. Kann die Studentin den nach §551 BGB zu viel gezahlten
    Betrag zurückfordern?

meines Erachtens nach ja