Angenommen der Arbeitnehmern A arbeitet in der Fitness-Branche und hat deshalb eine 6-Tage-Woche. Er hat Anrecht auf die gesetzliche Mindest-Urlaubsdauer von 24 Tagen. Muss er um 1 Woche frei zu haben 6 Tage Urlaub nehmen? Ist es ferner rechtens, dass auch für Feiertage ein Urlaubstag zu nehmen ist, da in dieser Branche auch Feiertage wie übliche Arbeitstage behandelt werden?
Von meiner Frau (Einzelhandel)weiss ich, das bei einer 6-Tage-Woche auch 6 Tage Urlaub pro Woche genommen werden müssen.
Das man für gesetzliche Feiertage Urlaub nehmen muss, kann ich mir nicht vorstellen.
Ist es ferner
rechtens, dass auch für Feiertage ein Urlaubstag zu nehmen
ist, da in dieser Branche auch Feiertage wie übliche
Arbeitstage behandelt werden?
Arbeitszeitgesetz
§ 11 Abs. 3 Satz 2
Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
Also entweder keinen Urlaub für einen Feiertag nehmen, oder wenn Doch, dann ein Ersatzruhetag.
Angenommen der Arbeitnehmern A arbeitet in der Fitness-Branche
und hat deshalb eine 6-Tage-Woche. Er hat Anrecht auf die
gesetzliche Mindest-Urlaubsdauer von 24 Tagen. Muss er um 1
Woche frei zu haben 6 Tage Urlaub nehmen? Ist es ferner
rechtens, dass auch für Feiertage ein Urlaubstag zu nehmen
ist, da in dieser Branche auch Feiertage wie übliche
Arbeitstage behandelt werden?
Gerne auch mit entsprechenden Paragraphen.
Vielen Dank
TTR
Hallo,
dann ist der Urlaub umzurechnen 24*(312 Werktage plus
Feiertage)/
(312)
=24,38 (bei 5 Feiertagen)
Ich bin nicht ganz sicher, was mir das jetzt sagen soll…
Ist es ferner
rechtens, dass auch für Feiertage ein Urlaubstag zu nehmen
ist, da in dieser Branche auch Feiertage wie übliche
Arbeitstage behandelt werden?
Arbeitszeitgesetz
§ 11 Abs. 3 Satz 2
Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden
Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben,
der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden
Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
Also entweder keinen Urlaub für einen Feiertag nehmen, oder
wenn Doch, dann ein Ersatzruhetag.
Ist dieser Paragraph abdingbar? Angenommen im Arbeitsvertrag würde stehen „Der Arbeitnehmer hat für jedes volle Kalenderjahr des Arbeitsverhältnisses einen
Anspruch auf Erholungsurlaub von 23 Arbeitstage. Feiertage gelten als normale Arbeitstage.“, würde dies etwas an der Sachlage ändern?