6 monatige Probezeit, 3 monatige Kündigungsfrist ?

Hallo,

ich habe vor kurzem einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben. Ich bin demnach 6 Monate in der Probezeit. Es steht eine 3 monatige Kündigungsfrist während der Probezeit im Vertrag (mittlerweile weiß ich warum).

Ich möchte nun so schnell wie möglich wieder aus dem Unternehmen aussteigen. Ist es möglich früher als erst in 3 Monaten auszutreten?

Vielen Dank!

Tim

Eine Kündigung wäre nur als außerordentliche Kündigung möglich. Dafür dürfte es aber keinen hinreichenden Grund geben. Somit bleibt dann nur ein Aufhebungsvertrag. Der ist jederzeit und ohne Kündigungsfrist möglich, muss aber von beiden Seiten gemeinsam vereinbart werden. Wenn die andere Seite nicht mitspielt geht es nicht.

Vielen Dank für die schnelle Information.
Ist es denn rechtlich möglich bei einer Probezeit (von 6 Monaten) eine so lange Kündigungsfrist zu vereinbaren? Existieren dafür keine Obergrenzen?

Danke.

Die lange Kündigungsfrist ist Vereinbarungssache. Gemäß BGB darf nur die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer nicht länger sein als für den Arbeitgeber.

Zunächst einmal sage ich hier nein, soofern diese Zeit sowohl für AG als auch AN gemeinsam gilt.

Diese Einschätzung ergibt sich allerdings ohne den Vertrag genauer zu kennen.

Der Vertrag sollte ggf. durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht entsprechend geprüft werden, dann kann man sicher Genaueres dazu sagen.