6-Tage-Woche nach Krebserkrankung für Unterhalt?

Person A ist im Sommer 2008 mit 26 Jahren an Lymphdrüsenkrebs erkrankt.
Nach Chemotherapie und Bestrahlung ist eine Heilung eingetreten, jedoch keine vollständige Rückbildung der Knoten.
Eine „Resthülle“ einiger Knoten ist noch vorhanden und wird bei den Nachuntersuchungen beobachtet.

Person A hat ein Kind, für das Unterhalt gezahlt werden muss.
Aufgrund der Krebserkrankung kann Person A keine Schichtarbeit mehr ausführen und hat die Arbeit gewechselt.
Der volle Unterhalt kann aufgrund zu niedrigen Einkommens nicht gezahlt werden.

Das Gericht bzw. die Rechtsanwältin der Mutter des Kindes fordert, dass Person A zusätzlich einen 400€-Job ausübt, damit der volle Unterhalt gezahlt werden kann.
Da Person A bereits eine 40-Stunden-Woche arbeitet, wäre ein 400€-Job nur mit einer 6-Tage-Woche wenn nicht manchmal 7-Tage-Woche zu leisten.
Person A fühlt sich dazu aber aufgrund der Erkrankung nicht dazu fähig, bzw. fürchtet eine erneute Erkrankung, wenn der Körper dauerhaft überbelastet wird.
Person A führt eine körperliche Arbeit aus, weshalb 2 freie Tage in der Woche zum ausruhen und Vermeiden einer Überbelastung notwendig sind.

Hat eine Person, die in jungen Jahren bereits an Krebs erkrankt ist, nicht das Recht auf 2 freie Tage in der Woche?
Wie sieht da die Rechtslage aus?

Person A hat einen Schwerbehindertenausweis von 50%, der gerade geprüft wird, ob er noch aktuell ist.
Eigentlich ist ja eine Heilung eingetreten, aber halt keine vollständige Rückbildung.

Selbst wenn eine Heilung eingetreten ist und der Schwerbehindertenausweis aberkannt wird, muss man doch einen „schonenden Vorteil“ nach so einer Krankheit erhalten?
Oder liegt man mit der Annahme falsch?

Vielen Dank & liebe Grüße

Hallo,

Person A hat ein Kind, für das Unterhalt gezahlt werden muss. Aufgrund der Krebserkrankung kann Person A keine Schichtarbeit mehr ausführen und hat die Arbeit gewechselt. Der volle Unterhalt kann aufgrund zu niedrigen Einkommens nicht gezahlt werden.

Was heißt denn hier voller Unterhalt? Der Unterhalt basiert doch zunächst auf dem eigenen Einkommen? Hier ist sicher der Unterhalt gemeint, der zuvor mal festgesetzt wurde.

Das Gericht bzw. die Rechtsanwältin der Mutter des Kindes fordert, dass Person A zusätzlich einen 400€-Job ausübt, damit der volle Unterhalt gezahlt werden kann.

Sicher hat die Rechtsanwältin und erst recht das Gericht die entsprechende Anspruchsgrundlage mit erwähnt.
Vielleicht ist es notwendig den Unterhaltstitel an das vorhandene Einkommen anzupassen? Oder resultiert die Forderung bereits aus einer angestrengen Abänderungsklage?

Da Person A bereits eine 40-Stunden-Woche arbeitet, wäre ein 400€-Job nur mit einer 6-Tage-Woche wenn nicht manchmal 7-Tage-Woche zu leisten.
Hat eine Person, die in jungen Jahren bereits an Krebs erkrankt ist, nicht das Recht auf 2 freie Tage in der Woche?

Das ist sicher nur anhand des Einzelfalls zu bewerten. Grundsätzlich kann aber sicher niemand aus dem Unterhaltsrecht heraus zu mehr als einer Vollzeitstelle verpflichtet werden. Als Obergrenze sehe ich das Arbeitszeitgesetz, dass maximal 48 Wochenstunden vorsieht. Daneben wird auch der "Haupt"Arbeitgeber bei einer Nebentätigkeit erstmal ein Wörtchen mitzureden haben.

Letztlich wird es auf die Gesamtumstände ankommen. Dazu gehört neben der täglichen Arbeitszeit und der Zustimmung der AG zu einer Nebenbeschäftigung auch der tägliche Weg von und zur Hauptarbeit und der zu einer (oder gar nehreren) eventuellen Nebentätigkeit. Kommen hier gesundheitliche Beeinträchtigungen ins Spiel, dürfte die Zumutbarkeit tendenziell niedriger angesetzt sein als bei vollkommen Gesunden. Desweiteren wäre es sicher auch blöd, wenn durch die zusätzliche Arbeit der Unterhaltsverpflichtete sein Umgangsrecht nicht mehr wahrnehmen könnte, wenn dieses beispielsweise regelmäßig samstags stattfindet usw.

All dies wäre von Unterhaltsverpflichteten einzuwenden bzw. nachzuweisen (Gesundheitszustand, Arbeitsvertrag, Wege von und zur Arbeit etc.), wenn er mit solchen Forderungen konfrontiert wird.

Grüße