Person A ist im Sommer 2008 mit 26 Jahren an Lymphdrüsenkrebs erkrankt.
Nach Chemotherapie und Bestrahlung ist eine Heilung eingetreten, jedoch keine vollständige Rückbildung der Knoten.
Eine „Resthülle“ einiger Knoten ist noch vorhanden und wird bei den Nachuntersuchungen beobachtet.
Person A hat ein Kind, für das Unterhalt gezahlt werden muss.
Aufgrund der Krebserkrankung kann Person A keine Schichtarbeit mehr ausführen und hat die Arbeit gewechselt.
Der volle Unterhalt kann aufgrund zu niedrigen Einkommens nicht gezahlt werden.
Das Gericht bzw. die Rechtsanwältin der Mutter des Kindes fordert, dass Person A zusätzlich einen 400€-Job ausübt, damit der volle Unterhalt gezahlt werden kann.
Da Person A bereits eine 40-Stunden-Woche arbeitet, wäre ein 400€-Job nur mit einer 6-Tage-Woche wenn nicht manchmal 7-Tage-Woche zu leisten.
Person A fühlt sich dazu aber aufgrund der Erkrankung nicht dazu fähig, bzw. fürchtet eine erneute Erkrankung, wenn der Körper dauerhaft überbelastet wird.
Person A führt eine körperliche Arbeit aus, weshalb 2 freie Tage in der Woche zum ausruhen und Vermeiden einer Überbelastung notwendig sind.
Hat eine Person, die in jungen Jahren bereits an Krebs erkrankt ist, nicht das Recht auf 2 freie Tage in der Woche?
Wie sieht da die Rechtslage aus?
Person A hat einen Schwerbehindertenausweis von 50%, der gerade geprüft wird, ob er noch aktuell ist.
Eigentlich ist ja eine Heilung eingetreten, aber halt keine vollständige Rückbildung.
Selbst wenn eine Heilung eingetreten ist und der Schwerbehindertenausweis aberkannt wird, muss man doch einen „schonenden Vorteil“ nach so einer Krankheit erhalten?
Oder liegt man mit der Annahme falsch?
Vielen Dank & liebe Grüße