60 oder 67 % AlG I?

Hallo zusammen,

wenn man keine Kinder hat, bekommt man ja 60 % und wenn man Kinder hat, dann 67 %.

Wie sieht es aus, wenn jemand von der Arbeitslosigkeit bedroht ist und Kinder hat, diese aber nicht bei der von der Arbeitslosigkeit bedrohten Person leben, sondern bei der Kindesmutter? Für die Kinder bezahlt der von der Arbeitslosigkeit Bedrohte Kindesunterhalt und entsprechende Kinderfreibeträge sind eingetragen. Die Person sieht seine Kinder alle zwei Wochenenden, bei denen sich die Kinder bei dieser Person im Haushalt befinden.

Hat diese Person jetzt Anspruch auf 67 %?

Gibt es dazu vielleicht irgendwelche ganz klaren Regelungen, aus denen hervorgeht, dass nur ein Anspruch für 60 % besteht oder gibts sogar Gerichtsurteile, aus denen hervogeht, dass in einem solchen Fall 67 % Anspruch bestehen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Servus,

der einschlägige § 149 Nr. 1 SGB III bezieht sich mit der Definition von „Kind“ auf § 32 Abs. 1, 3, 5 EStG.

Das bedeutet im vorgelegten Fall:

Hat diese Person jetzt Anspruch auf 67 %?

Ja, sie hat.

Die Rechtsprechung braucht man in diesem Fall nicht zu konsultieren, weil die maßgeblichen Teile des verlinkten § 32 EStG eindeutig sind und keiner Auslegung bedürfen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder