6 monatiger Aushilfsvertrag läuft aus was nun?

Hallo,

Hallo,
wenn es sich um einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag
handelt, endet dieser mit dem letzten Arbeitstag. Wenn am
Folgetag A wieder zur Arbeit geht und B ihm da keinen weiteren
schriftlichen Arbeitsvertrag vorlegt, aus dem eine weitere
zeitliche Befristung hervor geht, gilt das Arbeitsverhältnis
als „unbefristet“.

Eine nachträgliche Befristung ( nach Arbeitsbeginn) des
Arbeits-verhältnis ist unwirksam, denn die Befristung muß vor
Arbeitsbeginn und zudem schriftlich erfolgen.

das ist so falsch.

In § 15 TzBfG heißt es:

(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

Wenn der AN auf der Arbeit aufkreuzt und wie immer seine Arbeit macht, der AG dann davon Kenntnis erlangt und den AN wieder nach Hause schickt, kommt kein neuer Vertrag zustande. Da kann sogar noch ein Anwaltsbesuch des AG dazwischenliegen.

http://books.google.de/books?id=hjK_lo9oXQYC&pg=PA51…

VG
EK

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