eine Vertragsveränderung steht ins Haus. Plötzlich (angeblich nach neuen gesetzlichen Bestimmungen) sollen 6 Überstunden mit dem Bruttogehalt abgegolten sein und dürfen nicht mehr abgefeiert noch ausgezahlt werden. (Pflege und Verwaltung einer Senioreneinrichtung)
Jeder der einen neuen Vertrag bekommt oder eine Änderung zum Arbeitsvertrag (wie z.B. Verlängerung des Vertrages) soll diesen Passus mit der neuen Regelung „6 Überstunden abgegolten“ unterschreiben, sonst gibt es keinen neuen Vertrag oder keine Verlängerung.
Es gibt aber gerade für die zeitbefristeten AN einen riesengroßen Vorteil diesbezüglich. In dem Augenblick, wo sich die vertraglichen Inhalte bei der Verlängerung ändern, ist das AV unbefristet, sofern man dies bis 3 Wochen nach Befristungsende gerichtlich einklagt. Die reine Zeitbefristung ist dann unwirksam. Und gegen den Passus kann man ggf dann immer noch klagen und sich das Geld versuchen, nachträglich zu holen.
Ansonsten ist das Argument des AG, Verträge nicht zu verlängern, zwar rechtlich auch nicht einwandfrei, aber in der Praxis sehr bewährt. Daß er sich damit auch ein Eigentor schießt, sollte man ihm nicht sagen.
Der Schilderung nach scheint im Betrieb auch kein Betriebsrat zu existieren. Den sollte man gründen.