§6 ziffer1 avb beim mietvertrag

ich wohne seit 1998 hier und habe ein mietvertag mitvormulierung—vor übergabe an die vermieter hat der mieter die schönheitsreperaturen auszufüheren die nach dem in §6 ziffer1 avb vereinbarten fristenplan fällig oder aufgrund des tatsächlichen zustand der wohnung notwendig sind .der mieter ist verpflichtet auf verlangen des vermieters eine abschlussrenovierung vorzunehmem.kommt der mierter mit verpflichtung in verzug ist vermieter berechtigt auf kosten des mieters schönheitsreperaturen vornehm zulassen ---- meine frage da ich hier jetzt ausziehen möcht was muss ich alles tatsächlich machen um nicht nachher auf kosten zu sitzen danke im vorraus

„Alles“ müssen Sie nicht machen! Nur die vereinbarten Schönheitsreparaturen sollten Sie durchführen. Ein hohes Maß an Rechssicherheit schafft in solchem Falle eien sogenannte Voranbnahme, bei der mit dem Vermieter sicherheitshalber noch einmal über Art und Umfang der erwarteten Arbeiten eine mündliche oder besser noch schriftliche Vereinbarung getroffen werden kann.

Hallo,

grundsätzlich können Sie nicht zur Renovierung während der Mietzeit und zur Endrenovierung verpflichtet werden. Sie währen damit übermäßig benachteiligt. Sie bräuchten dann gar nicht renovieren, denn diese Klausel ist nichtig.

Der Vermieter ist für die Renovierung zuständig, er kann allerdings in einem Vertrag die Renovierung auf den Mieter abwälzen. Hier gibt es allerdings einige Spielregeln. Eine davon ist die bereits oben erwähnte.

Allerdings sollten Sie vorsichtig sein, es gibt natürlich eine Menge unterschiedliche Formulierungen. Besser Sie lassen den Vertrag z.B. beim Mieterschutz dbzgl. überprüfen.

Viele Grüße

Jetzt kommt es darauf an, was genau in Ihrem genannten § steht. Es könnte sein, dass der:

ich wohne seit 1998 hier und habe ein mietvertag
mitvormulierung—vor übergabe an die vermieterligt hat der mieter
die schönheitsreperaturen auszufüheren die nach dem in §6
ziffer1 avb vereinbarten fristenplan fällig oder aufgrund des
tatsächlichen zustand der wohnung notwendig sind .der mieter
ist verpflichtet auf verlangen des vermieters eine
abschlussrenovierung vorzunehmem.kommt der mierter mit
verpflichtung in verzug ist vermieter berechtigt auf kosten
des mieters schönheitsreperaturen vornehm zulassen ---- meine
frage da ich hier jetzt ausziehen möcht was muss ich alles
tatsächlich machen um nicht nachher auf kosten zu sitzen
danke im vorraus

in deinem MV ist eine sog. starre schönheitsreparaturklausel und die macht die gesamte abrede unwirksam. so das BGH. daher musst du keinerlei schönheitsreparaturen durchführen

Hi das beste ict mit dem Vermieter in einer ruhigen sachliche Art am besten zuvor alles genauestens besprechen. Was man machen muß und was nicht das alles zu fixieren und dann schluß u machen du musst dich aber auch die Absprachen halten
Gruß Peter
Sorry war in Urlaub und konnte erst jetzt meine Anfragen lesen…