6 wochen lohnfortzahlung durch AG

hallo,

eine frage:
eine AN ist schwanger und wird im anfangsstadium ihrer SS wg. drohendem abort/zwischeblutungen fast 4 wochen bettlägerig krankgeschrieben.
nachdem sie anschließend wieder 3 monate gearbeitet hat, reicht sie eine krankmeldung aufgrund psychischer überlastung ein, der arzt möchte sie einfach mal 2 wochen aus dem verkehr ziehen da sie momentan in einer krise steckt und sich anfängliche depressionen bemerkbar machen.

wie erkennt nun der AG, dass diese beiden AUs nicht zusammenhängen, sprich - woran macht der AG fest, ob er nach 6 nun die lohnfortzahlung einstellt oder nicht? er bekommt ja nur die AU mit der dauer der krankschreibung, aber sieht ja nicht die diagnose.
kann der AG dann einfach die lohnfortzahlung einstellen und muss der AN sich dann an die krankenkasse wenden, damit der AG entsprechend informiert wird und weiterzahlt?

wie ist das vorgehen bei lohnfortzahlung über die 6 wochen hinaus, wenn unterschiedliche diagnosen zugrunde liegen?

vielen dank + gruß,
sonja

(die fiktive person müsste noch 5 wochen arbeiten, hätte dann resturlaub und mutterschutz). würde nach dem elternjahr gern wieder in die firma zurück, aber es ist schon absehbar, dass teilzeit an der aktuellen position nicht machbar ist.)

Hallo

Handelte es sich um Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder um Beschäftigungsverbote?

Gruß,
LeoLo

Hallo,
ich gehe mal davon aus dass es sich nicht um ein beschäftigugnasverbot handelt sondern um eine Arbeitsunfähigkeit. Wenn die beiden Arbeitsunfähigkeiten zeitlich sich überlappen stellt der Arbeitgeber nach sechs Wochen die Entgeltfortzahlung ein und die Krankenkasse tritt mit Krankengeldzahlung ein.
Folgt die zweite Arbeitsunfähigkeit der ersten, also tritt die neue Arbeitsunfähigkeit innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der letzten Arbeitsunfähigkeit ein, dann muss der Arbeitgeber nicht mehr zahlen wenn die beiden Erkrankungen in ursächlichem Zusammenhang stehen. Ob dies der Fall ist erfährt der Arbeitgeber von der Krankenkasse und diese befragt ggf. dazu den behandelnden Arzt oder schaltet den MDK ein.
Gruss
Czauderna

hallo und danke schon mal,

es handelt sich um vorübergehende AU, nicht um ein BV.
würde der AN rechtzeitig informiert werden über die einstellung der lohnfortzahlung oder würde er einfach ein gekürztes gehalt bekommen?

die aktuelle AU ist als „erstbescheinigung“ ausgestellt und hat andere diagnosen als die zu beginn der SS.
könnte der AN, der die AU noch nicht bei AG und KK abgegeben hat sondern lediglich über 2 wöchigen ausfall telefonisch informiert hat, sich strafbar machen, wenn er sich nochmal an den arzt wenden würde und dort ein vorrübergehendes BV erfragen würde? dem AN geht es psychisch ziemlich schlecht, und die aussicht auf weniger einkommen würde die laune sicherlich nicht heben… außerdem befürchtet der AN, dass sich das geminderte netto auch auf das elterngeld auswirken könnte…

gruß,
s.