6-Stunden Tag - Mittagspause

Hallo,

ich habe mal eine kurze Frage: ich habe vor, meine 40-Stunden-Woche auf 30 Stunden zu verkürzen. Sprich: ich würde dann 6 Stunden am Tag arbeiten. Jetzt meine Frage: wie sieht es da aus mit einer Mittagspause? Es gibt da doch gesetzliche Regelungen, oder? War es nicht so, dass man bei einem 6-Stunden-Tag gar keine Mittagspause zu machen braucht? Ich hatte schon einmal so eine Stelle - da konnte ich morgens um 08:00 Uhr anfangen und um 14:00 Uhr wieder gehen, musste also keine Mittagspause machen.

Weiss da jemand drüber Bescheid?

Gruss,
Reggi

Ruhepausen lt. ArbZG
Hallo Reggi,

ich zitiere mal aus dem Arbeitszeitgesetz:

§ 4 Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

(Hervorhebungen von mir)

Du mußt lt. Gesetz also keine Pause machen :wink:

Grüsse
Diana

Hallo Diana,

herzlichen Dank für Deine Antwort - genau so etwas habe ich gesucht *freu*

Liebgruss,
Reggi

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Hallo Diana,

herzlichen Dank für Deine Antwort - genau so etwas habe ich
gesucht *freu*

Liebgruss,

Reggi.

Nur so zur Sicherheit: das heißt selbstverständlich nicht , daß der AG nicht trotzdem eine Pause vorschreiben kann.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

*lächel* danke für den Tipp - aber muss es dann nicht auch im veränderten Arbeitsvertrag so geregelt sein?

Gruss,
Reggi

Nur so zur Sicherheit: das heißt selbstverständlich
nicht , daß der AG nicht trotzdem eine Pause
vorschreiben kann.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

*lächel* danke für den Tipp - aber muss es dann nicht auch im
veränderten Arbeitsvertrag so geregelt sein?

Gruss,

Hallo Reggi.

Nein, muß es nicht. Du schreibst von einem „geänderten Arbeitsvertrag“. Um Deine Frage besser beantworten zu können, müsste man wissen, wie konkret die Arbeitszeit im AV definiert ist.
Beispiel:
Wenn dort steht: die tägliche Arbeitszeit ist von 10.00 - 16.00 Uhr, dann gibt’s da nicht viel dran zu drehen.
Steht dort aber zum Beispiel nur: die tägliche Arbeitszeit beträgt 6 Stunden, dann kann der AG im Rahmen seines Direktionsrechts schon da eine Pause einbauen.
Man darf sich eben nicht der Illusion hingeben, daß der AG erst nach 6 Stunden eine Pause „machen“ darf, sondern spätestens nach 6 Stunden eine Pause gewähren muß!

Wie immer ist alles abhängig vom Einzelfall, wobei immer mehr Details berücksichtigt werden müssen, als im Forum angegeben werden (können). Von hier aus kann man eh nur eine grobe Einschätzung der Situation abgeben.

Wenn Du die genaue AVliche Regelung hier mal reinschreibst, kann man u. U. konkreter werden.

Gruß,
LeoLo