Hallo A.E.1,
tja. Wie genau lautet denn die Klausel? Wenn sie für beide Seiten gilt oder es dazu keine Angaben gibt, dann müssen sich beide daran halten. Und das rechtmäßig. Denn knebelnd sind 6 Monate noch nicht.
Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen
- Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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