Guten Tag
Im Januar diesen Jahres ist der Mieter ausgezogen. Sein Katzen haben einen Schaden auf dem Dielenboden hinterlassen, der nur durch Abziehen der Dielen und Neuversiegelung behoben werden kann. Im Übergabeprotokoll wurde vermerkt, dass die Notwendigen Arbeiten nach dem Einholen eines Kostenangebotes vom Mieter übernommen werden. Bis auf die Betriebskostenabrechnung hat sich der Vermieter jedoch bisher mit dem Ex-Mieter nicht in Verbindung gesetzt, geschweige denn etwas in Rechung gestellt. Es stehen aber noch die Kautionsauszahlung sowie die Rückzahlung der Betriebskosten aus. Ich betone: Der Vermieter hat bisher keinerlei Kontakt gesucht! Greift hier bereits die 6-monatige Verjährungsfrist oder wird der Vermerk im Protokoll als Verhandlung betrachtet?
Lieben Dank für Hinweise!