ich habe folgende frage wenn jemand 6 Wochen Krankgeschrieben war wegen was auch immer ganz normal beim Arzt und den anderen Beleg zur Krankenkasse, wenn man dann nach den 6 Wochen auf dem Weg zur Arbeit sich ein Bein bricht (BG Fall) bekommt man dann Krankgengeld oder Lohnfortzahlung?
das ist nicht wegen BG oder KK, sondern weil die LFZ und der Krankengeldanspruch grundsätzlich neu beginnt, wenn man NACH Ende der ursprünglichen Krankheit einen anderen Grund für die Arbeitsunfähigkeit hat.
Wenn also der AN am ersten Tag nach Ende der AU erneut mit einer anderen Erkrankung arbeitsunfähig wird, beginnen die Fristen von Neuem.