Fragestellung: Wie ist die Rechtslage, wenn nach einer OP und darauffolgenden Krankmeldung während der Genesungsphase und auf dem Heimweg nach einem Nachsorgetermin der Patient in einen Bverkehrsunfall verwickelt wird und dabei noch ein Schleudertrauma…also eine weitere Krankheit erleidet? Die 6 Wochen Krankmeldung nach OP sind nun erreicht und der Patient diesbezüglich wieder arbeitsfähig. Der Unfallarzt stattdessen möchte nun erstmalig krankschreiben, da er den Patienten noch nicht als arbeitsfähig sieht. Demzufolge ist dies von ihm eine Erstbescheinigung. Beginnt demzufolge auch ein erneuter Lauf von 6 Wochen Lohnfortzahlung?
Und falls das getrennt gesehen wird, was muss durch den Patienten getan werden, damit dies auch so anerkannt wird,vor allem beim Arbeitgeber…etc.
Wie steht es eigentlich um das Schmerzensgeld? Ist dies abhängig von einer Krankmeldung ?
Danke für ihre Rueckantworten
Hallo,
Fragestellung: Wie ist die Rechtslage, wenn nach einer OP und darauffolgenden Krankmeldung während der Genesungsphase und auf dem Heimweg nach einem Nachsorgetermin der Patient in einen Bverkehrsunfall verwickelt wird und dabei noch ein Schleudertrauma…also eine weitere Krankheit erleidet? Die 6 Wochen Krankmeldung nach OP sind nun erreicht und der Patient diesbezüglich wieder arbeitsfähig. Der Unfallarzt stattdessen möchte nun erstmalig krankschreiben, da er den Patienten noch nicht als arbeitsfähig sieht.
Naja, ist doch auch kein Widerspruch. Das ist eine andere „Krankheit“, weswegen nun jemand arbeitsunfähig geschrieben wird.
Demzufolge ist dies von ihm eine Erstbescheinigung. Beginnt demzufolge auch ein erneuter Lauf von 6 Wochen Lohnfortzahlung?
Ja.
Und falls das getrennt gesehen wird, was muss durch den Patienten getan werden, damit dies auch so anerkannt wird,vor allem beim Arbeitgeber…etc.
Diesen Zettel beim Arbeitgeber und der Krankenkasse abgeben.
Wie steht es eigentlich um das Schmerzensgeld? Ist dies abhängig von einer Krankmeldung ?
Nein. Für die Höhe kommt es neben den Schmerzen bzw. Schwere der Verletzung auch auf das Verschulden an. Ist man selber schuld, wird niemand etwas zahlen. Ist ein anderer schuld und zahlungsfähig, kann es etwas geben. An diese Personen können/werden sich eventuell auch der AG und die Kasse für den Ersatz der Behandlungskosten/Lohnfortzahlung wenden.
Grüße
Hallo,
das mit dfer erneuten Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber sehe ich nicht so, es handelt sich um einer hingetretene Erkrankung, die für sich alleine AU. ausgelöst hat. Es muesste auch geprüft werden (Kasse bzw. Durchgangsarzt), ob es sich hier nicht um einen „Wegeunfall“ handelt, der über die BG. Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege laufen muesste, dass hier der direkter Weg von einer Behandlung zu Lasten der Kasse nach Hause betroffen war. Mein Rat - direkt mit der Kasse iun verbindung setzen.
Gruss
Czauderna
Hallo,
es gibt keine neue Lohnzahlung durch den Arbeitgeber für 6 Wochen (http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/arbeitg…), aber ggf. Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft.
VG
EK
Vielen Dank für diesen interessanten Link.
Viele Grüße
Gesine
Hallo,
das mit dfer erneuten Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber sehe ich nicht so, es handelt sich um einer hingetretene Erkrankung, die für sich alleine AU. ausgelöst hat.
Verstehe ich nicht. Handelt es sich nicht um zwei vollkommen verschieden Krankheiten, wodurch die 6-Wochen-Frist erneut zu laufen beginnt? Oder hat sich da in letzter Zeit etwas Grundlegendes geändert und ich habe es mangels AU verpennt?
Es muesste auch geprüft werden (Kasse bzw. Durchgangsarzt), ob es sich hier nicht um einen „Wegeunfall“ handelt, der über die BG. Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege laufen muesste, dass hier der direkter Weg von einer Behandlung zu Lasten der Kasse nach Hause betroffen war. Mein Rat - direkt mit der Kasse iun verbindung setzen.
Würde die Krankenkasse das nicht schon aus eigenen Interesse tun?
Interessanter Hinweis. Ist jeder grundsätzlich gesetzlich unfallversichert auf Wegen von und zum Arzt? Oder muss da irgendwie ein Bezug zur Arbeit bestehen? Und wenn ja welcher?
Grüße
Hallo,
seit 1981 ist das schon so, dass es da nicht mehr als 6 Wochen gibt.
BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80
Du warst also seit 30 Jahren nicht mehr arbeitsunfähig?
VG
EK
Hallo,
seit 1981 ist das schon so, dass es da nicht mehr als 6 Wochen gibt.
BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80
OK. Irgendwie hatte ich den Fall so gelesen, als hätte zwischenzeitlich Arbeitsfähigkeit bestanden. Es war doch die Rede davon, dass die bei der Nachsorgeuntersuchung festgestellt wurde und erst irgendwann danach der Unfall passierte. Das würde dann doch genau zu dem genannten Urteil passen: „Eine weitere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann der Arbeitnehmer nur fordern, wenn die erste Arbeitsverhinderung bereits in dem Zeitpunkt beendet war, in dem eine weitere Erkrankung zu einer neuen Arbeitsverhinderung führt“
Na wahrscheinlich scheitert es an etwas Anderem.
Du warst also seit 30 Jahren nicht mehr arbeitsunfähig?
Na jedenfalls noch nie 6 Wochen am Stück und auch noch nie mit einer neuen Krankheit. Aber ich kenn durchaus Leute, die sich die 6 Wochen bezahlten Urlaub jedes Jahr gönnen ;o)
Grüße
Hallo,
genau so, wie bei Schülern Unfälle Unfälle mit Verletzungsfolgen
durch z.B. „Hessische Ausführungsbehörde als BG.“ abgedeckt sind,
gehören auch Unfälle während einer stationären, ambulanten- oder auch Reha-Behandlung zu den „Arbeitsunfällen“ - zuständig ist die BG. des jeweiligen Reha-Trägers - wenn es analag zum Schüler und Arbeitnehmer zu sehen ist, dann gehören auch die „Wege-Unfälle“ dazu.
Wenn nun unser Patient auf dem direkten Weg vom Arzt nach Hause
verunfallt ist, wäre es zumindest interessant dies der BG. zu melden und um eine Entscheidung zu bitten.
Gruss
Czauderna