wenn der Betrieb zeiweise schließt(Renovierung, Umbau)wer bezahlt die Arbeitnehmer?
Das Gehalt läuft ganz normal weiter, wenn der Chef nicht wirksam gekündigt hat oder Kurzarbeit angemeldet hat oder Insolvenz.
Denn das Gehalt war ja vertraglich vereinbart worden. Das gilt auch für mündliche Verträge.
Zahlt der Chef dennoch nicht, frage man das Arbeitsamt, wie es helfen kann.
Oder im krassen Fall das Arbeitsgericht.
Gruß aus Berlin, Gerd
Danke für die Auskunft, mein Problem fällt unter §615 Annahmeverzug.
Klaus
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