6 Tage Woche und ein Feiertag

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit schon eine ähnliche Frage gestellt, würde mich über eine hilfreiche Antwort dennoch freuen.

Nehmen wir an, Arbeitnehmer (A) arbeitet im Einzelhandel in Köln, dort Arbeitet er eine sechs Tage Woche. Laut Betriebsvereinbarung ist dem A ein Tag zusätzlich je Woche plus Sonntag frei zu geben. Dieser varriert ohne ein wirkliches System. Da die tägliche Arbeitszeit 7,5 Stunden beträgt, ergibt sich also in der Woche eine Arbeitszeit von 37,5 Stunden.

Jetzt nehmen wir folgende Situation an:

Mo – Di – Mi – Do – Fr – Sa.

In der oben genannten Version würde ein Feiertag am Samstag stattfinden, nun sagt der Chef von A das er dann bitte von Mo bis Fr durch arbeitet und samstag ist sein freier Tag welcher auch der Feiertag ist, damit würde A in der Woche 37,5 Stunden arbeiten obwohl ja der Samstag ein Feiertag ist, müsste A das so akzeptieren oder stünde A noch ein zusätzlich freier Tag zu? Was wichtig und interessant auch noch wäre die Stundenanzahl die gearbeitet werden muss wären es tatsächlich 37,5 Stunden in der Woche oder doch 30 Stunden durch den Feiertag?

Infos: Ein Tarifvertag ist vorhanden (Einzelhandel NRW).

Danke euch schon einmal jetzt.

Qun

Hallo Qun,

ich galube hier liegt ein großes Missverständniss vor!

Weil der Samstag ein Feiertag ist, bedeutet doch nicht das man nur noch 30 Stunden anstatt 37,5 Stunden in der Woche arbeiten muss!!?!!

Bei einer normalen Arbeitswoche von Montag bis Freitag bekomme ich doch auch kein Extrafrei weil der Samstag ein Feiertag ist!!?!!

Die Wochenarbeitszeit beträgt 37,5 Stunden und man hat Sonntag sowie einen zusätzlichen Tag (Samstag der Feiertag) frei! Also ist doch alles OK!!

Oder habe ich die Frage falsch verstanden?

Gruß
Samy

Hallo Samy,

erstmal danke auf für deine Antwort.
Kleines Beispiel jemand Arbeitet Mo bis Fr, der Mi. wird ein Feiertag nun sagt der Chef weil wir Mi nicht arbeiten konnten kommen bitte alle den Sa dafür arbeiten wäre das Okay?

In meinem Beispiel ist ja Mo bis Sa Arbeiten angesagt allerdings ist ein Tag frei zugeben (lt. Betriebsvereinbarung leider steht dort nichts zu Feiertagen). Damit werden tatsächlich max. 5 Tage je Woche gearbeitet. Und mit meinem obigen beispiel könnte ja der Chef immer den Feiertag damit ausweichen. Daher meine Frage ob es gesetzlich hierzu vorschriften gibt?

Gruß Qun.

Moin Qun!

Hallo Samy,

erstmal danke auf für deine Antwort.
Kleines Beispiel jemand Arbeitet Mo bis Fr, der Mi. wird ein
Feiertag nun sagt der Chef weil wir Mi nicht arbeiten konnten
kommen bitte alle den Sa dafür arbeiten wäre das Okay?

Nein, natürlich nicht. Da der Feiertag in meine vertragliche Arbeitszeit fällt kann der AG nicht verlangen, dass ich am Samstag komme. Somit hätte der AN eine 4 Tage Woche.

In meinem Beispiel ist ja Mo bis Sa Arbeiten angesagt
allerdings ist ein Tag frei zugeben (lt. Betriebsvereinbarung
leider steht dort nichts zu Feiertagen). Damit werden
tatsächlich max. 5 Tage je Woche gearbeitet. Und mit meinem
obigen beispiel könnte ja der Chef immer den Feiertag damit
ausweichen. Daher meine Frage ob es gesetzlich hierzu
vorschriften gibt?

Aber durch den Feiertag hat der AN doch die vertragliche 5 Tage Woche! Der freie Tag wird auf den Feiertag gelegt. Muss nicht, aber ist doch völlig legitim. Oder verlangst Du tatsächlich, Sonntag frei, Feiertag frei und den vertraglich geregelten freien Tag?!?

Du bist also tatsächlich „beleidigt“, weil für dich der Feiertag kein EXTRA freier Tag bedeutet? Du willst dann also eine 4 Tage Woche in deinem Beispiel? Mit welcher Begründung? Du hat eine 37,5 Stundenwoche und Anspruch auf zwei freie Tage. Somit ist doch alles klar!!?!!

Ich kann Dir leider keine Quelle hierfür nennen, aber ich würde sagen das hier nichts falsch läuft. Sehe es doch auch mal aus der Sicht des AN!

Gruß
Samy

ps: Evtl. kann eine Arbeitsrechtler hier noch mehr zusagen?!?