Vom Arbeitgeber wird eine 6-Tage Woche vorgeschrieben (TVÖD für Beschäftigte). An dem 1 freien Tag darf der Dienstort aber nicht verlassen werden. Dies ist auch vom Dienstherren vorgeschrieben. Muss der Arbeitnehmer dies befolgen oder kann er über seinen freien Tag selber verfügen und kann sich über diese Vorschrift hinwegsetzen und den Dienstort verlassen?
Hallo,
dies ist ohne Kenntnis der Arbeitsvertrages nicht zu klären.
Frage: Wird dieser Bereitschaftstag irgendwie entlohnt?
Da ich mehr für die geringf. Beschäftigungsverh. der Ansprechpartner bin, kann ich nicht helfen.
Sorry
Trotzkopf
Hallo,
dieser Tag ist kein Bereitschaftstag. Wir dürfen an diesem Tag keinen Handschlag tun, nur der Arbeit fernbleiben, damit die 6-Tage-Woche eingehalten wird.
Dabei muss man im gleichen Dienstgebäude schlafen, duschen, wohnen. Auch die Freizeit wird dort verbracht, da es als Ausweichmöglichkeit nur eine Betreuungseinrichtung gibt, die aber Tagsüber nicht auf hat. Also ist man gezwungen, im Dienstgebäude zu bleiben und die Zeit bis zum nächsten Arbeitstag abzusitzen.
danke für die Antworten
Hallo,
sorry hier muss ich passen; im ÖD Tarifvertrag hab ich einfach zu wage Kenntnisse. Vom Grundsatz her also Gesetz, kann ich mir eine solche Auslegung nicht oder nur im Sicherheits-relevanten Bereich vorstellen. Aber wie gesagt, ist eher Mutmassung und deshalb führe ich diesen Gedanken nicht weiter aus.
Sorry
Volker
Muss ich leider sagen, da bin ich überfragt
Hi,
Vom Arbeitgeber wird eine 6-Tage Woche vorgeschrieben (TVÖD
für Beschäftigte). An dem 1 freien Tag darf der Dienstort aber
nicht verlassen werden.
Tut mir schrecklich leid, aber die Tarifverträge im öffentlichen Dienst sind mir ein Leben lang fremdgeblieben - diese Frage kann ich leider nicht beantworten.
rambam
Hallo,
ich denke hier sollten Sie eine Beratungsstunde beieinem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wahrnehmen.
Ich bin nicht kompetent für sollte Fragen
LG
Trotzkopf
Vom Arbeitgeber wird eine 6-Tage Woche vorgeschrieben (TVÖD
für Beschäftigte). An dem 1 freien Tag darf der Dienstort aber
nicht verlassen werden. Dies ist auch vom Dienstherren
vorgeschrieben. Muss der Arbeitnehmer dies befolgen oder kann
er über seinen freien Tag selber verfügen und kann sich über
Hierzu bitte nähere Ausführungen.
Normalerweise ist frei gleich frei d.h. der Arbeitnehmer kann nicht zur Arbeit herangezogen werden.
diese Vorschrift hinwegsetzen und den Dienstort verlassen?
Wei gesagt, hierzu bitte nährere Angaben ggf. bitte den Arbeitsvertrag noch einmal genau lesen. Handelt es sich ggf. um eine Arbeit in einer Wohngruppe??
Genauera Angaben oder Ausführungen sind immer schwierig ohne den Arbeitsvertrag zu kennen.
Viele Grüße
UBC
Hallo heinzheinzheinz,
zu diesem Thema kann ich leider nichts sagen.
Sorry und viel Erfolg.
Gruss
Wagner
_____________________________
hallo
da muss ich mich fragen ob wir noch in deutschlabd sind
gesetzestexte oder urteile zu deinem anliegen kenne ich nich.
meine persönlich meinung
wenn der arbeitgeber über zeitein entscheiden will so muß er auch dafür zahlen.
über die zeiten für die er nichts bezahlt kann er auch nicht verfügen.
wenn du rechtzeitig zu arbeitsbeginn wieder an deinem arbeitsplatz bist kannst du in deiner freizeit machen was du willst, und sein wo du willst.
gruß
hasan
hallo
ich kann dir leider dazu keine antwort geben, denn das ist nicht mein fachgebiet, ich weiss nicht ,warum ich immer wieder deswegen anfrage bekomme. im meinem profil etc ist das nicht a ngegeben.
gruss
martina
Hallo,
als Stichworte wurden: Arbeitsrecht freizeit und tvöd vorgeschlagen.
Und du als Expertin dabei.
Dann wird deins wohl eher „Freizeit“ sein.
Sorry, aber das hat wer-weiss-was verbrochen.
viele Grüße, Heinz
Hallo,
kommt darauf an, ob diese Regelung im Arbeitsvertrag steht oder nicht.
Grundsätzlich finde ich diese Regelung unsinnig.
MfG
Angelsfear
Wenn keine Rufbereitschaft besteht, wüsste ich nicht, mit welchem Recht.
Ist ja beängstigend, was im öffentlichen Dienst so vorkommt!
Ich war eine Zeit im Ausland… daher habe ich ihnen leider nicht geantwortet…
Aber der Arbeitgeber kann definitiv nicht vorsachreiben was man an seinem freien Tag macht!
??!!