6 monatige Verjährungsfrist

Guten Tag

Im Januar diesen Jahres ist der Mieter ausgezogen. Sein Katzen haben einen Schaden auf dem Dielenboden hinterlassen, der nur durch Abziehen der Dielen und Neuversiegelung behoben werden kann. Im Übergabeprotokoll wurde vermerkt, dass die Notwendigen Arbeiten nach dem Einholen eines Kostenangebotes vom Mieter übernommen werden. Bis auf die Betriebskostenabrechnung hat sich der Vermieter jedoch bisher mit dem Ex-Mieter nicht in Verbindung gesetzt, geschweige denn etwas in Rechung gestellt. Es stehen aber noch die Kautionsauszahlung sowie die Rückzahlung der Betriebskosten aus. Ich betone: Der Vermieter hat bisher keinerlei Kontakt gesucht! Greift hier bereits die 6-monatige Verjährungsfrist oder wird der Vermerk im Protokoll als Verhandlung betrachtet?

Lieben Dank für Hinweise!

Mo9n.

Der Mieter muss die von ihm und vor allem durch sein… und er soll sich ein ordentliche Betriebskosten abrechnung geben lassen…steht hier.°/°…wusste ich auch nicht…&…! manoman

Vllt. sollte sich der ex-mieter mal bei seinem Vermieter mal melden… ist ja auch sein geld was er auch zurück bekommt…

  • Der Vermieter hat bisher keinerlei Kontakt gesucht! Greift hier bereits die 6-monatige Verjährungsfrist oder wird der Vermerk im Protokoll als Verhandlung betrachtet

Klingt logisch, wenn er keinen verlusst erleiden würde bei dem geld-wechsel.

Er sollte bei seinem Vermieter anrufen, einen zeit nahen termin vereinbaren und seine offenen rechnung mit dem offenen zahlung vom vermieter verrechnen…
Am besten begläubigt: z.b. Konto überweisung mit verwendungszweck…

  • Greift hier bereits die 6-monatige Verjährungsfrist oder wird der Vermerk im Protokoll als Verhandlung betrachtet?

echt??? krass…!!!

Wenns zu spät ist darfst du trotzdem ha§en, denn das ist die rache des feigling…

Sei lieber wütend…das nobler…gehobener…stil voller…und nicht assoziierbar mit dem 3.reich eher mit israel!!!

Sofern man keine Antwort geben kann oder möchte, sollte man es vielleicht unterlassen.

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„truesilly“ > der Name scheint hier wohl Programm

Hallo denn :wink:

„Greift hier bereits die 6-monatige Verjährungsfrist oder wird der Vermerk im Protokoll als Verhandlung betrachtet?“
Als Verhandlung wird der Vermerk m.E. nicht betrachtet. Vielmehr stellt dies eine klare Kostenübernahmeerklärung/Schuldeingeständnis dar, wo es gar keiner Verhandlungen mehr bedarf.

Selbst wenn die Forderung des Vermieters eigentlich verjährt wäre, wäre diese Forderung noch mit der Forderung des Mieters (Kautionsrückzahlung, Betriebskostenrückzahlung) aufrechenbar.
Stichwort: Aufrechnung von verjährten Forderungen mit der Kaution
http://www.mkb-rechtsanwaelte.de/test/wordpress/?p=159

Gruß Rudi

Hallo,

der Vermieter meldet sich nicht, denn er wird in seiner Unwissenheit versuchen die Schäden mit der Kaution zu verrechnen.

Das ist in vielerlei Hinsicht falsch, warum:

Abzug Alt für Neu bei Schadenersatz des Bodens!!!

Verjährung bereits nach 6 Monaten ohne Klageerhebung eingetreten!!

Mieter kann die Herausgabe der vollen Kaution gerichtlich einklagen!!!

Bitte such einen Mieterverein in deiner Nähe auf, denn der Vermieter wird sich nicht mehr melden, seine eigene Schuld, als Vermieter sollte man wissen was man darf und was nicht.

Gruß

BHS-Huber