Ein Freund von mir arbeitet als Servicetechniker und kommt aktuell auf eine 60 Stundenwoche. Abgesehen davon, dass ermeiner Meinung nach gerade in ein Burnout läuft bzw. dort schon drinnen ist, ist in Deutschland diemaximale Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden beschränkt. Kann diese durch einen Tarifvertrag oder AT Vertrag ausgeheblet werden?
Ich denke im Falle eines Unfalls könnte dies doch auch zum Problem werden, da dann eventuell die BG nicht zahlt, oder?
aus dem Arbeitszeitgesetz:
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden
redet dein Freund von reiner Arbeitszeit (ohne Wege, Pausen und Rüstzeiten)? Dann sind 50 Stunden erlaubt - nicht auf Dauer … aber erlaubt … Werden Wege und Rüstzeiten dazugerechnet bin ich da zB entspannt drüber … 3-5 Stunden Anfahrt + 8,2 Stunden Arbeit + 1/2 Stunde Pause )
50 Stunden sind definitiv erlaubt - aber eben nicht auf DAUER (Fürsorgepflicht des AG) … wenn die Firma das aber nicht fordert und er das aus eigenem Antrieb macht (die psychologischen Beweggründe sind da vielfältig) und der AG das dann widerspruchslos annimmt ist das sein Problem … bis er kaputt geht
Erst mal danke, für die schnelle Reaktion. Er ist als Servicetechniker für ein größeres Gebiet verantwortlich. Dass heißt, er fährt morgens von zuhause los und geht zum ersten Kunden und klappert anschließend die anderen Kunden ab. Dadurch verbringt er natürlich auch viel Zeit auf der Straße (Großstadt mit viel Stau). D.h. Die 60 Stunden sind mit Wege.
Alle Pausen nimmt er bestimmt nicht in Anspruch. Er muss ab 10 Stunden mindestens 45 Minuten Pause machen, oder? So wie ich ihn verstanden habe , sind die 60 Stunden trotzdem die Stunden, die in seinem Arbeitszeiterfassungssystem stehen.
6 Werktage á 10 Stunden sind 60 Stunden - nicht 50 …
Abgesehen davon ist es nicht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die eine Grenze zieht sondern der § 3 ArbZG.
Um genau zu sein, stimmt an deiner Antwort mal genau nichts und spiegelt wunderbar die absolute Ahnungslosigkeit wider, denn auch die Nachfrage nach Rüstzeiten ist obsolet, da diese grundsätzlich Arbeitszeit sind …
Ebenso ist es eben nicht das Problem des AN, wenn er zu viel arbeitet - und genau DA kommt die Fürsorgepflicht des AG ins Spiel.
Grundsätzlich ist es zunächst mal erlaubt, dass man auf 60 Stunden Arbeitszeit pro Woche kommt,
Man darf täglich nicht die 10-Std-Marke überschreiten § 3 ArbZG (das schrieb Christian ja bereits).
Im gleichen § steht allerdings auch was von Ausgleich - er müsste also im halbjährigen Durchschnitt irgendwie auf maximal 48 Stunden kommen.
Pausen (vergiss den Blödsinn mit der Rüstzeit - Rüstzeit ist Arbeitszeit!) zählen nicht zur Arbeitszeit.
Arbeitet man mehr als 6 Stunden (also mindestens 6 Stunden und 1 Sekunde), muss man 30 Minuten Pause machen, bei mehr als 9 Stunden (nicht 10) sind es 45 Minuten. § 4 ArbZG
Aushebeln kann man die Grenzen nicht wirklich (§ 7 ArbZG).
Wenn es sich um einen Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes handelt (§ 2 ArbZG) und nicht um einen leitenden Angestellsten gem. § 5 Abs. 3 BetrVG, dann gibt es ohne Bereitschaft quasi keine Möglichkeit, die Grenzen zu erhöhen.
Lediglich der Ausgleichszeitraum kann angepasst werden.
Übrigens: Der Arbeitgeber hat entgegen dem Blödsinn, der hier schon geschrieben wurde, die Pflicht (§ 618 BGB), auf Einhaltung der Pausen zu bestehen.
Nimmt ein AN seine Pausen beharrlich nicht, so kann das durchaus ein abmahnungswürdiges Verhalten darstellen!
Da musst Du Dir keine Sorgen machen - das ist eine ebenso weit verbreitete „Urban Legend“ wie die angeblich notwendige „Gesundschreibung“, wenn man vor Ablauf der auf einer Arbeitsunfähigkeit bescheinigten Frist wieder arbeiten geht.