6 monatiger Aushilfsvertrag läuft aus was nun?

Person A hat bei Arbeigeber B einen Vertrag für Ausgilfen unterschrieben , und A ist seither auch bei B tätig . Nun ist dieser Vertrag ausgelaufen , und A hat die mündliche Zusage von B dass es eine Verlängerung geben wird. Jedoch hat A diese noch nicht in schriftlicher Form erhalten. Was kann bzw sollte A tun?

Hallo,
wenn es sich um einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag handelt, endet dieser mit dem letzten Arbeitstag. Wenn am Folgetag A wieder zur Arbeit geht und B ihm da keinen weiteren schriftlichen Arbeitsvertrag vorlegt, aus dem eine weitere zeitliche Befristung hervor geht, gilt das Arbeitsverhältnis als „unbefristet“.

Eine nachträgliche Befristung ( nach Arbeitsbeginn) des Arbeits-verhältnis ist unwirksam, denn die Befristung muß vor Arbeitsbeginn und zudem schriftlich erfolgen.

Sonnigen Tag noch.

Hallo ,

und wie schaut es dann bei A mit den Kündigungsfristen aus ?

Hallo ,

und wie schaut es dann bei A mit den Kündigungsfristen aus ?

Hallo,
ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag hat keine Kündigung, denn er endet, da befristet, am letzten Arbeitstag. Ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis muss vor Arbeitsaufnahme und schriftlich vereinbart sein, andernfalls ist das Arbeitsverhältnis unbefristet.

Während des befristeten Arbeitsverhältnis kann dieses dennoch vorzeitigt gekündigt werden, wenn einer der beiden Parteien sich Verfehlungen schuldig gemacht hat.

Gesetzliche Kündigungsfristen gem. § 622 BGB.

Noch Fragen?
Schönen Abend noch.

Hallo ,

und wie schaut es dann bei A mit den Kündigungsfristen aus ?

Hallo,
ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag hat keine Kündigung,
denn er endet, da befristet, am letzten Arbeitstag.

Falsch. Man kann die Kündigung vorbehalten. Bei einem unwirksam mündlich befristeten Vertrag geht es sogar ohne Vorbehalt.

http://dejure.org/gesetze/TzBfG/16.html

zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis muss vor
Arbeitsaufnahme und schriftlich vereinbart sein, andernfalls
ist das Arbeitsverhältnis unbefristet.

Während des befristeten Arbeitsverhältnis kann dieses dennoch
vorzeitigt gekündigt werden, wenn einer der beiden Parteien
sich Verfehlungen schuldig gemacht hat.
Gesetzliche Kündigungsfristen gem. § 622 BGB.

Quatsch. Wenn die Kündigung nicht vorbehalten wurde, würde nur ein wichtiger Grund ausreichen, der zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Noch Fragen?

Ja, eine: Wenn man nicht wirklich Bescheid weiß, wäre es dann nicht besser, ein wenig zurückhaltender zu sein?

VG
EK

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Hallo,

Hallo,
wenn es sich um einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag
handelt, endet dieser mit dem letzten Arbeitstag. Wenn am
Folgetag A wieder zur Arbeit geht und B ihm da keinen weiteren
schriftlichen Arbeitsvertrag vorlegt, aus dem eine weitere
zeitliche Befristung hervor geht, gilt das Arbeitsverhältnis
als „unbefristet“.

Eine nachträgliche Befristung ( nach Arbeitsbeginn) des
Arbeits-verhältnis ist unwirksam, denn die Befristung muß vor
Arbeitsbeginn und zudem schriftlich erfolgen.

das ist so falsch.

In § 15 TzBfG heißt es:

(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

Wenn der AN auf der Arbeit aufkreuzt und wie immer seine Arbeit macht, der AG dann davon Kenntnis erlangt und den AN wieder nach Hause schickt, kommt kein neuer Vertrag zustande. Da kann sogar noch ein Anwaltsbesuch des AG dazwischenliegen.

http://books.google.de/books?id=hjK_lo9oXQYC&pg=PA51…

VG
EK

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Hallo,

erst einmal sollte der AN prüfen lassen, ob der bisherige Vertrag wirksam befristet war. Wenn das nicht der Fall ist, kann er binnen von 3 Wochen nach Ablauf der Befristung eine Klage auf Feststellung eines unbefristeten Vertrages anstrengen. Vielleicht spielt der AG hier auf Zeit?

Die mündliche Zusage entfaltet im Zweifel keine Wirkung, wenn eine schriftliche Verlängerung vereinbart wurde, diese aber noch nicht vorgelegt wurde.

VG
EK

Hallo,

erst einmal sollte der AN prüfen lassen, ob der bisherige
Vertrag wirksam befristet war. Wenn das nicht der Fall ist,
kann er binnen von 3 Wochen nach Ablauf der Befristung eine
Klage auf Feststellung eines unbefristeten Vertrages
anstrengen. Vielleicht spielt der AG hier auf Zeit?

Die mündliche Zusage entfaltet im Zweifel keine Wirkung, wenn
eine schriftliche Verlängerung vereinbart wurde, diese aber
noch nicht vorgelegt wurde.

Hallo,

wie folgt:
5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist,oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

Mit Guttenberg verwandt?
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